Lokale Verfahren
FÜR AKTUELLSTE INFORMATIONEN KONSULTIEREN SIE BITTE DIE AIP ÖSTERREICH UND NOTAM
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Spezielle IFR & VFR Verfahren:
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Siehe Luftfahrthandbuch Österreich, Band 2, Kapitel LOWW AD 2.
Allgemeine Verfahren:
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Die Bedingungen für Trainingsflüge entnehmen Sie bitte der AIP Austria, AD 1.1-21/22 Verfahren zur Lärmvermeidung:
Allgemeines siehe AD 1.1
1. Vorzugsweise Pistenrichtung
Zwecks Minderung des Fluglärms soll vorzugsweise auf der Piste 35 gelandet und von der Piste 17 gestartet werden (IFR und VFR Flüge). In der Zeit von 0800 Uhr Ortszeit bis 1800 Uhr Ortszeit, ausgenommen Sonn- und Feiertage, sind Abflüge auf Piste 35 von dieser Regelung ausgenommen.
2. Entsprechend der österreichischen "Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung ZLZV 2005" (BGBl. II NR 425/2005), gilt:
An- und Abflüge auf österreichischen Zivilflugplätzen dürfen mit Unterschallstrahlflugzeugen nur mehr durchgeführt werden, wenn der von ihnen entwickelte
Lärm zumindest die in Kapitel 3 des ICAO Anhanges 16, Vol. I, festgelegten Lärmgrenzwerte nicht übersteigt.
Zusätzliche Informationen:
Segelflug- und Fallschirmspringerbetrieb ist grundsätzlich im westlichen Bereich des Flugplatzes durchzuführen; Der Motorflugbetrieb ist vorzugsweise im östlichen Bereich des Flugplatzes durchzuführen (Platzrunden nach Osten). Ein Verfahren regelt den Segelflugbetrieb innerhalb des Segelfluggebietes. „Abgesonderte Bereiche“: P, A, B, L, U in CTR und SRA I Graz. (Siehe AIC Austria B03/06)
Spezielle IFR Verfahren:
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Betriebspiste 17C/35C:
Anflugarten:
Spezielle VFR Verfahren:
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Zwei parallel zur Betonpiste liegende Graspisten.
Temporäres Segelfluggebiet „abgesonderte Bereiche“ in CTR und SRA I Graz (siehe AIC Austria B03/06)
Diese Seite wird zur Zeit aktualisiert und überarbeitet.
Wir bitten um Ihr Verständnis, bei Fragen stehen wir ihnen unter folgenden Nummern zur Verfügung:
TWR LOWI: +43 5 1703 / 6612 oder
VFSS/AIS LOWW: +43 5 1703 / 3211.
Weitere Informationen können sie auch aus der AIP entnehmen - https://eaip.austrocontrol.at/
Allgemeine Verfahren:
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Lärmminderungsverfahren für IFR und VFR Verkehr:
Zwecks Minderung des Fluglärmes soll vorzugsweise auf der Piste 28 gelandet und von der Piste 10 gestartet werden (IFR und VFR Flüge).
Spezielle IFR Verfahren:
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Achtung, Special CAT II/III ILS/DME PROCEDURE RWY 28 mit NON-ICAO-STANDARD missed approach.
Siehe VOL. II AIP AUSTRIA, LOWK 2.22 Flugverfahren 4.
Spezielle VFR Verfahren:
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Alle VFR Flüge in der CTR und SRA Klagenfurt benötigen eine ATC Freigabe. Rufen Sie daher rechtzeitig vor dem Einflug in die Kontrollzone Klagenfurt Turm auf 118,1 und schalten Sie ihren Transponder auf 7000 Mode C bzw. behalten Sie einen bereits zugewiesenen Transpondercode bei. Mit Klagenfurt Turm können Sie in Deutsch oder Englisch sprechen.
Allgemeine Verfahren:
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Lärmminderungsverfahren für IFR und VFR Verkehr:
In Linz sind einige Wohngebiete durch die Auswirkungen des Flugbetriebes betroffen. Bitte helfen Sie uns, die Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Fluglärm so gering wie möglich zu halten.
Die für Linz festgelegten IFR Abflugverfahren sowie die VFR An- und Abflugverfahren sind Lärmminderungsverfahren. Die An- und Abflugstrecken werden laufend durch eine Flugwegaufzeichnungsanlage überwacht. Die An- und Abflugverfahren für IFR und VFR sind im Luftfahrthandbuch AIP Österreich verlautbart. Unzulässige Abweichungen von den verlautbarten Verfahren werden von der Linzer Flughafen Betriebsgesellschaft dem jeweiligen Luftfahrzeughalter zur Kenntnis gebracht.
Achtung : Der Linzer Flughafen darf nur mit Luftfahrzeugen, die eine Lärmzertifizierung nach Annex 16 / Kap.3 nachweisen können, angeflogen werden.
Zwecks Minderung des Fluglärms soll in der Zeit von 2200 bis 0500 lkl vorzugsweise auf der Piste 08 gelandet und von der Piste 26 gestartet werden (IFR und VFR Flüge).
Spezielle Verfahren:
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Bei VFR Flügen im Bereich des Linzer Flughafens ist auf die LUFTRAUMSTRUKTUR zu achten. Prinzipiell benötigen ALLE VFR Flüge innerhalb der CTR bzw. SRA Linz eine ATC Freigabe. Dies gilt auch für Flüge von und nach Wels, die in die CTR Linz (SRA Linz) einfliegen. Der Ein- /Ausflug in die CTR erfolgt über die verlautbarten Sichtflugsektoren. Rufen Sie bitte rechtzeitig vor Einflug LINZ TURM auf 118.80. Sie können Deutsch oder Englich sprechen. Schalten Sie, sofern nicht anders aufgetragen, Ihren Transponder auf A7000 mit Höhenübermittlung (Mode C).
Die VFR Karten finden Sie im Luftfahrthandbuch AIP Österreich, AD, LOWL AD 2.24-9. Achten Sie darauf, daß Sie mit einer aktuellen Karte Ihren Flug vorbereiten.Insbesondere ist bei der Durchführung eines "kurzen Anfluges" sowie bei vorzeitigem Abdrehen von der Piste nach dem Start darauf zu achten, daß Gebäude sowie auf Manövrierflächen befindliche Luftfahrzeuge, Fahrzeuge oder Personen nicht unter 150m GND überflogen werden.
Bevor Sie in Linz wieder abfliegen, vergessen Sie nicht einen Flugplan oder eine Fluganmeldung im Selfbriefingroom beim GAC oder über Internet (www.homebriefing.com) aufzugeben. Dies ist auch notwendig, wenn Sie nur zu einem österreichischen Flugfeld NO ATA fliegen.
Trainings- und Schulflüge von Zivilluftfahrzeugen bedürfen im angeführten Zeitraum der vorherigen telefonischen Koordination mit der Flugsicherungsstelle Linz. Tel.: +43 (0) 5 1703 6420
Zeitraum: NOV - MAR: 1700 - 0800 UTC
APR - OCT: 1800 - 0700 UTC
Die Zustimmung bzw. Ablehnung zur Durchführung eines Nachtsicht- oder/und IFR-Trainingsfluges innerhalb des oben genannten Zeitraumes erteilt der Aufsichtsführende APP/TWR (MTL, SUP oder eingeteilter Vertreter).