Bewilligungen für Charterflüge
Charterflüge (Fracht oder Passagiere)
Folgende Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen:
- komplett ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Versicherungsnachweis (entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004)
- Gültiges Luftfahrtbetreiberzeugnis
- Im Falle eines „Inclusive -Tour“ Charterfluges: eine Kopie der Publikation des Fluges (Reiseprospekt, Nachweis über Hotelaufenthalt, Exkursionen, etc.)
- Ein von beiden Partnern (Luftfahrtunternehmen, Charterer) unterschriebener Chartervertrag
- ACC3 Designierung falls erforderlich
- Slots müssen vom Flughafen Slot-Koordinator bestätigt sein
Es ist zu beachten, dass die Anfragen spätestens 5 Werktage bei Einzelflügen und 30 Tage bei Serien von Charterflügen zu beantragen sind und nur dann bewilligt werden können, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.
- Weitere Informationen zu Einflug, Überflug und Abflug von Luftfahrzeugen finden Sie in AIP GEN 1.2.
- Hinweis zur Gefahrengutbeförderung