Flugrouten

Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um das Thema Flugrouten. Von der Planung über die Erstellung bis zur Implementierung.

An- und Abflugverfahren rund um Flughäfen sind komplexe Gesamtsysteme, die nach strengen Kriterien entwickelt werden. In Österreich ist Austro Control für die Festlegung von Flugrouten zuständig. Sicherheit hat dabei immer oberste Priorität. Im weiteren Prozess geht es darum, Kriterien wie Hindernisfreiheit, Kapazität  und Streckenlänge zu berücksichtigen, die Anforderungen des Klimaschutzes und dabei einer größtmöglichen Reduktion von CO2 Emissionen sowie die Anliegen der Bevölkerung im Hinblick auf Lärmschutz transparent und nachvollziehbar miteinzubeziehen.

Die Festlegung der An- und Abflugverfahren – wie auch der übrigen Flugverfahren – obliegt nach §§ 119 Abs 2 Z 4, 120 Abs 1 und 120a Abs 1 LFG Austro Control. Das Unternehmen nimmt dabei eine hoheitliche Aufgabe des Bundes wahr (§ 120 Abs 1 LFG), handelt also als Behörde ("Behörde im funktionellen Sinn“ bzw. „beliehenes Unternehmen“). Bei der Festlegung sind zahlreiche internationale (ICAO, Europäische Union) und innerstaatliche Vorgaben zu beachten.

Auf Grundlage des für alle hoheitlichen Tätigkeiten geltenden Legalitätsprinzips (Art 18 B-VG) handelt Austro Control dabei ausschließlich im Rahmen dieser Vorgaben und setzt die darin festgelegten Kriterien um. Austro Control vertritt daher weder eigene Interessen noch Interessen spezifischer Gruppen, sondern berücksichtigt all jene – in erster Linie öffentlichen – Interessen, deren Schutz die internationalen und nationalen Vorgaben dienen.

Flugverfahren richten sich an Pilotinnen und Piloten. Sie sind zu beachten, sofern keine abweichende Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt wird, also eine vorrangige Einzelanweisung der Fluglotsinnen und Fluglotsen. Flugverfahren entlasten somit den Sprechfunkverkehr und erleichtern die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung eines hohen Luftverkehrsaufkommens. Zudem ermöglichen sie bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. dem Verlust des Funkkontakts, einen sicheren Weiterflug auch ohne Anweisung durch die Flugsicherung, weil alle Beteiligten den weiteren Flugverlauf auf Basis des angewendeten Flugverfahrens kennen.
Änderungen und Neuerstellungen von Flugrouten können durch zahlreiche Umstände angestoßen werden, wie etwa Änderungen von internationalen oder nationalen Vorschriften, Anregungen der zuständigen Flugverkehrsdienststelle, von Anrainer-/Stakeholder-/Umweltforen, Airlines und anderen Luftraumnutzern, Änderungen der Luftraumstruktur, Aufträge der Aufsichtsbehörde, Änderung in der Struktur der Überflüge, Änderungen bei Übergabepunkten von Flügen von und zu Nachbarstaaten, Änderungen der Leistungsdaten von verwendeten Luftfahrzeugmustern, Änderung von technologischen Rahmenbedingungen (satellitenunterstützte Navigation u.a.m).

Flugverfahren werden nach ihrer Inbetriebnahme regelmäßig auf ihr Optimierungspotential überprüft. Ziel ist dabei insbesondere die Verbesserung der (Betriebs-) Sicherheit sowie des Lärm- und Umweltschutzes. Hierfür kommen Erkenntnisse der tatsächlichen Flugpraxis ebenso zum Tragen wie etwaige neue technische Entwicklungen. Wird ein Anpassungs- oder Änderungsbedarf festgestellt, wird der Prozess der Flugverfahrensfestlegung neu angestoßen.

