Luftfahrtinformationsdienst

AIS/ARO Innsbruck

Wo sie uns finden:

Die Flugsicherungsstelle Innsbruck mit Selfbriefing, TWR und APP Innsbruck befindet sich im Gebäudetrakt unterhalb des Kontrollturmes - Eingang beim Haupteingang auf der Turm-Südseite. Parkmöglichkeit finden Sie am Parkplatz P1 und P2, sowie am P4 (Parkhaus).

Öffnungszeiten:
Selfbriefing: 0600-2300 Uhr Lokalzeit bzw. je nach Flughafenbetriebszeiten
TWR/APP:   0600-2300 Uhr Lokalzeit bzw. je nach Flughafenbetriebszeiten

Betriebszeit des Flughafens Innsbruck:
(AIP Österreich LOWI AD 2.20)

1 ) Die tägliche Betriebszeit des Flughafens Innsbruck ist 0630 Uhr Ortszeit bis 2000 Uhr Ortszeit.

2 ) Für gewerbsmäßige Flüge, die von Luftbeförderungs-unternehmen gemäß §§ 102 ff Luftfahrtgesetz und von ausländischen Luftbeförderungsunternehmen gemäß § 114 Luftfahrtgesetz mit Propeller- und Turbopropflugzeugen, welche den Gesamtlärmpegel einer Dash 8 nicht überschreiten, durchgeführt werden, gilt eine 

  • Betriebszeit von 0600 Uhr Ortszeit bis 2300 Uhr Ortszeit,
  • wobei zwischen 2200 Uhr Ortszeit und 2300 Uhr Ortszeit nur Landungen gestattet sind.

3 ) Für gewerbsmäßige Flüge, die von Luftbeförderungs-unternehmen gemäß §§ 102 ff Luftfahrtgesetz und von ausländischen Luftbeförderungsunternehmen gemäß § 114 Luftfahrtgesetz mit Strahlflugzeugen durchgeführt werden, deren Landelärmpegel geringer ist als der Landelärmpegel einer Dash 8, sind

  • zwischen 2000 Uhr Ortszeit und 2300 Uhr Ortszeit Landungen gestattet.

4 ) Für Rettungs-, Ambulanz- und Katastropheneinsätze mit lärmarmen Luftfahrzeugen gemäß ICAO Annex 16, Kapitel III, und mit Hubschraubern, gilt eine Betriebszeit analog Punkt 2.

Kontakt:
+43 (0)5 1703 / 6655 
+43 (0)5 1703 / 6656 (FAX)
AFTN: LOWIZPZX
eMail: ais.lowi@austrocontrol.at

Adresse:
Austro Control GmbH
Flugsicherungsstelle Innsbruck
ATM/TERM Innsbruck
Postfach 1 (Mitterweg)
6026 Innsbruck
AUSTRIA

Internet:
Austro Control: www.austrocontrol.at
Flughafen Innsbruck: www.innsbruck-airport.com

Serviceangebot:

Wichtiger Hinweis:
Am 1. April 2006 kam es zur geplanten Umstellung der lokalen Flugberatung auf SELFBRIEFING.

Flugplanaufgabe, NOTAM und MET Briefing erfolgen deshalb während der Flughafenbetriebszeiten ausschließlich über die beiden zur Verfügung stehenden Selfbriefing Terminals.

Allgemeine Verfahren:

FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM

Örtliche Flugbeschränkungen:

Eine vollständige Auflistung der Flugbeschränkungen finden Sie in der AIP Österreich LOWI AD 2.20!

Achtung:

  • Flugbetrieb mit Ultraleichtflugzeugen ist auf dem Flugplatz Innsbruck nicht zulässig; 
  • Para- und Hängegleiterbetrieb in der CTR Innsbruck ist grundsätzlich nicht zugelassen; 
  • Motorkunstflüge im Platzrundenbereich sind untersagt.

Betriebszeit des Flughafen Innsbruck (siehe AIP Österreich LOWI AD 2.20 bzw. Kapitel Öffnungs- und Betriebszeiten im vorangegangenen Text).

Aus Lärmschutzgründen wird eine Mittagsruhe für spezielle Flugarten ( z. B. Schulungsflüge/Rundflüge mit einer Dauer von weniger als 20 Minuten, etc. ) zu folgenden Zeiten festgelegt: 

  • Montag bis Samstag: 1230-1400 Uhr Ortszeit 
  • Sonn- und Feiertage: 1230-1500 Uhr Ortszeit 

Verfahren zur Lärmminderung:

  1. Vorzugsweise Pistenrichtung: Einmotorige Flächenflugzeuge mit Kolbentriebwerk bis zu einem höchstzulässigen Abfluggewicht von 5700 kg im Sichtflugverkehr sollen vorzugsweise auf der Piste 08 landen und von Piste 26 starten. 
  2. Entsprechend der österreichischen „Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung ZLZV-1993“ ist es verboten, An- und Abflüge mit Luftfahrzeugen mit Strahlantrieb durchzuführen, welche nicht den Lärmwerten des Kapitel 3 der genannten Verordnung entsprechen ( entspricht ICAO Anhang 16, Vol. 1, Teil II, Kapitel 3). 

Update: 16.08.2006

IFR Verfahren: 

FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM

Full details regarding the instrument approach procedure east and west and departure procedures, as well as general remarks and ATC procedures are contained in AIP AUSTRIA LOWI AD 2.22/24!

For detailed information on the IFR procedures LOWI contact
TWR LOWI: +43 5 1703 / 6612 or 
VFSS/AIS LOWW: +43 5 1703 / 3211. 

