Aktuelles

 

VERORDNUNG (EU) Nr. 996/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG seit 02.12.2010 in Kraft

 

Unfälle (Art 2 Z 1) und schwere Störungen (Art 2 Z 16) sind ab sofort direkt an die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes - Fachbereich Luftfahrt zu melden. Die Meldeverpflichtungen gegenüber der ACG - Zentrale Meldestelle bestehen weiter.

 

Wesentliche Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 

(Version 1, 03.12.2010)

 

 

Formulare:

Meldewesen

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Anforderung von Informationen aus dem Europäischen Zentralspeicher1.02022-05-3030.05.2022