Verfahrensablauf für Sonder-Genehmigungen durch die Austro Control


  1. Prüfung durch den Antragsteller inwieweit eine Bewilligung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.
    Bestehen seitens des Antragstellers Fragen bezüglich der potentiellen Störwirkung der Anlage, wenden Sie sich bitte an die zuständige technische Fachabteilung der Austro Control,
    E-Mail: 
  2. Antragstellung mit Formblatt und Beistellung der im Formblatt genannten Unterlagen
  3. Prüfung des Unterlagen und bescheidmässige Bewilligung mit entsprechenden  Sicherheitsauflagen oder im Falle eines zu hohen Sicherheitsrisikos eine Ablehnung.
    Zusätzliche Nachweise oder Information können im Verfahren angefordert werden.
  4. Für den Fall, dass eine Sicherheitsgefährdung für die Luftfahrt nicht vorliegt, jedoch eine amtliche Bestätigung im Rahmen von parallelen Verfahren (Baubewilligungen) erforderlich ist, besteht auf Antrag die Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung (Sicherheitsgefährdung) und amtlicher Bestätigung.
 

Verfahrensdauer

Bei Vorlage sämtlicher Unterlagen beträgt die übliche Dauer des Verfahrens ca. 4 bis 5 Wochen.
 

Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten der Austro Control sind gesetzlich geregelt und setzten sich zusammen aus den Gebühren gemäß Gebührengesetz 1957 (BGBl. Nr. 267/1957 idgF) und der Austro Control Gebühren Verordnung ACGV, BGBl Nr. 2/1994 idgF, zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer.
 

Hinweise

Die Ausnahmegenehmigung ersetzt nicht allfällig erforderliche andere Genehmigungen, insbesondere nicht die Baubewilligung nach der Bauordnung.
 
Ob Ihr Grundstück innerhalb, resp. unterhalb einer zivilen Sicherheitszone liegt, ist dem Grundbuchsauszug zu entnehmen (oder: aus dem Grundbuch ersichtlich). Wenn Ihr Grundstück in/unter einer zivilen Sicherheitszone liegt, sind sämtliche Bau- und Errichtungsvorhaben einer luftfahrtrechtlichen Prüfung zu unterziehen.