Spezielle IFR Verfahren:

FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM

The use of the special approach procedures east and west, the special performsnce departure, the special RNP 0.3 RNAV procedure RWY 26, or any deviation from the published procedures, requires authorization by the competent Civil Aviation Authority (Austro Control GmbH).
Only operators whose pilots are familiar with the mountainous terrain and the other circumstances in the vicinity of Innsbruck may apply for such permission (see AIP Austria LOWI AD 2.22/3.3. Authorization).

The special procedures are described in AIP Austria LOWI AD 2.22-2.24! 

For detailed information contact
TWR LOWI: +43 5 1703 / 6612 or 
VFSS/AIS LOWW: +43 5 1703 / 3211. 

Update: 27.05.2006

Spezielle VFR Verfahren: 

FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM

Die Sichtflugkarte 1:250 000 für Innsbruck finden Sie in der AIP Österreich unter LOWI AD 2.24-9.

Zu den einzelnen Meldepunkten möchten wir Ihnen noch eine genauere Beschreibung liefern:
N1 Scharnitz 
N2 nordwestlich Seefeld 
W1 Mötz - Brücke über Autobahn/Inn (Fluß) 
W2 Raststation Pettnau 
A Bergisel Sprungschanze 
L1 Ried im Zillertal 
L2 Kolsassberg (2 NM SSO Wattens) 
L3 südlich Sistrans 
E1 Wiesing Autobahnausfahrt 
E2 Autobahn querab Terfens 
S Schönberg Mautstation 
BRENNER Brennerpaß 

Achtung:
Segelflugtätigkeit, Para- und Hängegleiterflugtätigkeit in der Nähe der Einflugpunkte in die CTR.

Bitte beachten Sie die SRAs Innsbruck I-V, die die CTR umgeben. Als Klasse D Lufträume sind diese jedenfalls freigabepflichtig! 
Freigabeerteilung durch Innsbruck APP (119,27 MHZ) bzw. Innsbruck TWR (120,10 MHZ). 

Bemerkungen zu den Verfahren für VFR-Flüge in der CTR Innsbruck:

Für Ihre Flugvorbereitung ziehen Sie bitte AIP Österreich LOWI AD 2.22 heran, wo die kompletten Flugverfahren angeführt sind!

Allgemeines:
Für alle Flüge in der CTR und in den SRAs Innsbruck I-V wird die Führung eines Transponders (Mode C) dringend empfohlen.

Abflüge:

  • Das verbaute Stadtgebiet sowie der Überflug der Klinik ist zu meiden. Wenn immer möglich ist eine Route südlich der Stadt entlang der Autobahn zu wählen. 
  • Bei starken Föhnlagen ist, aus Sicherheitsgründen, die Stadt nördlich zu umfliegen (starke Abwinde südlich der Stadt!). 

Föhn

a) Bei Föhnlagen (Bodenwind 100°-180°, Windgeschwin-digkeit 15-25 KT, Böen von 30-50 KT) ist mit starker Turbulenz, verbunden mit horizontalen Windscherungen und starken Abwinden, in allen Flughöhen und innerhalb des gesamten Inntales zu rechnen. Um längere Flüge in starker Turbulenz zu vermeiden, wird empfohlen, An- und Abflüge in großer Höhe und entlang der Nordseite des Inntales durchzuführen. 

Achtung:
Erhöhte Segelflugtätigkeit innerhalb des Segelfluggebietes, sowie andere Luftfahrzeuge auf Gegenkurs. 

b) Bei Anflügen aus dem Osten und Süden sollten die Stadt und der Flughafen nicht unter 5000 FT MSL überflogen werden. Im Endanflug zur Piste 08 über dem Fluß Inn ist mit starken Abwinden zu rechnen. TWR erteilt Luftfahrzeugen im Endanflug Windchecks.

c) Für Starts werden Piloten angewiesen, die gesamte Pistenlänge der Piste 08 zu benützen. Nach dem Start läßt man sich nach Norden driften um die Stadt mit ihren Turbulenzen zu umfliegen.

Segelfluggebiet A und B:

Die beiden Segelfluggebiete liegen in der CTR.

  • Das Segelfluggebiet A ist nur für Start und Landung am Segelfluggelände Innsbruck zulässig.
  • Solange über ATIS (FRQ 126,02 MHz) die Aktivierung des Segelfluggebietes B ausgestrahlt wird, ist für Segelflüge der Ein-, Aus- und Durchflug des Segelfluggebietes B ohne separate Zustimmung von TWR Innsbruck zulässig.

Die ATIS ist auch im Fax Voice System unter der Telefonnummer +43 (0)5 1703 / 9999 österreichweit abhörbar. 

Segelflugbetrieb:
Auf dem Flughafen Innsbruck findet umfangreicher Segelflugbetrieb (sowohl Flugzeugschlepp als auch Windenbetrieb) statt.

Temporärer Segelflugbereich Kitzbüheler Alpen
(Teilbereich der SRA Innsbruck V):

Ausdehnung: siehe AIP ENR 5.5.1
Zeitliche Beschränkung und Aktivierungsvoraussetzungen: siehe AIC B 05/08 

Die Aktivierung ist zu erfahren über ATIS Innsbruck (FRQ 126,025 MHz) bzw. Telefonlink +43 (0)5 1703 / 4631; FIC Wien 124,40 MHz; LOIJ, LOIK, LOWZ INFO.

Update: 10.07.2009