Gegenseitige Anerkennung
Damit ein Mitgliedsstaat der JAA offiziell die Empfehlung für die gegenseitige Anerkennung erhält, müssen folgende Auflagen der JAA erfüllt sein:
- Die Bestimmungen von JAR-FCL müssen in die nationale Gesetzgebung integriert worden sein.
- Die nationale Luftfahrtbehörde muss in der Lage sein, Lizenzen nach JAR-FCL ausstellen zu können
und ist verantwortlich für deren korrekte Ausstellung. - Die nationale Luftfahrtbehörde unterzieht sich einem Audit der JAA. Dieses Audit wurde am
7. Okotober 2005 bereits erfolgreich absolviert.
Infolge dieser gegenseitigen Anerkennung von derartigen Lizenzen aus JAA – Staaten werden Lizenzen, Berechtigungen, Zertifizierungen und Ermächtigungen, welche die Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaates ausstellt, von den anderen Mitgliedsstaaten mit dem gleichen Status ohne Einschränkungen akzeptiert.
Folgende Länder haben bereits JAR-FCL eingeführt:
http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html
