Prüfungswesen

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Änderung im Bereich Prüfungstaxe mit 01.07.2022
(publiziert am 01.07.2022)

 
Prüfungstaxe:
Mit 01.07.2022 kommt es durch die Implementierung der aktuellen Version der Austro Control Gebühren Verordnung zu einer Änderung im Bereich der Prüfungstaxen für die Erlangung einer Pilotenlizenz.
 
Die Prüfungstaxe beträgt für die Anmeldung zur Prüfung von Piloten gemäß Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 pro Prüfungsarbeit zur Erlangung der     
     
PPL14,40 Euro (inkl. USt)
IR34,80 Euro (inkl. USt)
CPL und MPL34,80 Euro (inkl. USt)
ATPL45,60 Euro (inkl. USt)
Drohnenprüfung43,20 Euro (inkl. USt)
 
Die entsprechende Gebühr ist somit für jeden Gegenstand zu entrichten für den eine entsprechende Anmeldung über das Antragsformular erfolgt. Sollte ein Kandidat nicht zur Prüfung erscheinen oder nicht alle Gegenstände an seinem Termin absolvieren, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechnungslegung. Der nicht absolvierte Gegenstand wird nicht als Antritt gewertet, ist jedoch entsprechend seitens der Behörde in Rechnung zu stellen.

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 Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Prüfung bei der Austro Control GmbH. 
 
Anmeldung:
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Vergabe eines Prüfungstermines erst nach Freigabe durch die verantwortliche Flugschule (ATO) über den dafür vorgesehen Antrag sowie nach Übermittlung des Antrages an erfolgen kann
 
 
Es werden nur die oben angeführten Anträge für die Prüfungsanmeldung akzeptiert und es können keine Termine ohne entsprechend vorliegenden Antrag vergeben werden.
 
Wir ersuchen Sie den ausgefüllten Antrag, samt Freigabe der ATO und Kennzeichnung der zu absolvierenden Gegenstände (Seite 2) an zu übermitteln, gemeinsam mit der Bitte um einen Prüfungstermin. Wir werden Ihnen dann die ehestmöglichen Prüfungstermine übermitteln, aus denen Sie wählen können. Prüfungen finden jeweils Mo - Fr 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
 
Wir möchten darauf hinweisen, dass an einem Tag mindestens 3 Gegenstände absolviert werden müssen. Erst bei einer Anmeldung für 4 Prüfungen oder mehr können innerhalb eines Sittings zusätzliche Tage reserviert werden. An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass beim Antritt zur Prüfung ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen ist. Ohne diesen ist es nicht möglich, zur Prüfung anzutreten.
 
Wir ersuchen Sie am Tag Ihrer Prüfung rechtzeitig in unserer Unternehmenszentrale in der Schnirchgasse 17, 1030 Wien zu erscheinen und sich hierfür beim Empfang im Erdgeschoss anzumelden. Bei verspätetem Erscheinen zur theoretischen Prüfung erlischt Ihr Anspruch auf den für Sie reservierten Prüfungsplatz. 
 
Prüfungstaxe:
Die Prüfungstaxe beträgt für die Anmeldung zur Prüfung von Piloten gemäß Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 pro Prüfungsarbeit zur Erlangung der     
     
PPL14,40 Euro (inkl. USt)
IR34,80 Euro (inkl. USt)
CPL und MPL34,80 Euro (inkl. USt)
ATPL45,60 Euro (inkl. USt)
Drohnenprüfung43,20 Euro (inkl. USt)
 
Kontakt:
Allgemeine Anfragen:
 
Anmeldungen inkl. Antrag:

Demo - Prüfung
 
Wir ersuchen Sie sich vorab mit dem Prüfungsprogram vertraut zu machen, eine entsprechende Demo-Prüfung finden Sie unter LPLUS TestStudio (lplus-teststudio.de) 
 
Weitere Informationen zur Prüfung:

Die Theorieprüfungen werden in elektronischer Form abgelegt, basierend auf dem Fragenpool ECQB (European Central Question Bank, siehe hierzu European Central Question Bank (ECQB) | EASA (europa.eu)) der EASA (Ausnahme PPL, hier kommt ein nationaler Fragenkatalog zur Anwendung); im Bereich CPL, IR, BIR und ATPL finden Prüfungen ausschließlich in englischer Sprache statt. Im Bereich PPL kann zwischen deutscher und englischer Sprache gewählt werden.
 
Die Prüfungsfragen sind nach dem Single-Choice-System ausgearbeitet. Es ist pro Frage jeweils nur eine Antwort richtig, falsch beantwortete Fragen führen nicht zu einem Punkteverlust. Sollten Sie der Meinung sein, dass eine Frage nicht richtig beantwortet werden kann, bzw. fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit diese während der Prüfung zu kommentieren. Ihre Kommentare werden im Anschluss entsprechend geprüft und ausschließlich bei Richtigkeit für eine Abänderung des Prüfungsergebnisses gewertet.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nur Kommentare, die während der Prüfung geschrieben wurden, berücksichtigt werden können.
 
Für jedes Prüfungsfach wird dem Bewerber, entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, eine individuelle entsprechende Anzahl an Fragen oder Aufgaben zusammengestellt, basierend auf der Vorgabe des Punktesystems pro Prüfung (nicht jede Frage hat die gleiche Wertung an Punkten, weswegen es zu Abweichung in Bezug auf die Anzahl der Fragen kommen kann). Am Ende der Prüfung ist das Prüfungsfach abzuschließen und sind sämtliche Berechnungen und Notizen der Prüfungsaufsicht zurückzugeben, auch wenn nicht alle Fragen beantwortet wurden.
 
