Gegenseitige Anerkennung

Damit ein Mitgliedsstaat der JAA offiziell die Empfehlung für die gegenseitige Anerkennung erhält, müssen folgende Auflagen der JAA erfüllt sein:

  • Die Bestimmungen von JAR-FCL müssen in die nationale Gesetzgebung integriert worden sein.
  • Die nationale Luftfahrtbehörde muss in der Lage sein, Lizenzen nach JAR-FCL ausstellen zu können
    und ist verantwortlich für deren korrekte Ausstellung.
  • Die nationale Luftfahrtbehörde unterzieht sich einem Audit der JAA. Dieses Audit wurde am
    7. Okotober 2005 bereits erfolgreich absolviert. 

Infolge dieser gegenseitigen Anerkennung von derartigen Lizenzen aus JAA – Staaten werden Lizenzen, Berechtigungen, Zertifizierungen und Ermächtigungen, welche die Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaates ausstellt, von den anderen Mitgliedsstaaten mit dem gleichen Status ohne Einschränkungen akzeptiert.

Folgende Länder haben bereits JAR-FCL eingeführt: 

http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html