Passagierinformation


Da viele Gegenstände aus dem normalen, täglichen Gebrauch im Luftverkehr zu einer derartigen Gefahr werden können, sind diese weder im Handgepäck noch im Reisegepäck erlaubt.

 

Was sind „gefährliche Güter?“

Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Stoffe, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die Gesundheit, die Sicherheit, für Menschen, Tiere, Umwelt und andere Sachen ausgehen können.

Diese Gegenstände oder Stoffe könnten sich im aufgegebenen Passagiergepäck befinden, oder im Handgepäck, oder sogar am Körper getragen werden.

Die rechtlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter finden sich in der nationalen Gesetzgebung im Gefahrgutbeförderungsgesetz und seiner ausführenden Verordnung sowie den in Österreich gültigen internationalen Rechtsvorschriften des Annex 18 und den näher ausführenden Technical Instructions (Part 8). Weiters erlaubt sich die Austro Control GmbH auf die jeweils gültigen IATA-Gefahrgutvorschriften hinzuweisen, da die meisten Passagiere mit Fluglinien reisen, die IATA Mitglieder sind, und daher oft restriktiveren Vorschriften unterliegen.

In den international geltenden Gefahrgutvorschriften findet sich neben vielen wichtigen Hinweisen zum Transport gefährlicher Güter auch die Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen Gefahrgutinformationen für die Passagiere bereithalten zu müssen. Diese Informationen sind sowohl am Ticket als auch an der Check-in Position zu finden.

Zu beachten sind ferner nationale und internationale Sicherheitsvorschriften, wie beispielsweise die EU-Sicherheitsverordnung (EU 185/2010), welche sich zum Teil erheblich von den Gefahrguttransportvorschriften unterscheiden.