Bewilligung von Ein,- Aus,- ÜberflügenStaatsluftfahrzeuge


Luftfahrzeuge, die im Militärdienst verwendet werden


Seit In-Kraft-Treten der Luftfahrtgesetz-Novelle am 1. Oktober 2013 ist das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die zuständige Behörde für Anträge auf Bewilligung von Ein-, Aus- oder Überflügen ausländischer Militärluftfahrzeuge.
 

Bitte beachten Sie daher, dass zukünftig für derartige Anträge das BMLVS die zentrale Anlaufstelle ist:

Bundesministerium für Landesverteidigung
Rossauer Lände 1
1090 Wien

Tel. Attaché Abteilung: +43 5020110-25312
Tel. Abteilung für Militärluftfahrt: +43 5020110-24308, 24309
Fax: +43 5020110-17041


Weiterführende Informationen dazu finden Sie im AIP Supplement 001/21.
Anträge, die bei der Austro Control GmbH eingebracht werden, werden nicht bearbeitet oder weitergeleitet.

 

Luftfahrzeuge, die im Zoll- oder Polizeidienst verwendet werden

Ein-, Aus- oder landungslose Überfluge anderer ausländischer Staatsluftfahrzeuge (Luftfahrzeuge, die im Zoll- oder Polizeidienst verwendet werden) bedürfen weiterhin einer Bewilligung der Austro Control GmbH. Die Bewilligung wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erteilt. Zur Antragstellung ist ausschließlich das dafür vorgesehene Antragsformular zu verwenden.

Anträge auf Bewilligung von Ein-, Aus- oder Überflügen ausländischer Luftfahrzeuge, die im Zoll- oder Polizeidienst verwendet werden sind 5 Arbeitstage vor dem geplanten Abflug an  

  • Austro Control GmbH (Fax: +43 5 1703 76 oder )
  • BMI (Fax: +43 1 53126 6270 oder )
  • Mag. Peter Weichselbaum  sowie in Kopie
  • BMeiA (Fax: +43 1 501159 326 oder

zu richten.

Kontakt

Ursula Presslaber
Fax: +43 51703 7086
Alle Kontakte

 

Formular:

Staatsluftfahrzeuge

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Antragsformular1.02022-05-1010.05.2022