Mi 25.03.2020

Auswirkungen von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung SARS-CoV-2/COVID-19 auf die Beförderung gefährlicher Güter

Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Pandemiebekämpfung werfen bei der Beförderung gefährlicher Güter eine Reihe von Problemen für die Betroffenen auf.
Im Bereich Gefahrguttransport/Luft betrifft dies Gefahrgutschulungen, deren Gültigkeit endet und wegen Restriktionen nicht verlängert werden kann.

Die Austro Control/Gefahrgutaufsicht weist daher auf den durch das BMK ergangenen Erlass
„SARS-CoV-2/COVID-19; Auswirkungen von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf die Beförderung gefährlicher Güter –
GZ:2020-0.193.236“ hin, der dieser Herausforderung entgegenwirken soll.

Dies bedeutet für den Gefahrguttransport/Luft:
  1. Die Gültigkeit von Schulungen für die Beförderung gefährlicher Güter in der Zivilluftfahrt gemäß § 33 GGBG iVm 1;4 ICAO-TI, die nominell zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleibt bis zu letzterem Zeitpunkt aufrecht und kann während dieses Zeitraums nach den üblichen Auffrischungsmodalitäten um 24 Monate (ausgehend vom ursprünglichen Ablaufdatum) verlängert werden.
     
  2. Diese Regelung gilt nicht für Schulungen, die Unternehmen vorschriftskonform und erforderlichenfalls behördlich anerkannt für ihr Personal etabliert haben, die von den Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung nicht beeinträchtigt werden (wie bestimmte Arten von Fernlehrgängen).

Den Erlass im Detail finden Sie hier:

BMK-Erlass COVID-19 Schulungen


Für die Austro Control GmbH/LFA
Mag. Michaela Böhm, Chefinspektor Dangerous Goods