Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).
Die Luftfahrtagentur verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarke:Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).
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