Österreichisches Gefahrguttransportprogramm im Luftverkehr


Sachliche Zuständigkeiten

Austro Control GmbH (ACG)

1. Abteilung Dangerous Goods (DG)

  • Gefahrgutaufsicht innerhalb der Prozesskette beginnend beim Luftfahrtunternehmen
  • Occurrence Management (Gefahrgutunfälle, -zwischenfälle, -ereignisse sind der Behörde binnen 72 Stunden zu melden)
  • Gefahrgutschulungsgenehmigungen erteilen
  • Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie in enger Zusammenarbeit mit dem BMK

 

2. Sachgebiet Operations (OPS)

  • Gefahrguttransportgenehmigung im gewerblichen Flugbetrieb, Beaufsichtigung der Einhaltung gesetzlichen Standards sowie der erteilten Auflagen
     

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) (Abt. IV/ST3 Gefahrgut)

  • Erteilung von Sondergenehmigungen bzw. Ausnahmebewilligungen - siehe auch:
    https://www.bmk.gv.at/themen/transport/gefahrgut/kontakt.html
  • Erarbeitung und Entwicklung der nationalen rechtlichen Rahmenbedingen
  • Internationale Zusammenarbeit mit Internationalen Gremien und Organisationen, innerhalb der EU, mit Nachbarstaaten sowie bedarfsorientierte Abstimmung von gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Wirtschaft und Industrie


Anmerkung:
Aufsichtsbehörde der ACG ist nach wie vor die OZB und nicht die Abteilung IV/ST3 im BMK.

 

Kontakt

 

Occurrence Report

Übermittlung von Occurrence Reports:

Fax: +43(0)51703 1777

BMK

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Abt. IV/ST3 Gefahrgut
Radetzkystrasse 2
A-1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 711 62 65 57 23
Fax: +43 (0)1 711 62 65 57 25

www.bmk.gv.at