"Wien Information" - Frequently Asked Questions

NEIN! Als VFR Pilot sind Sie selbst verantwortlich für das Verbleiben in VMC, die entsprechenden Abstandhaltungen zum Boden und zu anderen Flugzeugen sowie für das Freibleiben von freigabepflichtigen Lufträumen. „Wien Information“ bietet dem Piloten lediglich verschiedene Hilfestellungen in Form von Informationen (Verkehrsinfos, Wetterinfos, Status von NAV-Anlagen, ...) und Ratschlägen („suggest to turn?“) an. Weiters kann “Wien Information“ auf „request“ Flüge durch freigabepflichtige (zivile und militärische) Lufträume (Luftraumklassen C und D) koordinieren, um auf diesem Wege Freigaben bei der entsprechenden Flugverkehrskontrollstelle/Militärflugleitung einzuholen.

Nach Möglichkeit sollte jeder Flugplan am Boden aufgegeben werden, da ein AFIL die „Wien Information“-Frequenz für lange Zeit blockiert. Aufgrund von möglichen Kapazitätsengpässen und erschwerter Kommunikation, sollten AFILs nur in Ausnahmesituationen über „Wien Information“ aufgegeben werden

NO ATA ist seit der Einführung von SERA nicht mehr möglich. FIC/TFI kann aber auf Wunsch des Piloten den Flugplan kurz vor der Landung (innerhalb Österreichs, auf unkontrollierten Plätzen) schließen.

Um durch freigabepflichtigen Luftraum zu fliegen, benötigt man einen Flugplan und eine Freigabe der entsprechenden Flugverkehrskontrollstelle/Militärflugleitung. „Wien Information“ kann einen Durchflug durch einen kontrollierten Luftraum koordinieren, dazu muss der Pilot aber beim Erstanruf einen entsprechenden „Request“ stellen. Dann wird “Wien Information“ die entsprechende ATC-Unit/Militärflugleitung telefonisch kontaktieren, um das LFZ auf die entsprechende Kontrollfrequenz zu transferieren, oder um in Ausnahmefällen die von ATC erhaltene Freigabe an den Piloten weiterzugeben („Wien Radar clears you ...).

 

Der Pilot ist immer selbst für die Einholung der Freigabe vor Einflug in einen freigabepflichtigen Luftraum verantwortlich!

 

Sollte vor Einflug der Funkkontakt zu „Wien Information“ abbrechen, muss der Pilot die Kontrollstelle selbstständig auf der entsprechenden Frequenz rufen. Ein Einflug ohne Freigabe in freigabepflichtigen Luftraum ist gesetzlich verboten!

Eine lückenlose Funkabdeckung ist aufgrund der österreichischen Topographie kaum herzustellen. Aufgrund dieses Umstandes, ist die Wahrung der Lufträume, bzw. das Melden bei den zuständigen Flugverkehrskontrollstellen von hoher Bedeutung. Wird eine andere Flugverkehrsdienststelle gerufen, weil der Funkkontakt zu „Wien Information“ abgebrochen ist (z.B. um kontrollierten Luftraum zu durchqueren), dann soll auf der Frequenz mitgeteilt werden, dass der Funkkontakt mit „Wien Information“ abgebrochen ist. Sodann kann "Wien Information" informiert werden, um einem unnötig aktivierten Such- und Rettungsdienst vorzubeugen. Dasselbe gilt, wenn man zu einem unkontrollierten Flugplatz fliegt, und während des Sinkflugs den Funkkontakt verliert. Eine telefonische Verständigung unter FIC Wien: +43 (0)5 1703 2143 über eine sichere Landung wäre hierbei der Idealzustand.

Wie bei der Funkabdeckung auch, ist in niedrigen Höhen keine Radarabdeckung möglich und auch nicht vorgesehen. Für Flüge in niedrigen Höhen und in Tälern kann daher keine Verkehrsinformation mit Hilfe des Radars gegeben werden. In diesem Fall können gar keine oder nur sehr unpräzise Verkehrsinformationen über anderen bekannten Verkehr erwartet werden.

In den Luftraumklassen C und D sind Verkehrsinformationen zwingend vorgeschrieben. In Luftraumklasse E sind Verkehrsinformationen „soweit als möglich“ vorgesehen, während es in Luftraumklasse G keine gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Verkehrsinformationen gibt. In der Praxis versucht “Wien Information“, sofern es Funk- und Radarabdeckung sowie die aktuelle Verkehrssituation erlauben, soweit als möglich auch Verkehrsinformationen in Luftraumklasse G zu geben.

Piloten haben sich vor dem Abflug, spätestens aber vor dem Einflug, in etwaig aktivierte Gebiete zu vergewissern, ob diese aktiviert sind und somit spezielle Restriktionen existieren, bzw. Einflugfreigaben erforderlich sind. Wenn sich ein LFZ auf der „Wien Information“-Frequenz befindet, wird natürlich soweit wie möglich auf aktive Militärgebiete hingewiesen, bei Bedarf koordiniert und auf die entsprechende MIL-Frequenz übergeben.

