Wichtiger Hinweis zum Steigenlassen von sog. "Skylaternen" (=Wunschlaternen)
Seit 10. Dezember 2009 ist die Wunschlaternenverordnung in Kraft. Nunmehr ist das In-Verkehr-Bringen von Wunschlaternen verboten.
Seit 10. Dezember 2009 ist die Wunschlaternenverordnung in Kraft. Nunmehr ist das In-Verkehr-Bringen von Wunschlaternen verboten.