Do 30.11.2023

Verfahrensänderung bei Sichtflügen in Lufträumen der Klassen C und D

Mit Wirkung vom 28. Dezember 2023 kommen neue und einheitliche Verfahren für Sichtflüge in Lufträumen der Klassen C und D zur Anwendung, die eine Servicierung dieser Flüge auf der Frequenz der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle vorsehen.
Zurzeit können Freigaben für Sichtflüge in Lufträumen der Klassen C und D durch WIEN INFORMATION weitergeleitet werden, eine Kontaktaufnahme der Pilotinnen und Piloten mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle kann in den meisten Fällen entfallen.
 
In Zukunft werden solche Flüge beim Durchfliegen dieser Lufträume in Kontakt mit den zuständigen Fluglotsinnen und Fluglotsen von Austro Control stehen.

Anfragen, ob ein gewünschter Durchflug möglich ist, können weiterhin auf den Frequenzen von WIEN INFORMATION gestellt werden. Die Weiterleitung einer Freigabe vor dem Einflug in freigabepflichtige Lufträume ist nach wie vor möglich. Im Anschluss wird die Kontaktaufnahme auf der jeweiligen Flugverkehrskontrollfrequenz angewiesen. Dabei sind die üblichen Übergabeverfahren des VHF-Sprechfunkverkehrs (wie z.B. „CALL SIGN ONLY“) zu beachten.
 
Wie bisher gilt, dass nicht in jedem Fall eine Freigabe erteilt werden kann und daher jedenfalls alternative Flugstrecken außerhalb von freigabepflichtigen Lufträumen geplant werden müssen.
 
Weitere Informationen finden Sie im: AIC A 20/23 (austrocontrol.at) (ERBRINGUNG DES FLUGINFORMATIONSDIENSTES UND DES FLUGALARMDIENSTES DURCH WIEN INFORMATION).

Für Rückfragen zu den neuen Verfahren stehen außerdem die Expertinnen und Experten von Austro Control unter info@austrocontrol.at zur Verfügung.