Learning Objectives - ATPL, CPL und IR
Gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.470 (Version 1, 11.05.2009) und Anhang 1 zu JAR-FCL 2.470 hat die
Austro Control die Einzelheiten der Syllabi für ATPL, CPL und IR unter Beachtung der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt festzulegen.
- CPL(A)-Ausbildungen
- ATPL(A)-Ausbildungen
- CPL(H)-Ausbildungen
- ATPL(H)-Ausbildungen
- IR-Ausbildungen
- die Anrechnung von theoretischen Kenntnissen im Rahmen des Lehrplans für die ergänzende Ausbildung und Prüfung gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.050 und gemäß der Anhänge 2 und 3 zu JAR-FCL 2.050
http://www.jaa.nl/licensing/jar-fcl/jar-fcl_2009Jan_frame.html eingesehen werden.
Besonders hingewiesen sei auf die Aktualisierungen von Jänner und März 2009.
Das Wichtigste zu JAR-FCL
Allgemeine Informationen zur JAA
Diese Informationen richten sich an alle Piloten mit einem österreichischen Zivilluftfahrerschein. Ob Sie nun eine einmotorige Cessna pilotieren oder Flugkapitän auf einem Airbus A-320 sind, JAR-FCL betrifft alle.
Erarbeitet wurden die Joint Aviation Requirements und als Teil dieser auch JAR-FCL von der JAA
(Joint Aviation Authorities, www.jaa.nl)
Die JAA, die derzeit aus 41 Mitgliedsstaaten bestehen, sind ein assoziiertes Organ der ECAC
(Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz). Die Mitgliedsstaaten sind durch die so genannten "Cyprus Arrangements" aus dem Jahr 1990 zusammengeschlossen und haben sich verpflichtet, die von der JAA erarbeiteten Regelungen im jeweiligen Staat einzuführen.
Zu den Hauptaufgaben der JAA zählen:
- Ein hohes Sicherheitsniveau in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu garantieren;
- Durch die Anwendung einheitlicher Sicherheitsnormen soll gewährleistet werden, dass im Bereich der Luftfahrt zwischen den einzelnen Industriezweigen der Mitgliedsstaaten eine unverfälschte Konkurrenz spielen kann;
- Die JAA soll dafür Sorge tragen, dass die Kosten für die Sicherheit tragbar sind und in allen Mitgliedsstaaten weitestgehend einheitliche Sicherheitsnormen bestehen, wodurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gefördert wird.
Die JAR-FCL (Joint Aviation Requirement - Flight Crew Licensing)
besteht derzeit aus 4 Teilen:
JAR-FCL 1 (Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Flugzeug))
JAR-FCL 2 (Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Helikopter))
JAR-FCL 3 (Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals)
JAR-FCL 4 (Bestimmungen über die Lizenzierung von Flugingenieuren) (Für Ö. nicht relevant)
JAR-FCL 1 "Amendment 7" - Veröffentlichung in luftfahrtüblicher Weise
- Überblick der Änderungen
