Nationale Qualitätsanforderungen bei der Auflieferung von Luftfahrtdaten

Hier finden Sie ein Regelwerk betreffend die Auflieferung von Luftfahrtdaten und -informationen für die Verlautbarung von Luftfahrtinformationsprodukten gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/373 i.d.g.F.,139/2014 i.d.g.F. sowie des §96b LFG und §120a LFG, insbesondere für Verlautbarungen im Luftfahrthandbuch Österreich oder in Luftfahrtkarten.

Die Vorgaben sind in folgende Themenbereiche unterteilt:

  1. Vorgaben für die Erfassung von Luftfahrthindernisdaten für Luftfahrthindernisse gemäß §85 LFG;
  2. Vorgaben für die Auflieferung von langlebigen Luftfahrtdaten mit Bezug zu zertifizierten Flugplätzen
     

In jedem der zwei Themenbereiche sind Dateien und Dokumente bereitgestellt, die für die Anwendung der Datenqualitätsvorgaben der Austro Control GmbH erforderlich sind, sowie mögliche zusätzliche relevante Dateien und Dokumente.

Die hier getroffenen Vorgaben sind in enger Zusammenarbeit mit der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (BMK/OZB) erstellt worden. Jegliche in Zukunft erforderlichen Anpassungen werden mit der Obersten Zivilluftfahrtbehörde im Detail abgestimmt.

Die Vorgaben stehen zusätzlich auch in folgendem Dokument zur Verfügung, um diese optimal ausdrucken bzw. downloaden zu können:

Kontakt Info

FAX: +43 (0)5 1703 / 2036