Erlaubt:
Eine Packung Sicherheitszündhölzer, oder ein Feuerzeug, welches verflüssigtes Gas enthält, bzw. ein Feuerzeug, welches aus verflüssigtem Gas und Luft einen Heißstrahl erzeugt („Feuerzeuge mit blauer Flamme“), das mit Schutzvorrichtung(en) gegen unbeabsichtigtes Aktivieren gesichert ist, an der Person getragen.
Vorsicht: „Feuerzeuge mit blauer Flamme“ wurden zwar von der ICAO unter obigen Bedingungen erlaubt, jedoch verbietet der Fluglinienverband IATA weiterhin seinen Mitgliedfluglinien diese Art von Feuerzeugen an Board zu bringen.
Nicht erlaubt:
Feuerzeuge, mit Behältern mit nicht aufgesaugtem flüssigem Brennstoff, sowie Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen. In Österreich sind „ZIPPO“ Sturmfeuerzeuge nicht aus gefahrguttechnischen, sondern aus sicherheitstechnischen Gründen verboten.
E-Zigaretten:
Fluggäste werden aufgrund der steigenden Anzahl von Zwischenfällen (Überhitzung bis Selbstentzündung) bei Heizelementen, welche in E-Zigaretten und dergleichen eingebaut sind, dringend aufgefordert, aus Sicherheitsgründen diese Gegenstände nicht im aufgegebenen Gepäck zu befördern.
Die Mitnahme wird entweder an der Person oder im Handgepäck empfohlen, da eine eventuelle Fehlfunktion oder Überhitzung schnell erkannt werden kann und sofortige Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.