Bewilligungen für Charterflüge


Charterflüge (Fracht oder Passagiere)


Folgende Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen:
  • komplett ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Versicherungsnachweis (entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004)
  • Gültiges Luftfahrtbetreiberzeugnis
  • Im Falle eines „Inclusive -Tour“ Charterfluges: eine Kopie der Publikation des Fluges (Reiseprospekt, Nachweis über Hotelaufenthalt, Exkursionen, etc.)
  • Ein von beiden Partnern (Luftfahrtunternehmen, Charterer) unterschriebener Chartervertrag
  • ACC3 Designierung falls erforderlich
  • Slots müssen vom Flughafen Slot-Koordinator bestätigt sein


Es ist zu beachten, dass die Anfragen spätestens 5 Werktage bei Einzelflügen und 30 Tage bei Serien von Charterflügen zu beantragen sind und nur dann bewilligt werden können, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.

 

Kontakt

Ursula Presslaber
Fax: +43 51703 7086
Alle Kontakte

Information

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Antragsfristen1.02022-05-3030.05.2022
Gebührenübersicht 2.02022-07-0404.07.2022

Formular:

Charterflugbewilligungen

Titel / GegenstandNr.Versiongültig ab
Antragsformular1.02022-05-1010.05.2022