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1. Aktuelle Themen

 

  


 

"Kompetenzbasierendes Ausbildung- und Beurteilungskonzept"
(Competency-Based Training and Assessment (CBTA))

Die diesbezüglichen Vorschriften sind die Gefahrgutvorschriften im Anhang 18 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt einschließlich der von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erlassenen „Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr“ (Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO T.I.) Doc 9284),  gemäß Verordnung (EU) Nr. 965/2012 anzuwendenden Fassung für Luftfahrzeugbetreiber und Behörden und gemäß § 2 GGBG für die übrigen Beteiligten zwingend anzuwenden. 
 
Die an der Beförderung gefährlicher Güter in der Zivilluftfahrt beteiligten Personen sind auch nach der neuen Zielsetzung der kompetenzorientierten Schulung und Beurteilung gemäß den einschlägigen Vorschriften zu schulen. 
Der Schulungsbedarf wird mittels Analyse der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der beteiligten Person durch den Arbeitgeber (gemeinsam mit dem Schulungsanbieter) festgelegt und kann bei Übereinstimmung mit den von der ICAO angepassten Aufgabenlisten für bestimmte, klar definierte Funktionen („Adapted Task Lists for Certain Well-Defined Functions“) der beteiligten Personen mittels „Standardisierter Schulung“ abgedeckt werden. 
 
Voraussetzung für die Durchführung einer standardisierten Schulung ist eine Deckungsgleichheit ihres Inhalts mit der individuellen Schulungsbedarfsanalyse für die nötige Kompetenz der betroffenen Person. Geringe Abweichungen sind zulässig. 
Für die Kursdauer wären grundsätzlich die unten dargestellten Zeitansätze zu berücksichtigen. 
Standardisierte Schulungsprogramme werden von der Austro Control GmbH geprüft und per Bescheid anerkannt. 
 
Ergibt die vom Arbeitgeber bestätigte Schulungsbedarfsanalyse eine massive Abweichung zu den klar definierten Funktionen, ist eine maßgeschneiderte Schulung für die nötige Kompetenz des Beteiligten zu erstellen. Details und Orientierungshilfen finden sich in ICAO Doc 10147 (Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment) oder dem Leitfaden zur Gefahrgutschulung, Kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungsansatz, Ausgabe 1, 2023, welcher von der IATA publiziert wurde. 
Da die Inhalte und Methoden für maßgeschneiderte Kurse entsprechend der individuellen Bedarfsanalyse erstellt werden müssen, erscheint eine generelle Vorgabe von Zeitansätzen sowie die behördliche Anerkennung dafür ungeeignet. Stattdessen sollten Meldungen - wie unten dargestellt - an die Austro Control GmbH erfolgen, um die Übereinstimmung der Bedarfsanalyse mit der durchgeführten Schulung sowie deren Wirksamkeit überprüfen zu können. (Davon ausgenommen sind Schulungen für das Personal von Luftfahrzeugbetreibern, die jedenfalls einer Anerkennung bedürfen.)
 
Zeitgemäßen Unterrichtsmitteln und -methoden auf elektronischer Basis bedürfen der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Schulung, der vorgesehenen Beurteilung und der Sicherstellung von persönlicher, aktiver und überprüfbarer Anwesenheit. 
 
Bitte beachten Sie, dass sich oben genannte Informationen noch ändern können. 

 

 

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