Do 12.05.2016

Die neuen LAPL(A) / LAPL(H) Lizenzen - ein Weg zum Einstieg in die allgemeine Luftfahrt

Sehr geehrte PilotInnen, Flugschulen und Luftfahrtinteressenten!

 

Seit 1. Mai 2016 ist die „Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz“, kurz LAPL (Light Aircraft Pilot License), mit in Kraft treten der ZLPV Novelle 2016, auch in Österreich eingeführt. Der europäische Verordnungsgeber hat damit eine neue, einfachere Variante (im Gegensatz zur PPL Lizenz) zur Pilotenausbildung geschaffen, mit dem Ziel, den Einstieg in die allgemeine Luftfahrt zu erleichtern.

 

Informationen zur Ausbildung

Im Vergleich zur PPL Ausbildung ist die LAPL Flugausbildung verkürzt. Die Lizenzrechte, die aufgrund dieser Ausbildung erworben werden, sind aus diesem Grund ebenfalls eingeschränkt; unter anderem auf

  • Flüge ausschließlich innerhalb Europas,
  • maximal 3 Passagiere an Bord und
  • Flüge mit Luftfahrzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOW) von 2.000 kg.

 

Sollten LAPL-InhaberInnen ihre Rechte jedoch auf jene von PPL-InhaberInnen aufstocken wollen, so ist das, nach abgeschlossener LAPL-Ausbildung, im Rahmen eines „LAPL zu PPL“ Erweiterungskurses bei einer Approved Training Organisation möglich. Die unten angeführte Tabelle zeigt die Ausbildungsschritte zum Erwerb der LAPL Lizenz, sowie zum „Aufstocken“ auf eine PPL-Lizenz.

 

Achtung! Der verkürzte Ausbildungsumfang bedeutet nicht automatisch, dass eine LAPL(A/H) Ausbildung auch in der durch EU-Verordnung vorgegebenen Mindestdauer abgeschlossen werden kann.

Der Abschluss des Kurses beruht auf der Bescheinigung der Ausbildungsorganisation über die erfolgreich erworbenen Kenntnisse und auf Bestehen einer praktischen Prüfung. Somit kann die tatsächliche Ausbildungsdauer unter Umständen auch wesentlich über der gesetzlichen Mindestausbildungsdauer liegen.

 

Auch die Anrechnung von Flugzeiten bzw. Vorkenntnissen wird bei LAPL-Ausbildungen im Vergleich zur PPL-Ausbildung flexibler gehandhabt.

So kann erstmals Flugerfahrung als PIC (Pilot in Command) auf Ultraleichtflugzeugen, auf Segelflugzeugen o.Ä. in größerem Ausmaß anerkannt werden.

 

Die Anerkennung von Flugzeiten liegt in der Verantwortung der Flugschule

Durch die vielfältigen Anrechnungsmöglichkeiten bzw. die unterschiedliche Erfahrung, die im Einzelfall vorliegen kann, ist eine Anrechnung prinzipiell nur im Ermessen jener Flugschule möglich, die die weitere Ausbildung durchführt.

Flugschulen sind verpflichtet, gemeinsam mit dem Ausbildungsteilnehmer, der eine Anrechnung von PIC-Zeiten wünscht, einen „Statuscheck“ durchzuführen und den tatsächlich möglichen Umfang der Anrechnung - innerhalb gewisser Höchstgrenzen - zu bestimmen.

 

Frequently Asked Questions

Auf unserer Homepage wurden erste „Frequently Asked Questions“ veröffentlicht, die die wichtigsten Fragen zum Thema LAPL einhalten.

 

Link zu den FAQs

 

Bei weiteren Fragen zur Light Aircraft Pilot Licence wenden Sie sich bitte per E-Mail an piloten@austrocontrol.at. Telefonisch wurde eine eigene Durchwahl etabliert, die für Auskünfte zu den Themen LAPL Ausstellungen, Erweiterungen von Kunstflug, Schleppflug und Sichtnachtflug für Sie von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr verfügbar ist.

Hier gelangen Sie zu den Telefonnummern der Pilotenlizenzierung!

 

Als Flugschule wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an flugschulen@austrocontrol.at.

 

Formulare

Auf unserer Homepage finden Sie ab sofort die entsprechenden Antragsformulare für die Light Aircraft Pilot Licence.

 

Formulare Flächenflugzeuge

 

Formulare Helikopter

 

Hier gelangen sie zu allen Formularen!