Flüge durch Restricted Areas sind, außer man hat einen Bescheid, immer verboten. Flüge durch Danger Areas sind zwar per Gesetz nicht verboten, aber nicht gefahrlos möglich, da hier z.B. Schießübungen des Bundesheeres stattfinden können. Flüge durch solche Areas können von “Wien Information“ nicht koordiniert werden.

Zum Einflug/Durchflug der Kontrollzone Wien (CTR WIEN) ist in jedem Fall ein Flugplan notwendig, da die Kontrollzone als Luftraumklasse D definiert ist und somit laut gesetzlichen Vorgaben eine Flugplanpflicht besteht. Es ist anzuraten, vor einem Flug, bei dem ein Einflug in die Kontrollzone beabsichtigt ist, Kontakt mit dem Tower-Supervisor aufzunehmen (05 1703 3222), um abzuklären, ob dies zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt realistisch erscheint. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass weder die Aufgabe eines Flugplanes, noch das grundsätzliche Einverständnis des Tower-Supervisors eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone darstellen. Die tatsächliche Freigabe wird immer vom verantwortlichen Tower-Lotsen erteilt, der die letztgültige Entscheidungsgewalt diesbezüglich hat.

 

Grundsätzlich ist der Pilot dafür verantwortlich, die entsprechende Freigabe einzuholen. “Wien Information“ hat jedoch die Möglichkeit, den beabsichtigten Einflug schon vorab dem Tower anzukündigen und mit diesem zu koordinieren. Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass der Pilot direkt nach dem Erstanruf den beabsichtigten Einflug mitteilt. In aller Regel wird “Wien Information“ den Piloten daraufhin rechtzeitig zum Frequenzwechsel auf die entsprechende Tower-Frequenz zwecks Einholung der tatsächlichen Freigabe schicken, beziehungsweise mitteilen, wenn der Tower den Einflug abgelehnt hat. Bei unmittelbar bevorstehendem Einflug (etwa bei Abflügen aus LOAV und LOAN) steht es dem Piloten frei, direkt auf der entsprechenden Tower-Frequenz zu rufen.

 

Zusammenfassung der Vorgehensweise

  • Aufgabe eines Flugplanes mit gewünschter Route (bei Durchflug) oder gewünschtem Einflugsektor/-punkt (bei Landung), zum Beispiel „KL S“ oder „PE“.
  • Mitteilung des beabsichtigten Einfluges an “Wien Information“ nach dem Erstanruf: „Wien Information, OEBAX“ - „OEBAX, Wien Information, go ahead“ - „OEBAX, [flightplan details], request crossing controlzone Wien from ... to .../ request to enter controlzone Wien via ... for landing“
  • “Wien Information“ koordiniert (=Vorankündigung) den gewünschten Einflug/Durchflug mit Tower Wien. Im Falle einer Ablehnung seitens Tower Wien wird dies dem Piloten mitgeteilt. Gegebenenfalls kann der Tower Wien auch alternative Routen oder Einflugspunkte vorschlagen. In diesem Fall wird dem Piloten die Alternativmöglichkeiten mitgeteilt und der Pilot entscheidet, ob er auf eine der Alternativmöglichkeiten zurückgreift.
  • Im Falle einer Zustimmung wird “Wien Information“ das Flugzeug rechtzeitig an die entsprechende Tower-Frequenz senden, damit die tatsächliche Einflugfreigabe durch den Piloten eingeholt werden kann. Ohne diese Freigabe ist ein Einflug in die Kontrollzone verboten.

Abgesehen von den laut AIP meldepflichtigen Flugplanänderungen (ENR 1.10, Kapitel 3), ist eine Information über eine Verlängerung der Gesamtflugzeit („new ETA“) im Sinne der besseren Koordination (Verhinderung der Ausübung des Alarmdienstes) hilfreich.

Grundsätzlich ja. Ausnahmen sind wie in der AIP (ENR 1.10) verlautbart:

  • Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit direktem Grenzüberflug in die/aus der Bundesrepublik Deutschland, wobei kein Drittland überflogen werden darf
  • Flüge mit Segelflugzeugen, die in den Lufträumen “G” und “E” die Grenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik überfliegen
  • Flüge ziviler Segelflugzeuge und Ballone, die über die Staatsgrenze in das Bundesgebiet der Republik Österreich in die Lufträume der Klassen "G" oder "E" einfliegen
  • Alle Sichtflüge mit Segelflugzeugen, die vom österreichischen Luftraum in den slowakischen Luftraum im Luftraum der Klasse "G" einfliegen

 

Frequenzen

Flight Information Center (FIC):

  • 124,4  MHz
  • 134, 625 MHz

Terminal Flight Information (TFI):

  • 118,525 MHz

Internationale Notfrequenz:

  • 121,5 MHz