Sicherheitszonen


Was ist eine Sicherheitszone?

Sicherheitszonen dienen dazu, einen bestimmten, definierten Bereich, um einen Flugplatz frei von Hindernissen zu halten und somit die Sicherheit der Luftfahrt zu wahren. Sicherheitszonen werden mit Verordnung festgelegt.
 
 

Hinweis

In Österreich wurden Sicherheitszonen für die fünf zivilen Verkehrsflughäfen Wien-Schwechat, Salzburg, Graz, Innsbruck und Klagenfurt, sowie für die militärischen Flugplätze Linz-Hörsching, Aigen im Ennstal, Tulln-Langenlebarn, Zeltweg und Wr. Neustadt/West festgelegt.
 
Sämtliche Sicherheitszonenpläne der zivilen Flughäfen samt Verordnung sind auch im Österreichischen Nachrichtenblatt für Luftfahrer unter Kapitel 4: Bodenorganisation für alle auf der Website der Austro Control abrufbar. Da der Militärflughafen Linz ein Flughafen mit ziviler Mitbenützung ist, kann dessen Sicherheitszone auch abgerufen werden.
Sämtliche weiteren militärischen Sicherheitszonen-Verordnungen samt dazugehörigen Plänen wurden bei Erlassung kundgemacht und liegen bei den jeweiligen Gemeinden, welche sich im Bereich eine dieser Sicherheitszonen befinden, zur Einsichtnahme auf. 
 

Was ist ein Luftfahrthindernis?

Als Luftfahrthindernisse bezeichnet man Bauten wie Gebäude, Antennen, Schornsteine, stationäre Baukräne, Mobilkräne und andere Baugeräte, welche durch ihre Lage und Ausdehnung ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen (§ 85 Luftfahrtgesetz) oder zu Störungen von Flugsicherungsanlagen (§ 94 Luftfahrtgesetz) führen können.
Dabei unterscheidet man Luftfahrthindernisse innerhalb und außerhalb von Sicherheitszonen.
 
Die Austro Control GmbH ist nicht zuständig für die Bewilligung von Luftfahrthindernissen.
 
Zuständige Behörden in Sachen Luftfahrthindernisse sind:
  1. Innerhalb von Sicherheitszonen ziviler Flugplätze: BMK
  2. Innerhalb von Sicherheitszonen militärischer Flugplätze: BMLV
  3. Außerhalb von Sicherheitszonen: Landeshauptleute
 

Bauten, ortsfeste und mobile Anlagen im Bereich von Sicherheitszonen

Prüfung des Vorhabens

Wenn ein Objekt und/oder Anlage im Bereich einer Sicherheitszone errichtet werden soll, so wird dieses Vorhaben von der zuständigen Behörde hinsichtlich folgender Parameter geprüft:
 
  1. Lage des Objektes (Beurteilung als Hindernis nach §§ 85, 86 und 92 LFG)

    Liegt das zu errichtende Objekt oder Anlage innerhalb oder unterhalb der Sicherheitszone?
    Wie hoch ist das Objekt/Anlage?
    Durchragt es die Sicherheitszone?
    Ist eine Ausnahmebewilligung durch BMK, BMLV oder LH erforderlich?
     
  2. Elektrische oder optische Störwirkung durch das Objekt oder Anlage (§ 94 LFG)

    Ist eine Ausnahmebewilligung durch die zuständige Behörde erforderlich?
  1. Innerhalb von Sicherheitszonen ziviler Flugplätze: BMK
  2. Innerhalb von Sicherheitszonen militärischer Flugplätze: BMLV
  3. Unterhalb und außerhalb von Sicherheitszonen: Austro Control GmbH