Die Bestimmungen in Bezug auf Zivilluftfahrerscheine und damit verbundene Berechtigungen (einschließlich Lehr- und Prüferberechtigungen) finden sich in der VO (EU) Nr. 1178/2011.
Hier gelangen Sie auf das Online-Rechtsinformationssystem der Europäischen Union (EUR-Lex), wo eine konsolidierte Fassung dieser Verordnung abrufbar ist.
Die detaillierten Bestimmungen für Zivilluftfahrerscheine und damit verbundene Berechtigungen sind in den Anhängen I bis III zu dieser Verordnung zu finden:
Anhang I - Teil-FCL
- Abschnitt A - Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt B - LAPL
- Abschnitt C - PPL, SPL, BPL
- Abschnitt D - CPL
- Abschnitt E - MPL
- Abschnitt F - ATPL
- Abschnitt G - IR
- Abschnitt H - Klassen- und Musterberechtigungen
- Abschnitt I - Weitere Berechtigungen
- Abschnitt J - Lehrberechtigungen
- Abschnitt K - Prüferberechtigungen
Anhang II - Umwandlung nationaler Lizenzen
Anhang III - Anerkennung von Drittstaatlizenzen
Die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat zu den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 so genannte „akzeptierte Nachweisverfahren“ („acceptable means of compliance“ - AMC) entwickelt.
Diese Dokumente enthalten Verfahren, deren Einhaltung eine Erfüllung aller Anforderungen der Bestimmungen der Verordnung garantiert.
Die AMCs und das Guidance Material (GM) zur Aircrew Regulation sind auf der Homepage der EASA unter untenstehendem Link abrufbar: