Flugplatzhinderniskarten sowie Hindernisdaten von Flugplätzen mit IFR-Verfahren

Der folgende Abschnitt betrifft Vorgaben für die Erstellung und Auflieferung von Flugplatzhinderniskarten – ICAO Typ A & Typ B einschließlich der digitalen Daten für die darin enthaltenen Luftfahrthindernisse.

Bei der Erstellung und Auflieferung der oben genannten Karten und Daten müssen die folgenden Vorgaben erfüllt sein, um der in Österreich gültigen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 73/2010 („ADQ-Verordnung“) zu genügen:

  1. Zur Erfüllung des Artikels 6 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 73/2010 ist von jedem Datengenerierer (insbesondere Ziviltechniker, Vermessungsbüros, betroffene Flugplatzbetreiber) die aktuelle Version der ADQ Compliance Checklist (siehe Download-Bereich) auszufüllen und unterschrieben an die am Deckblatt der ADQ Compliance Checklist angegebene Adresse zu senden.
     
  2. Koordinaten und Höhen von Luftfahrthindernissen, die in den Flugplatzhinderniskarten – ICAO Typ A & Typ B gemäß ICAO Annex 4 enthalten sein werden, sind von einem vom Flugplatzbetreiber beauftragten Datengenerierer (z.B. Ziviltechniker) geodätisch zu vermessen. Messgenauigkeiten der ermittelnden Punkt- und Höheninformationen sind zu erfassen.
     
  3. Die Luftfahrthinderniskarten - ICAO Typ A & Typ B sind vom beauftragten Datengenerierer gemäß ICAO Annex 4 zu erstellen und nach Fertigstellung von Austro Control GmbH auf Plausibilität bzw. formell prüfen zu lassen.
     
  4. Die Daten von allen in den Luftfahrthinderniskarten dargestellten Luftfahrthindernissen sind zusätzlich vom beauftragten Datengenerierer gemäß ICAO Annex 15 vollständig in einem von der Austro Control GmbH vorgegebenen digitalen strukturierten Format einzugeben bzw. in dieses Format zu überführen. Für die Eingabe bzw. Übernahme der Luftfahrthindernisdaten stehen zwei verschiedene Formate der Austro Control GmbH in jeweils aktueller Version zur Verfügung (siehe Download-Bereich):
    • das Luftfahrthindernisformular (im Excel-Format) zur Auflieferung von Daten eines einzelnen Luftfahrthindernisses (pro Luftfahrthindernis ist jeweils ein Formular auszufüllen), oder
    • das „XML“-Schema zur Beschreibung der Art und Struktur einer „XML“-Datei zur Auflieferung von Daten zahlreicher Luftfahrthindernisse.

    Beide Formate entsprechen der letztgültigen Datenproduktspezifikation für Luftfahrthindernisse in Österreich (siehe Download-Bereich).

    1. Für die korrekte und vollständige Auflieferung der Luftfahrthindernisdaten sind vom beauftragten Datengenerierer alle gelb unterlegten Pflichtfelder des Luftfahrthindernisformulars zu befüllen, bzw. ist bei Verwendung einer „XML“-Datei die befüllte „XML“-Datei online auf Gültigkeit gegen die zugehörige „XML“-Schemadatei https://plx.austrocontrol.at/files/LuftfahrthindernisseFeatures.xsd erfolgreich zu prüfen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Pflichtinformationen zur Qualitätssicherung (z.B. Messgenauigkeiten) angegeben werden.
       
    2. Die Luftfahrthinderniskarten sowie die befüllten Luftfahrthindernisformulare bzw. die mit Luftfahrthindernisdaten befüllte „XML“-Datei sind vom beauftragten Datengenerierer mittels der weborientierten Auflieferungsplattform „PLX“ (https://plx.austrocontrol.at) in folgender Form aufzuliefern:
      • Ein PLX-Antrag ist gemäß der „PLX-Guideline für Antragsteller und Bearbeiter“ (siehe Download-Bereich) zu erstellen.
      • Alle aufzuliefernden Informationen sind in einer einzelnen „ZIP“-Datei zu verpacken.
      • Die „ZIP“-Datei ist im PLX-Antrag gemäß der „PLX-Guideline für Antragsteller und Bearbeiter“ hochzuladen.
      • Der PLX-Antrag ist vollständig mit allen für Austro Control GmbH nötigen Informationen gemäß der „PLX-Guideline für Antragsteller und Bearbeiter“ zu übermitteln („Submit“-Button klicken).
         
    3. Überschreitet eine aufzuliefernde Luftfahrthinderniskarte eine Dateigröße von 10 MB, ist die Übertragung mittels PLX aufgrund der Dateigröße problematisch. In diesem Fall kann mit Austro Control GmbH die Auflieferung der „ZIP“-Datei über einen FTP-Server vereinbart werden. Informationen hinsichtlich der vereinbarten Auflieferung über einen FTP-Server sind im PLX-Antrag anzugeben.
       
    4. Die dem PLX-Antrag beigefügten Flugplatzhinderniskarten und digitalen Flugplatzhindernisdaten sind mit den jeweils entsprechenden PLX-Tasks vom Flugplatzbetreiber zu bestätigen und von der zuständigen Behörde zu prüfen und freizugeben. Bei der Abarbeitung des PLX-Antrages ist gemäß „PLX-Guideline für Antragsteller und Bearbeiter“ vorzugehen.
       
    5. Der Flugplatzbetreiber stellt sicher, dass der ihn betreffende PLX-Task spätestens 2 Wochen vor dem Redaktionsschluss der Austro Control GmbH (siehe entsprechendes Luftfahrtinformationsrundschreiben der Austro Control GmbH) ausgeführt wird, damit der PLX-Antrag von der zuständigen Behörde zeitgerecht geprüft und freigegeben werden kann.
       
    6. Im Falle temporärer Flugplatzhindernisse1 hat der zuständige Flugplatzbetreiber oder die zuständige Behörde das Formular „NOTAM-Antrag für ein temporäres Luftfahrthindernis“ mit vollständig ausgefüllten Pflichtfeldern sowie den entsprechenden Bescheid in einer einzelnen „ZIP“-Datei per E-Mail an die E-Mail-Adresse der Austro Control GmbH aufzuliefern.


    1 Temporäre Flugplatzhindernisse sind jene, die nicht länger als drei Monate bestehen und deren Informationen per NOTAM ausgegeben werden.


    Für Anfragen zum Prozess der Auflieferung von Luftfahrthindernisdaten wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: