Achtung!  Neue Informationen zu den Language Proficiency Requirements gemäß ICAO Annex 1 to the Convention on International Civil Aviation

Als vorläufige Regelung zur Einführung der Language Proficiency Requirements gemäß ICAO Annex 1 finden Sie hier eine allgemeine Verlautbarung der Austro Control, die in Form eines Attachments zu einem gültigen Pilotenschein das jeweils gültige Sprachlevel eines Piloten bestätigt. Außerdem sind dort Informationen bezüglich der verschiedenen Sprachlevels, deren Gültigkeitsdauer und der Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu finden.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir gerne darauf hin, dass folgende Dokumente bei der Ausübung der Rechte einer Pilotenlizenz mitzuführen sind.

  1. Gültige Pilotenlizenz
  2. Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis
  3. Funkerzeugnis
  4. Bescheinigung über den Nachweis von Sprachkenntnissen
  5. Amtlicher Lichtbildausweis
  6. Flugbuch gemäß Anlage 6 zur ZLPV 2006


Licence Attachment
Version 1, 25. Februar 2008 
Language Proficiency
Version 1, 25. Februar 2008 
Informationen zur Language Proficiency
Version 1, 4. Mai 2010