Die Planung von Flugverfahren ist ein komplexes Vorhaben, das unter anderem die Kriterien Sicherheit, Kapazität, Hindernisfreiheit, Streckenlänge und Immissionsbelastung zu berücksichtigen hat. Vor allem das Regelwerk der ICAO enthält die Vorgaben und Kriterien für die Konstruktion und Nutzung der Verfahren. Vorgegeben werden beispielsweise Kurvenradien, notwendige Abstände zu Hindernissen, notwendige Navigationseinrichtungen (bodenseitig, Satelliten) oder wie der Einflussfaktor Wind zu berücksichtigen ist.

Die publizierten Abflugverfahren sollen eine eindeutige Routenführung von Punkt zu Punkt ermöglichen. Sie dürfen nicht zu komplex ausfallen, weil das eine Hauptquelle für Pilotenmissinterpretationen wäre. Auch muss eine große Bandbreite an eingesetzten Flugzeugtypen mit verschiedenen Leistungsparametern berücksichtigt werden. Beispielhaft sei hier die Minimalgeschwindigkeit im Kurvenflug bei hohem Startgewicht erwähnt.

Flugverfahren beinhalten im Wesentlichen folgende Elemente:
  • Mindeststeiggradienten
  • Geschwindigkeitsvorgaben
  • Vorgaben zur maximalen Neigung im Kurvenflug (bank angle)
  • Vertikaler Sinkwinkel
  • Navigationsvorgaben (Beschreibung der Strecke) im Regelfall anhand von Wegpunkten (Waypoints)
  • Beschreibung der Art dieser Waypoints
  • Richtungsänderung bei einem Waypoint
  • Abstände zwischen Waypoints
  • Technische Voraussetzung zur Nutzung

Dabei stehen das gesetzlich vorgegebene Ziel der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs ebenso im Mittelpunkt wie Umwelt- und Lärmschutzaspekte.

Hierzu werden Berechnungen zu Lärm- und Schadstoffentwicklung angestellt und, um die örtlichen Belange bestmöglich berücksichtigen zu können, auch Anrainer:innen, Gemeinde- und Interessensvertretungen konsultiert. Dabei nutzt Austro Control institutionell organisierte Plattformen (z.B den Verein „Dialogforum Flughafen Wien“) und andere regelmäßig stattfindende Foren (z.B. den BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg – BBFS) ebenso wie sonstige Möglichkeiten der Partizipation, Konsultation und Information von Stakeholdern. Die einzelnen Interessengruppen oder sonstigen Beteiligten haben dabei weder formelle Mitentscheidungsrechte – insbesondere werden Flugrouten nicht zwischen Austro Control und wem immer „vereinbart“ – noch kommt ihnen allein wegen ihrer Interessensausrichtung, Organisationsform, Mitgliederzahl oder ähnlicher Eigenschaften ein entscheidender Einfluss auf die Maßnahmen der Austro Control zu. Austro Control entscheidet ausschließlich auf Basis der für die Verfahrensfestlegung geltenden Vorgaben. Diese zeichnen allerdings in den meisten Fällen nicht eine bestimmte, eindeutig und ausschließlich „richtige“ Lösung vor; zu den Aufgaben der Austro Control zählt daher auch die Abwägung von teils gegenläufigen Interessen und Zielkonflikten.


Es gilt insbesondere auch einen Ausgleich zu finden, zwischen den Zielen einer Reduzierung von CO2 Emissionen beispielsweise durch kürzere Flugwege einerseits und einer Verringerung der Fluglärmbelastung für die Bevölkerung durch eine mögliche Vermeidung von besiedelten Gebieten andererseits, die mitunter auch zu einer Verlängerung von Flugwegen führen kann.
In den Luftfahrtkarten werden Flugverfahren zur besseren Veranschaulichung als Ideallinie dargestellt. Die Navigation von Luftfahrzeugen ist allerdings deutlich komplexer.  

