Sa 09.07.2022

CPDLC-Frequenzen nicht für Sprechfunk verwenden

Um Sprechfunkfrequenzen zu entlasten und Informationen rasch und unmissverständlich von Pilotinnen und Piloten an ATC sowie Anweisungen von ATC ins Cockpit zu übermitteln, werden heutzutage vermehrt Datalink-Verbindungen, genannt CPDLC (Controller-Pilot Data Link Communications) im Instrumentenflugverkehr eingesetzt.
Dabei werden Anweisungen zu Transpondercodes oder Frequenzwechsel aber auch besonders sicherheitskritische Freigaben wie Steig- oder Sinkfreigaben und Steuerkurse ‚voiceless‘, also auf elektronischem Wege, übermittelt.

Für die Übermittlung von CDPLC-Nachrichten wird der oberste Bereich jenes Frequenzbandes verwendet, der für den Flugfunk reserviert ist (136.675 -137.000 MHz). Jedes Flugfunkgerät kann Frequenzen in diesem Bereich schalten. Dies mag dazu verleiten, eine vermeintlich ungenutzte Frequenz in diesem Bereich einzustellen und z.B. zur Pilot-Pilot-Kommunikation während eines Fluges zu verwenden. Die Nutzung dieser Frequenzen zu Sprechfunkzwecken stört jedoch die CPDLC Übermittlung und führt im Extremfall zum Abbruch der Kommunikation zwischen Cockpit und ATC.
 
Es sind daher ausschließlich die veröffentlichten Funkfrequenzen zu verwenden. Zur Kommunikation zwischen Pilot:innen im Flug stehen die Frequenzen 122,540 MHz und 130,430 MHz zur Verfügung.