Aktuelles
VERORDNUNG (EU) Nr. 996/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG seit 02.12.2010 in Kraft
Unfälle (Art 2 Z 1) und schwere Störungen (Art 2 Z 16) sind ab sofort direkt an die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes - Fachbereich Luftfahrt zu melden. Die Meldeverpflichtungen gegenüber der ACG - Zentrale Meldestelle bestehen weiter.
Wesentliche Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 996/2010
(Version 1, 03.12.2010)