Schulungsveranstalter
Voraussetzungen eines Gefahrgutschulungsveranstalters:
- Anerkennungswerber muss das 24. Lebensjahr vollendet haben und vertrauenswürdig sein
- Bei juristischen Personen gelten diese Voraussetzungen für jene Personen, denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfte zusteht
- !Die Anerkennung betrifft Lehrgänge aller Personalkategorien!
Voraussetzung für die behördliche Genehmigung eines Gefahrgutschulungsveranstalters für die Personalkategorien 1, 3 und 6:
- ausreichende Kenntnisse der für die jeweiligen Schulungen vorgeschriebenen Themen aufgrund einer einschlägigen Ausbildung in einem relevanten Sachgebiet oder aufgrund gleichwertiger Erfahrungen aus der Praxis der Schulung oder sonstigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr und
- entsprechende Befähigung in der Erwachsenenbildung
- Die Austro Control GmbH, als zuständige Behörde gemäß § 33 GGBG, nimmt die Kontrollaufgaben des § 45 (5) GGBV im Auftrag des BMK wahr.
Folgende Unterlagen sind dem formlosen Antrag auf Anerkennung beizulegen:
- Qualifikationen des Veranstalters und des Lehrpersonals
- Detaillierte(s) Schulungsprogramm(e) samt Lehrplänen, Zeitplänen und Prüfungsprogrammen
- Lehrmittel; bei e-Learning: entsprechendes Lernprogramm
- Bedingungen für die Teilnahme an der Schulung und Prüfung, wie die Anzahl der Teilnehmer und die Sprache
Kosten:
- für den Anerkennungsbescheid: € 581,--
- für die Änderung des Anerkennungsbescheid: € 145,--
zzgl. Gebühren