Wetterminima

In der Luftfahrt die Wettermindestbedingungen für Landungen nach Instrumentenflugregeln (IFR-Flug). Die für alle Flughäfen international festgelegten Wetterminima geben Mindestwerte für die Landebahnsicht (RVR = Runway Visual Range) und die Höhe der Wolkenuntergrenze (Ceiling) an, die nicht unterschritten werden dürfen; sie bestimmen damit die kritische Höhe (Decision Height). Je nach der technischen Ausrüstung des Flughafens (ILS = Instrumental Landing System) und des Flugzeugs unterscheidet man drei Kategorien von Wetterminima: Kategorie I Landebahnsicht 800m oder mehr, Wolkenuntergrenze 60 m (150 ft) oder mehr; Kategorie II Landebahnsicht 400m oder mehr, Wolkenuntergrenze 30 m (100 ft) oder mehr; Kategorie III beides 0 m (verschiedentlich aber differenziert in IIIa, b, c). Sind die Wetterminima auf einem Flughafen nicht erfüllt, werden anfliegende Flugzeuge einem Ausweichflughafen zugeleitet. Für Starts sind die Wetterminima im allgemeinen nicht maßgebend; hierfür genügt eine gewisse Startbahnsicht (Sichtbarkeit der Startbahnbefeuerung) ohne Berücksichtigung der Wolkenuntergrenze.