„SARS-CoV-2/COVID-19; Auswirkungen von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf die Beförderung gefährlicher Güter – GZ:2020-0.786.135“ hin, der dieser Herausforderung entgegenwirken soll.
Dies bedeutet für den Gefahrguttransport/Luft:
- Die Gültigkeit von Schulungen für die Beförderung gefährlicher Güter in der Zivilluftfahrt gemäß § 33 GGBG iVm 1;4 ICAO-TI, die nominell zwischen dem 1. März 2020 und dem 28.Februar 2021 endet, bleibt bis zu letzterem Zeitpunkt aufrecht und kann während dieses Zeitraums nach den üblichen Auffrischungsmodalitäten um 24 Monate (ausgehend vom ursprünglichen Ablaufdatum) verlängert werden.
- Diese Regelung gilt nicht für Schulungen, die Unternehmen vorschriftskonform und erforderlichenfalls behördlich anerkannt für ihr Personal etabliert haben, die von den Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung nicht beeinträchtigt werden (wie bestimmte Arten von Fernlehrgängen).
Der detaillierte Erlass zu diesem Schreiben wird ebenso auf der
Homepage der Austro Control GmbH/Luftfahrtbehörde/Gefahrguttransport veröffentlicht.
BMK-Erlass COVID-19 Schulungen
Für die Austro Control GmbH/LFA
Mag. Michaela Böhm, Chefinspektor Dangerous Goods