Flugverfahren werden von einer Vielzahl verschiedener Luftfahrzeuge genutzt, deren technische Ausstattung und Flugeigenschaften sich ganz erheblich unterscheiden können. So gibt es beispielsweise noch Luftfahrzeuge, die in den 1980er Jahren gebaut wurden – zu einer Zeit, in der GPS noch nicht zur Standardausrüstung gehörte. Auch wirken sich Größe, Gewicht und Triebwerksleistung des Luftfahrzeugs entscheidend aus. Zudem ist der konkrete Flugverlauf von äußeren Einflüssen (z.B. Windverhältnissen und Temperatur) abhängig. Dies führt dazu, dass die individuellen Flugverläufe – besonders im Kurvenflug – selbst bei Anwendung eines Flugverfahrens immer einer gewissen Streuung unterliegen, sowohl seitlich als auch in der Höhe, wobei vorgegebene und verlautbarte Mindestflughöhen niemals unterschritten werden dürfen. Der umgangssprachlich für Flugverfahren verwendete Begriff der „Flugrouten“ ist daher insoweit irreführend.

Die wichtigsten Schritte zu einer neuen Flugroute:

  1. Prüfung auf Machbarkeit, technische und flugoperationelle Umsetzbarkeit sowie Sinnhaftigkeit
  2. Erste spezifische Berechnung & Konstruktion: Ein Rohentwurf des zu erstellenden/zu ändernden Instrumentenflugverfahrens wird zur weiteren Bearbeitung erstellt. Wichtige Aspekte sind hier Sicherheit, Kapazität, Leistungsvermögen der Luftfahrzeuge, Hindernisfreiheit, Komplexität des Geländes, Immissionsbelastung (Lärmschutz, Schadstoffausstoß), Luftraumnutzung, Navigationsmethoden, Flugweglänge, Anbindung an das sonstige Streckennetz u.a.m.
  3. Einbindung von Stakeholdern (Nutzern und sonstigen Betroffenen)
  4. Berechnungen von Lärm- und Schadstoffemissionen bei gänzlicher Neuerstellung von Verfahren oder wenn Änderungen ergänzende Berechnungen erforderlich machen
  5. Sicherheitsbewertung
  6. Flugevaluierung und finale Bewertung: Überprüfung der Entwürfe durch Flugvalidierungspiloten/-experten und anschließende fliegerische Bewertung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Durchführbarkeit des Verfahrens. Dabei erfolgt eine erneute Prüfung der Karten und weiterer flugbetrieblicher Fragen, z.B. die Eignung der veröffentlichten Funkfrequenzen, Signalverfügbarkeit (Stichwort Satellitennavigation) und eine qualitative Hindernisbewertung. Von zentraler Bedeutung ist die Validierung der Navigationsdatenbank (im Flight Management System) auf Übereinstimmung mit dem Verfahren.
  7. Freigabe des neu erstellten oder geänderten Instrumentenflugverfahrens
  8. Veröffentlichung des Verfahrens im Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria)
Flugverfahren stellen die sichere Flugabwicklung in Bodennähe, also nach dem Start und im Landeanflug sicher – insbesondere unter schlechten Sichtverhältnissen. Sie ergänzen und erleichtern auch durch eine gewisse Standardisierung der Flugbewegungen die Flugverkehrskontrolle, die ansonsten in Form von Einzelfreigaben durch die Fluglotsinnen und Fluglotsen erfolgt. Da der Flugverkehr von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, reichen Flugverfahren jedoch zur Abwicklung des Verkehrs nicht aus. Vielmehr muss zum Beispiel Gewitterzellen ausgewichen werden und die Flugverkehrskontrolle flexibel agieren und reagieren können.

Einzelfreigaben sind daher von Gesetzes wegen von Pilotinnen und Piloten stets vorrangig zu befolgen. Dabei sind Fluglotsinnen und Fluglotsen nicht an festgelegte Flugverfahren gebunden. Ab einer für das jeweilige Gebiet festgelegten Mindestflughöhe können sie die Luftfahrzeuge vielmehr auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig von Flugverfahren frei leiten. Es kommt daher auch abseits von Flugverfahren zu Überflügen.

Flugrouten in der Praxis - die wichtigsten Informationen

Flugrouten werden im österreichischen Luftfahrthandbuch (AIP) verlautbart und können dort jederzeit abgerufen werden.

Hier geht's zur eAIP

SIDs (Abflugrouten) definieren Ideallinien, die möglichst genau beflogen werden sollten [+/- 0,5 nautische Meilen]. Die Definition des Flugweges erfolgt im Wesentlichen mittels Wegpunkten, den sogenannten "Waypoints". 

