Luftfahrtinformationsdienst
AIS/ARO Linz
Wo sie uns finden:
Die Flugsicherungsstelle Linz mit SELFBRIEFING, TWR, APP und ATC Office befindet sich im Flughafenverwaltungsgebäude, unterhalb des Kontrollturmes.
Mit dem Auto erreichen Sie uns über die Flughafen-Landesstrasse, Zufahrt "General Aviation" mit Parkmöglichkeit in der Kurzparkzone direkt vor dem Gebäude.
Öffnungszeiten:
Selfbriefing, TWR, APP während der Betriebszeiten des Flughafens:
Montag bis Freitag 05:30 - 23:00 Uhr Lokalzeit
Samstag, Sonntag 06:00 - 23:00 Uhr Lokalzeit
ATC Office: 14:00 - 17:00 Uhr Lokalzeit
Kontakt:
AUSTRO CONTROL
Flugsicherungsstelle Linz
ATM/Terminal Linz
Flughafenstraße 1
A-4063 Hörsching
AUSTRIA
+43 (0)5 1703 / 6420
+43 (0)5 1703 / 6456 (FAX)
Flugberatung H24 durch VFSS Wien:
+43 (0)5 1703 / 3211 (im Flughafenbereich: 431)
+43 (0)5 1703 / 3256 (FAX)
ACHTUNG: Bei Flugplanabgabe über FAX bitte unbedingt anschließend anrufen!
Webauftritt des Flughafens:
http://www.flughafen-linz.at/
Serviceangebot: nil
Update: 18.12.2006
Allgemeine Verfahren:
| FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM |
Lärmminderungsverfahren für IFR und VFR Verkehr:
In Linz sind einige Wohngebiete durch die Auswirkungen des Flugbetriebes betroffen. Bitte helfen Sie uns, die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Fluglärm so gering wie möglich zu halten.
Die für Linz festgelegten IFR Abflugverfahren sowie die VFR An- und Abflugverfahren sind Lärmminderungsverfahren. Die An- und Abflugstrecken werden laufend durch eine Flugwegaufzeichnungsanlage überwacht. Die An- und Abflugverfahren für IFR und VFR sind im Luftfahrthandbuch AIP Österreich verlautbart (es wird hiermit darauf hingewiesen, daß speziell bei Sichtanflügen auf die Piste 27 aus dem Süden kommend ein Endanflug von mindestens 3 Meilen einzuhalten ist).
Unzulässige Abweichungen von den verlautbarten Verfahren werden von der Linzer Flughafen Betriebsgesellschaft dem jeweiligen Luftfahrzeughalter zur Kenntnis gebracht.
Achtung : Der Linzer Flughafen darf nur mit Luftfahrzeugen, die eine Lärmzertifizierung nach Annex 16 / Kap.3 nachweisen können, angeflogen werden.
Update: 18.12.2006
Spezielle IFR Verfahren:
| FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM |
IFR Trainingsflüge von/nach Linz mit Zivil-Luftfahrzeugen müssen vor dem Abflug mit der Anflugkontrollstelle Linz koordiniert werden, Tel Nr.: +43 (0)5 1703 6420.
Update: 18.12.2006
Spezielle VFR Verfahren:
| FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM |
Bei VFR Flügen im Bereich des Linzer Flughafens ist auf die LUFTRAUMSTRUKTUR zu achten. Prinzipiell benötigen ALLE VFR Flüge innerhalb der CTR bzw. SRA Linz eine ATC Freigabe. Dies gilt auch für Flüge von und nach Wels, die in die CTR Linz (SRA Linz) einfliegen.
Der Ein- /Ausflug in die CTR erfolgt über die verlautbarten Sichtflugsektoren. Rufen Sie bitte rechtzeitig vor Einflug LINZ TURM auf 118.80. Sie können Deutsch oder Englich sprechen. Schalten Sie, sofern nicht anders aufgetragen, Ihren Transponder auf A7000 mit Höhenübermittlung (Mode C).
Die VFR Karten finden Sie im Luftfahrthandbuch AIP Österreich, AD, LOWL AD 2.24-9. Achten Sie darauf, daß Sie mit einer aktuellen Karte Ihren Flug vorbereiten.
Insbesondere ist bei der Durchführung eines "kurzen Anfluges" sowie bei vorzeitigem Abdrehen von der Piste nach dem Start darauf zu achten, daß Gebäude sowie auf Manövrierflächen befindliche Luftfahrzeuge, Fahrzeuge oder Personen nicht unter 150m GND überflogen werden.
Bevor Sie in Linz wieder abfliegen vergessen Sie nicht einen Flugplan oder eine Fluganmeldung im Selfbriefingroom beim GAC oder über Internet (www.homebriefing.com) aufzugeben. Dies ist auch notwendig, wenn Sie nur zu einem österreichischen Flugfeld “NO ATA” fliegen.
Update: 18.12.2006
