Instrumentenflug

Während des Fluges erfolgt die Orientierung nur mit Hilfe von Instrumenten unter Überwachung durch eine Flugsicherungsstelle und basiert dabei nie auf Sicht, unabhängig davon, ob Sicht (insbesondere Bodensicht) vorhanden ist oder nicht (Blindflug). Der Instrumentenflug ist mit verschiedenen Methoden der Navigation möglich und darf nur nach den vorgeschriebenen Instrumentenflug-Regeln (engl. "Instrument Flight Rules", abgek. IFR) durchgeführt werden, wenn das Flugzeug über eine Mindestinstrumentierung verfügt und der Flugzeugführer eine IFR-Lizenz besitzt. In der kommerziellen Luftfahrt ist der Instrumentenflug auch bei guten Sichtverhältnissen üblich, weil er insbesondere wegen der Überwachung durch die Flugverkehrskontrollstellen sicherer ist. Vor Antritt eines IFR-Fluges muß daher der Flugzeugführer einen Flugplan abgeben, der von der Flugsicherung zu genehmigen ist. Während des Fluges hat der Pilot in ständiger Funkbereitschaft zu sein, Standortmeldungen an vorgesehenen Punkten abzugeben und Höhen- sowie Kursänderungen nach Anweisung der Flugsicherung vorzunehmen. Für beabsichtigte Abweichungen vom genehmigten Flugplan sind entsprechende Freigaben einzuholen.