Bitte beachten Sie:
  • Die Reihenfolge der zu absolvierenden Prüfungsfächer kann frei gewählt werden.
  • Die Bearbeitungsdauer für jedes einzelne Prüfungsfach ist vorgegeben und kann nicht erhöht werden.
  • Innerhalb des für Sie verbindlichen Prüfungszeitrahmens sind Pausenzeiten von max. 15 Minuten zwischen den einzelnen Prüfungsfächern möglich; eine Pause während einer laufenden Prüfung ist nicht möglich.
  • Mit Ausnahme der Kandidaten wird externen Personen wird kein Zutritt zu den Prüfungen gewährt.
 
Ein Prüfungsfach gilt nur als bestanden, wenn ein Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktezahl erreicht hat. Unter 75% gibt es keine Aufrundung zu einem positiven Ergebnis:
(74,9% werden als nicht bestanden gewertet).
Die theoretische PPL Prüfung umfasst alle erforderlichen Prüfungsarbeiten (9 Gegenstände) an einem Tag, eine Aufteilung der Fächer auf mehrere Termine ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses in einem Gegenstand kann die Prüfung frühestens am nächsten Werktag wiederholt werden, vorausgesetzt es sind freie Kapazitäten im Prüfungsraum vorhanden. Ein Bewerber muss die gesamte Prüfung wie einen Erstversuch wiederholen, wenn er nicht alle Prüfungsgegenstände in vier Versuchen oder innerhalb der genannten 18 Monate bestanden hat.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber alle Prüfungsteile innerhalb von 18 Monaten abschließt, gerechnet vom Ende des Kalendermonats an, in dem der Bewerber zum ersten Mal zur Prüfung angetreten ist. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Datum des Bestehens, für den Erwerb einer PPL(A) akzeptiert.
Eine theoretische CPL/IR/CB-IR/ATPL Prüfung kann in mehreren, maximal jedoch sechs, Sitzungen abgelegt werden. Die gesamte Prüfung samt etwaiger Nachprüfungen muss innerhalb der sechs genannten Sitzungen erfolgreich absolviert werden. Eine Sitzung besteht aus zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen, wobei keine Prüfungsarbeit innerhalb dieser zehn Tage wiederholt werden kann, anderenfalls beginnt ab Zeitpunkt des Wiederholens eine neue Sitzung.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber alle Prüfungsteile innerhalb von 18 Monaten abschließt, gerechnet vom Ende des Kalendermonats an, in dem der Bewerber zum ersten Mal zur Prüfung angetreten ist. Ein Bewerber muss die gesamte Prüfung wie einen Erstversuch wiederholen, wenn er eine einzelne Prüfungsarbeit in vier Versuchen nicht bestanden hat oder nicht alle Prüfungsarbeiten in sechs Sitzungen oder innerhalb der genannten 18 Monate bestanden hat. Bevor der Bewerber dann erneut zur Prüfung antritt muss er an weiteren, von der zuständigen FLUGSCHULE (ATO) unter Beachtung der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt festzulegenden Ausbildungsmaßnahmen, teilnehmen.
Prüfungsaufsicht
 
Die Prüfungsaufsicht wird für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung und für Ruhe und Ordnung im Prüfungsraum Sorge tragen. Das Aufsichtspersonal darf keinerlei Auskunft zu inhaltlichen Aspekten der Prüfung geben. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Das Aufsichtspersonal ist gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang VI ARA.FCL.300 (e) und (f) verpflichtet, im Falle von Nichtbefolgen von Anweisungen die Prüfung im jeweiligen Ausmaß für ungültig zu erklären bzw. den Bewerber nach einem Täuschungsversuch für ein Jahr von der Prüfung auszuschließen.
 
Die Aufsichtspersonen haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt der Prüfung alle Kandidaten und deren Ausrüstung auf dem Tisch zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung der Prüfungsvorschriften werden die Kandidaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 für mindestens ein Jahr von allen weiteren Prüfungen in allen EASA-Mitgliedsstaaten ausgeschlossen. Darüber hinaus werden alle zuvor bestandenen Fächer als "nicht bestanden" bewertet.
 
Verstöße gegen die Prüfungsordnung
 
Mögliche Verstöße sind u.a.:
  • Verwendung anderer als der erlaubten Hilfsmittel
  • Jegliche Art von Kommunikation mit anderen Kandidaten während der Prüfung
  • Mitnahme von Prüfungsunterlagen aus dem Prüfungsraum
  • Vornahme von Notizen auf dem Arbeitspapier bei nicht geöffnetem Prüfungsfach
  • Taschen, Mappen etc. müssen aus dem Prüfungsraum entfernt werden.

Erlaubte Hilfsmittel
 
Gemäß AMC1 ARA.FCL.300 sind folgende Hilfsmittel während der Prüfung gestattet:
  • einen wissenschaftlichen, nicht programmierbaren, nicht-alphanumerischen Rechner ohne spezifische Luftfahrtfunktionen
  • mechanischer Navigations-Schieberegler (DR-Rechner)
  • Winkelmesser
  • Kompasse
  • Lineal
  • ein Übersetzungswörterbuch (nicht digital)
Mit Ausnahme der oben genannten Geräte dürfen Antragsteller während der Prüfung(en) keine elektronischen Geräte verwenden.
 
Die Verwendung der CAP-Dokumente ist in den folgenden Fächern erlaubt:
 
ATPLCPLIR/EIR/CBIR
031, 032, 033, 034, 061031, 032, 033, 034, 061031, 032, 033, 034, 061

Die Seiten der CAP-Dokumente dürfen nicht markiert sein, es dürfen sich auch keine Notizen in den CAP-Dokumenten befinden.

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