Do 09.07.2020

Aktuelle Information für technische Betriebe im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19 Krise in Österreich

Aufgrund der jüngsten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 versucht die Austro Control ihren Pflichten zur Zulassung und Aufsicht von technischen Organisationen wieder in größerem Umfang nachzukommen. Dazu gehört auch unter gewissen Bedingungen die Durchführung von Audits vor Ort unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen.

Aufsicht und Audits durch die Austro Control

Audittermine können wieder vor Ort - unter folgenden Bedingungen wahrgenommen werden:
  1. Die Durchführung des Audits ist dringend betrieblich notwendig
  2. Die Durchführung ist innerhalb des Arbeitszeitrahmens möglich
  3. Die Durchführung über andere Medien wie z.B. Video Konferenz, ist nicht durchführbar.
Die normale fortlaufende Aufsicht welche die o.a. Kriterien nicht erfüllt, wird bis auf Weiteres unter Verwendung alternativer Methoden durchgeführt (Desktop Audit, Ferninterviews, Video- bzw. Telefonkonferenzen, etc.), oder weiter aufgeschoben werden.

Erstausstellungen, Änderungen und Verlängerungen

Audits für Änderungen und/oder für Erstzulassungen, bzw. zum Abschluss einer Auditperiode können unter bestimmten (Sicherheits)-Kriterien als dringend betrieblich notwendig eingestuft werden und sind im Anlassfall, wenn nicht über andere Medien durchführbar, als physische Audits durchzuführen.
Sollten Sie bei einer Auditdurchführung Probleme bei der Umsetzung der gesundheitsrechtlichen Vorgaben sehen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Prüfer/Sachbearbeiter oder an teo@austrocontrol.at.

EASA Part CAMO und Part CAO Organisationsvorschriften seit 24. März 2020 in Kraft

Aufgrund der Implementierungsfristen der bereits gültigen EU-Verordnungen 2019/1383, 2019/1384 und 2020/270 (alle zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) ist planmäßig am 24. März 2020 der erwartete Part CAMO und PART CAO, der die Organisationserfordernisse für CAMOs, bzw. die neuen CAOs neu regelt, in Kraft getreten. Von Seiten der EASA wurden die Vorschriften in der letzten easy access rule zusammengefasst. Easy Access Rules for Continuing Airworthiness
Leider wurden aus heutiger Sicht die Anwendbarkeitstermine der ggst. Verordnung von der EASA nicht verlängert (Anträge dazu laufen). Daher sind alle Part M Subpart G Betriebe (CAMO) und
Part M Subpart F Betriebe, bis spätestens zum 24.9.2021 umzustellen.
Anträge dazu können bereits gestellt werden.

Die von der Austro Control zu diesem Thema beabsichtigten Informationsveranstaltungen mussten leider aufgrund der bisher bestehenden Einschränkungen im Zuge der Pandemiebekämpfung verschoben werden. Eine neue Planung mit entsprechenden Informationen wird demnächst erfolgen.