Mittels geografischer Koordinaten, Distanzen und genauen Kursangaben kann die Programmierung der Flugzeuge, die mit satellitengestützten Systemen ausgestattet sind, optimiert werden und alle SIDs - unabhängig von bodengestützten Funkeinrichtungen - mit Satellitennavigation geflogen werden.

Der Name einer Abflugroute [SID] ist so gestaltet, dass sie möglichst prägnant, kurz und bündig formuliert ist. Beginnend mit dem Namen des Wegpunktes auf der Luftstraße im oberen Luftraum [z.B. ADAMA], gefolgt von einer einstelligen Versionsnummer und einer spezifischen Endung [je nach Piste] wird die Bezeichnung gestaltet.

Die Endungen einer SID setzen sich wie folgt zusammen:
"A"  - SID Piste 11    "B"  - SID Piste 16
"C"  - SID Piste 29    "D"  - SID Piste 34

Beispiel:
ADAMA1A ist daher jene SID, die von Piste 11 startet und beim Wegpunkt ADAMA endet.
ADAMA1B ist die SID für Piste 16, ADAMA1C für die Piste 29 usw.

:
Wegpunkte sind mit einem unverwechselbaren Namen versehene Punkte, bestehend aus einer 5-stelligen Nummern-Buchstaben-Kombination [z.B.: WW123], definiert nach geografischer Länge und Breite [Koordinaten]. Die Waypoint-Festlegung folgt strikten Mindestkriterien [z.B. Abstand zueinander], um sie in den bordseitigen Navigations-Systemen verwenden zu können.

Durch Vorgabe von präzisen Wegpunkten mittels geografischer Koordinaten, Distanzen und genauen Kursangaben kann die Programmierung der Flugzeuge, die mit satellitengestützten Systemen ausgestattet sind, optimiert werden. Die Flugzeuge sind nun in der Lage, vorteilhaftere Kurvenradien zu fliegen. Damit wird ein besseres Vermeiden von Ortschaften möglich. Die von Austro Control angegebene Korridorbreite beträgt auf sämtlichen Abflugstrecken jeweils eine halbe nautische Meile links bzw. rechts der Centerline (je ca. 900m). In der Praxis wird jedoch deutlich exakter geflogen. Im Geradeausflug befindet sich der weitaus größte Teil der Flugzeuge direkt auf der Centerline. 

Auf Navigationskarten wird zwischen Fly-by-Waypoint und Fly-over-Waypoint unterschieden. Bei beiden Arten von Wegpunkten ist der jeweils geflogene Radius des Kurvenfluges geschwindigkeitsabhängig. Je schneller ein Flugzeug fliegt, desto größer wird der Radius der Kurve.

Fly-By-Waypoints 

Bei einem Fly-by-Waypoint wird vor dem Passieren des Waypoints mit einem Kurvenflug begonnen, um zu vermeiden, den Kurs zu überschießen - sogenanntes "overshoot". Dadurch werden nachträgliche Überkorrekturen vermieden, um auf der vorgegebenen Kurslinie zu bleiben.

Fly-Over-Waypoints

Bei einem Fly-over-Waypoint wird der Kurvenflug beim Passieren des Waypoints eingeleitet.

RF-TURNS

Darunter versteht man eine Kombination aus Wegpunkten und Kurvensegmenten mit fest vorgegebenen Radien [RF: Radius Fixed] was im Wesentlichen zu geringeren Streuungen im Kurvenflug führt.
 

Verbesserungsvorschläge/Stellungnahmen

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Einbringung Verbesserungsvorschläge/Stellungnahmen


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Das Dialogforum Flughafen Wien, hat als Nachfolgeorgansiation zur Mediation, die Aufgabe übernommen, bei Themen und Konflikten, die mit dem Fluggeschehen auf und rund um den Flughafen Wien zu tun haben, für geeignete Kommunikations Prozesse zu sorgen.

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Auf Initiative der Eigentümer Land und Stadt Salzburg und der Anrainerverbände wurde der BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg (kurz „BBFS“) eingerichtet.

BBFS