Luftfahrtinformationsdienst
AIS/ARO Graz
Wo sie uns finden:
Die Flugsicherungsstelle Graz mit Selfbriefing, TWR und APP befindet sich im neuen Tower-Gebäude, 100m östlich der An- und Abflughalle des Flughafens. Der Eingang ist nordseitig.
- Mit dem Auto:
- ...aus Graz - fahren sie die Triesterstrasse immer Tichtung Süden und folgen den Hinweisschildern "Flughafen";
- ...über die A2: verlassen sie die A2 bei der neuen Autobahnabfahrt "Flughafen Graz" (zwischen den Autobahnabfahrten "Graz Ost" und "Graz West"), und folgen den Hinweisschildern Richtung "Flughafen";
- ...über die A9: verlassen sie die A9 bei der Autobahnabfahrt "Kalsdorf" und folgen den Hinweisschildern Richtung "Flughafen".
- Mit der Bahn:
- ... vom Hauptbahnhof Graz in Richtung Leibnitz - Haltestelle "Flughafen Graz".
- Mit dem Bus:
- ... vom Hauptbahnhof Graz und Jakominiplatz. Fahrpläne finden Sie unter www.flughafen-graz.at
Öffnungszeiten:
Terminal Office: 0830-1630 Uhr Lokalzeit. Selfbriefing ist während der gesamten Flughafenbetriebszeiten (0600-2330 Uhr Lokalzeit) verfügbar.
TWR/APP: 0545-2345 Uhr Lokalzeit (und während Betriebszeiterweiterung des Flughafen Graz).
Kontakt:
+43 (0)5 1703 / 6755
+43 (0)5 1703 / 6756 (FAX)
ais.lowg@austrocontrol.at
Adresse:
Austro Control GmbH
Flughafen Graz
8073 Feldkirchen-Graz
AUSTRIA
Internet:
http://www.flughafen-graz.at/
- Unterstützung bei Selfbriefing
- Flugplanannahme und Folgemeldungen
- Flugberatung
- NOTAM in Form eines PIB - Preflight Information Bulletin
- Unterstützung bei IFPS / CFMU Meldungen
- AFTN - Verbindung
- Scheinverlängerung und Bescheinungen
- Bestätigung von Flugzeiten
- AIP-Bibliothek
- AIP, AIP SUP, AIC von Österreich, Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Kroatien. Darüber hinausgehende Informationen werden auf Wunsch gerne für Sie angefordert
- VFR Jeppesen - Europa
- ÖNfL
- Österreichische Luftfahrtrechtstexte
- JARs
Allgemeine Verfahren:
| FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM |
Graz ist ein internationaler Flughafen mit hohem Sichtflug-und Schulungsanteil sowie militaerischer Mitbenuetzung.
Trainingsflüge:
Die Bedingungen für Trainingsflüge entnehmen Sie bitte der AIP Austria, AD 1.1-21/22
Verfahren zur Laermvermeidung:
Allgemeines siehe AD 1.1
1. Vorzugsweise Pistenrichtung
Zwecks Minderung des Fluglärms soll vorzugsweise auf
der Piste 35 gelandet und von der Piste 17 gestartet
werden (IFR und VFR Flüge).
In der Zeit von 0800 Uhr Ortszeit bis 1800 Uhr Ortszeit,
ausgenommen Sonn- und Feiertage, sind Abflüge auf
Piste 35 von dieser Regelung ausgenommen.
2. Entsprechend der österreichischen "Zivilluftfahrzeug-
Lärmzulässigkeitsverordnung ZLZV 2005" (BGBl. II NR
425/2005), gilt:
An- und Abflüge auf österreichischen Zivilflugplätzen
dürfen mit Unterschallstrahlflugzeugen nur mehr
durchgeführt werden, wenn der von ihnen entwickelte
Lärm zumindest die in Kapitel 3 des ICAO Anhanges 16,
Vol. I, festgelegten Lärmgrenzwerte nicht übersteigt.
Zusaetzliche Informationen:
- Segelflug- und Fallschirmspringerbetrieb ist grundsätzlich im westlichen Bereich des Flugplatzes durchzuführen;
- Der Motorflugbetrieb ist vorzugsweise im östlichen Bereich des Flugplatzes durchzuführen (Platzrunden nach Osten).
- Ein Verfahren regelt den Segelflugbetrieb innerhalb des Segelfluggebietes. „Abgesonderte Bereiche“: P, A, B, L, U in CTR und SRA I Graz. (Siehe AIC Austria B03/06)
Update: 10.07.2009
Spezielle IFR Verfahren:
| FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM |
Betriebspiste 17C/35C, Laenge 3000m (versetzte Schwelle RWY 17C um 260m), Radarfuehrung, Anfluege zur Piste 35C Cat II/IIIa zulaessig
Anflugarten:
- VOR/DME 17
- VOR/DME 35
- NDB35
- ILS 35
- GPS 35 (Test-status)
Update: 04.06.2009
Spezielle VFR Verfahren:
| FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM |
- Zwei parallel zur Betonpiste liegende Graspisten.
- Rwy 17R/35L (Graspiste West): Länge 760m
- Rwy 17L/35R (Graspiste Ost): Länge 640m - Temporäres Segelfluggebiet „abgesonderte Bereiche“ in CTR und SRA I Graz (siehe AIC Austria B03/06)
Update: 06.06.2006
