Wichtiger Hinweis zum Steigenlassen von sog. "Skylaternen" (=Wunschlaternen)

Seit 10. Dezember 2009 ist die Wunschlaternenverordnung in Kraft. Nunmehr ist das In-Verkehr-Bringen von Wunschlaternen verboten.


Info - Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten