Amtssignatur


Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).

Die Luftfahrtagentur verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarke:


Überprüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung gemeint, dass das vorliegende Dokument von der angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument auf seine Echtheit überprüfen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument angeführte Dienststelle.

Elektronische Signaturprüfung: https://www.signaturpruefung.gv.at/