Selbsteinschätzung für Organisationen


Die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt ist seit 15. November 2015 anwendbar und ersetzt auch die bisher gültige, nationale Zivilluftfahrt-Meldeverordnung.
 
Daraus ergeben sich für Organisationen mitunter neue Vorschriften, die in den Rahmen der Aufsichtstätigkeit der Austro Control aufgenommen werden. Jede in einem EU Mitgliedstaat ansässige Organisation hat ein System zur Erfassung verpflichtender und auch freiwilliger Meldungen von Ereignissen einzurichten, um die Erfassung von Angaben zu erleichtern.
 
Ausgenommen davon sind Organisationen, welche nicht auf einer professionellen Basis Mitarbeiter anstellen, Mitarbeiter unter Vertrag nehmen oder Dienstleistungen von Personen annehmen. Darunter versteht man Organisationen, die das Ziel haben den Luftfahrtsport und die Luftfahrt zu Vergnügungszwecken zu fördern, ergo Vereine.
 
Um einen vereinfachten Zugang zu dieser relativ neuen Verordnung zu ermöglichen und um das Verständnis und das Bewusstsein darüber zu schärfen, hat die Austro Control GmbH eine Checkliste zur Selbsteinschätzung erstellt. Die betroffenen Organisationen können diese Liste, wie auch das damit in Zusammenhang stehende Rechtsmaterial, zur Ermittlung der Erfüllung der Vorschrift und bei der Vorbereitung für anstehende Aufsichtstermine durch die Austro Control GmbH heranziehen.
 
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