Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen - Drohnen
Der Weg zur Drohnenbewilligung
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu Bewilligung und Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zusammengefasst:
- Die rechtlichen Grundlagen zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ) finden sich in den §§ 24c bis 24l des Luftfahrtgesetzes. Zuständige Behörde zur Erteilung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung ist Austro Control.
- Die konkreten Durchführungsbestimmungen (LBTH 67 und Anlagen) sowie die Antragsformulare zur Erlangung einer Betriebsbewilligung finden Sie gesammelt am Ende dieser Seite.
Das Gesetz unterscheidet:
Als Drohne (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z.B. für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.
Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss und eine Flughöhe von maximal 150 m erlaubt ist. Der Betrieb mittels Videobrille (first person view - FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobachter hinzugezogen wird, der in die Steuerung jederzeit eingreifen kann und als verantwortlicher Pilot gilt.
Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die bewilligten unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 werden ohne Sichtkontakt betrieben. Rechtlich werden diese Geräte wie Zivilluftfahrzeuge behandelt (Erfüllung von Bauvorschriften bzw. Musterprüfung notwendig, Pilotenschein erforderlich), daher ist ein Betrieb derzeit nur im Einzelfall nach Erteilung einer Erprobungsbewilligung zulässig.
Wegweiser zur Drohnenbewilligung (Klasse 1):
Nach dem Kauf der Drohne muss festgestellt werden, ob das Gerät bewilligungspflichtig ist. Das hängt zunächst in erster Linie vom Gewicht (Bewegungsenergie) ab:
Fällt das Gerät in die Spielzeugkategorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das entspricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei einer Betriebshöhe von 30 m), wird keine Bewilligung benötigt.
Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet (bzw. werden die 79 Joule überschritten), ist dafür eine luftfahrtrechtliche Bewilligung von Austro Control erforderlich.
Drohnen werden in unterschiedliche Kategorien unterteilt. Anhand einer Matrix stellt man fest, für welche Kategorie man den Antrag stellen muss. Unterschieden werden dabei Einsatzgebiete (unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklassen (bis 5 kg, 5 bis 25 kg und 25 bis 150 kg). Aus der Kombination von Einsatzgebiet und Gewicht ergeben sich die unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Voraussetzungen im Bewilligungsverfahren.Die Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen zur jeweiligen Kategorie finden Sie im Antragsformular bzw. in einer detailierten Form im Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67. Der überwiegende Teil der verkauften Drohnen (Quadrokopter) kommt ausschließlich für einen Betrieb in Kategorie A in Frage. In Kategorie A kann mit einem Fluggerät bis 5 kg in unbesiedeltem Gebiet mit Sichtverbindung und bis zu einer Höhe von 150 m geflogen werden.Für die Erteilung einer Bewilligung in der Kategorie A sind- das ausgefüllte Antragsformular
- eine Versicherungsbestätigung (Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen angeboten - Deckungssumme mind. 750.000 SZR), sowie
- eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des/der Piloten (Mindestalter 16 Jahre)
an ulfz@austrocontrol.at zu senden.Die Kosten für eine Bewilligung (1 Jahr) belaufen sich auf ca. 330. Für die Erteilung einer Bewilligung in der Kategorie C sind das ausgefüllte Antragsformular sowei die im Antragsformular angeführten Dokumente an ulfz@austrocontrol.at zu senden.Die Kosten für eine Bewilligung (1 Jahr) belaufen sich auf ca. 330. Auf Grund des erhöhten Gefährungspotentials werden für uLFZ der Kategorie D nur Bewilligungen für den Einzelfall erteilt. Die Anforderungen hierfür entnehmen Sie bitte den Durchführungsbestimmungen (LBTH 67).
Weiters kann für bestimmte Gebiete (Sicherheitszonen, Flugbeschränkungsgebiete,...) die Erteilung einer gesonderte Bewilligungen durch Austro Control erforderlich sein.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie am Ende der Seite.
Wichtige Hinweise:
Auch nach Erteilung der Betriebsbewilligung können für bestimmte Gebiete gesonderte luftfahrtrechtliche Bewilligungen gemäß Luftverkehrsregeln 2014 erforderlich sein. Eine Übersicht über diese Lufträume sowie weitere Informationen finden sie unter map.dronespace.at bzw. in der Austro Control Drohnen-App Drone Space" (siehe rechte Spalte).
- Der Betrieb über Menschenansammlungen (z.B. Veranstaltungen, Sportevents, Konzerte usw.) ist aus Sicherheitsgründen nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich.
- Der Betrieb in der unmittelbaren Nähe von Flughäfen ist ohne spezielle Bewilligung strengstens verboten.
- Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Kategorien vorgeschrieben.
- Austro Control erteilt ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz, Natur- und Umweltschutz, fernmeldebehördliche Bewilligungen, Zustimmung des Grundstückeigentümers für Start/Landung, gewerberechtliche Bewilligung, usw.).
Bitte beachten Sie auch die Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen (FAQs) zu unbemannten Luftfahrzeugen und der Austro Control Drohnen App "Drone Space".Theorieprüfung Luftrecht (Kategorien C und D):
Sollte der Antragsteller nicht über einen österreichischen Luftfahrerschein verfügen, können die für eine Bewilligung der Kategorie C oder D gemäß LBTH Nr. 67 erforderlichen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse durch eine bestandene Prüfung im Gegenstand Luftrecht nachgewiesen werden.
Die Prüfung ist in elektronischer Form bei Austro Control abzulegen, wobei die Anmeldung zur Prüfung per E-Mail mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin zu erfolgen hat. Prüfungen finden jeweils Dienstag bis Freitag zwischen 8:30 und 15:00 Uhr statt.
Ein Fragenkatalog mit Beispielfragen ist online verfügbar.
Flugmodelle:
Informationen fürden Betrieb von Flugmodellen werden von der dafür zuständigen Behörde (österreichischer AeroClub) veröffentlicht.
Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67
Antragsformulare