Sichtflug

Flug eines Luftfahrzeugs, bei dem der Pilot im Gegensatz zum "Instrumentenflug" die Flugführung nach Sicht durchführt, d.h. nach den im jeweiligen Luftfahrtgesetz festgelegten Sichtflugregeln (VFR = visual flight rules), die bestimmte Mindestsichtweiten und Mindestabstände zu den Wolken bzw. eine Mindesthöhe der Hauptwolkenuntergrenze ("Ceiling", d.h. mehr als 4/8 Bewölkungsgrad) festlegen. Die Sichtflugregeln sind ferner noch unterschiedlich in kontrollierten bzw. nicht kontrollierten Lufträumen und nach der Flughöhe.