SAFA
Safety Assessment of Foreign Aircraft


Aufsicht über ausländische Luftfahrzeuge – SAFA

Luftfahrzeuge aus Drittstaaten werden seit dem 1.8.2006 auf den österreichischen Flughäfen mittels unangemeldeter Vorfeldkontrollen, so genannten Ramp-Checks, durch Organe der Austro Control auf ihre technische und flugbetriebliche Sicherheit kontrolliert. Das Verfahren für diese stichprobenartig durchgeführten Inspektionen, im Zuge derer die Einhaltung der ICAO-Mindeststandards geprüft wird, wurde von der JAA (Joint Aviation Authorities) im SAFA-Verfahren (SAFA = Safety Assessment of Foreign Aircraft) festgelegt. 

Seit 1. Jänner 2007 ist die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) für die Durchführung des SAFA-Programms zuständig.

Weitere Informationen über das SAFA-Programm sind zu finden unter http://www.easa.eu.int/home/safa.html

Mit dem Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten (BGBl. I Nr. 150/2006), das am 11.8.2006 veröffentlicht wurde und die Richtlinie 2004/36/EG über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, umsetzt, wurde Austro Control die zuständige Behörde für die nach diesem Gesetz durchzuführenden Luftfahrzeugkontrollen bzw. wurde das Kontrollverfahren auch auf nationaler Ebene normiert.

Das Ziel ist, nicht nur die Einhaltung internationaler Standards bei Luftfahrzeugen aus der Gemeinschaft, sondern auch eine harmonisierte Überprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern sicherzustellen, um so einen weiteren Schritt zur Schaffung eines einheitlichen hohen Niveaus der zivilen Luftverkehrssicherheit in Europa zu setzen.

Austro Control setzt im Zuge der SAFA-Ramp-Checks besonders geschulte SAFA-Teams ein, die auf allen inländischen Flughäfen solche Checks durchführen. Die   Ergebnisse der Inspektionen werden in den gesetzlich vorgesehenen Berichten festgehalten und an die jeweils zuständigen europäischen Stellen bzw. an die Mitgliedstaaten weitergeleitet. Ergibt eine Vorfeldinspektion ein Sicherheitsrisiko, sind vor dem Abflug alle erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbehebung zu treffen, andernfalls wird letztlich ein Flugverbot verhängt.

Die im Zuge der SAFA-Ramp-Checks erhobenen Daten werden   in einer internationalen Datenbank erfasst und dienen dem Informationsaustausch auf europäischer Ebene. Mehrmalige, erhebliche bzw. auffällige Sicherheitsmängel führen in letzter Konsequenz zu einer Aufnahme in die „Schwarze Liste“.   Es handelt sich dabei um die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Europäischen Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 ergangen ist („black list“). Diese Liste ist auf den Internetseiten der europäischen Kommission veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

Der Link dazu lautet: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/

Informationsblatt - SAFA (Version 1, August 2009) nur in ENGLISCH verfügbar

 

Wenn Sie der Austro Control GmbH relevante Informationen zukommen lassen wollen, welche Luftfahrzeuge aus Drittstaaten betreffen ersuchen wir Sie, das Standardberichtsformular an nachstehenden Kontakt zu übermitteln:

Diese Informationen werden im Rahmen der Gesamtstrategie der Europäischen Union, die in der Festlegung und Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Niveaus der zivilen Luftverkehrssicherheit in Europa besteht verarbeitet.

Austro Control SAFA Team

AUSTRO CONTROL GMBH
Schnirchgasse 11,
1030 Wien
Austria
E-Mail: contact.safa@austrocontrol.at
Fax:  +43(0)51703 1666 

Die Identität der gemäß § 136 LFG meldenden natürlichen und juristischen Personen wird vor der Weitergabe der sicherheitsrelevanten Informationen entsprechend den rechtlichen Vorgaben (BG über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten – „SAFA“- Gesetz, welches die Richtlinie 2004/36/EG umsetzt) anonymisiert.

Als relevante Informationen i.o. Sinn, die für die Erreichung des in Artikel 1 der Richtlinie 2004/36/EG festgelegten Ziels als nützlich erachtet werden, werden beispielsweise angesehen:

wichtige Sicherheitsinformationen, die insbesondere

  • aus Unfällen, Störungen,
  • aus Betriebsunterbrechungen, Mängeln, Fehlfunktionen oder anderen regelwidrigen Gegebenheiten,
  • aus Pilotenberichten,
  • aus Berichten von Instandhaltungsbetrieben,
  • aus Berichten über besondere Vorkommnisse vor, während und nach der Flugdurchführung,
  • aus Beschwerden

gewonnen werden.

Nr.Versiongültig abTitelFormat
FO_LFA_SAFA_0171.008.07.2010SAFA Standardbericht[doc]
FO_LFA_SAFA_0171.008.07.2010SAFA Standardbericht[pdf]