Flugverfahren richten sich an Pilotinnen und Piloten. Sie sind zu beachten, sofern keine abweichende Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt wird, also eine vorrangige Einzelanweisung der Fluglotsinnen und Fluglotsen. Flugverfahren entlasten somit den Sprechfunkverkehr und erleichtern die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung eines hohen Luftverkehrsaufkommens. Zudem ermöglichen sie bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. dem Verlust des Funkkontakts, einen sicheren Weiterflug auch ohne Anweisung durch die Flugsicherung, weil alle Beteiligten den weiteren Flugverlauf auf Basis des angewendeten Flugverfahrens kennen.
Flugverfahren richten sich an Pilotinnen und Piloten. Sie sind zu beachten, sofern keine abweichende Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt wird, also eine vorrangige Einzelanweisung der Fluglotsinnen und Fluglotsen. Flugverfahren entlasten somit den Sprechfunkverkehr und erleichtern die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung eines hohen Luftverkehrsaufkommens. Zudem ermöglichen sie bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. dem Verlust des Funkkontakts, einen sicheren Weiterflug auch ohne Anweisung durch die Flugsicherung, weil alle Beteiligten den weiteren Flugverlauf auf Basis des angewendeten Flugverfahrens kennen.
Flugverfahren werden nach ihrer Inbetriebnahme regelmäßig auf ihr Optimierungspotential überprüft. Ziel ist dabei insbesondere die Verbesserung der (Betriebs-) Sicherheit sowie des Lärm- und Umweltschutzes. Hierfür kommen Erkenntnisse der tatsächlichen Flugpraxis ebenso zum Tragen wie etwaige neue technische Entwicklungen. Wird ein Anpassungs- oder Änderungsbedarf festgestellt, wird der Prozess der Flugverfahrensfestlegung neu angestoßen.
Die publizierten Abflugverfahren sollen eine eindeutige Routenführung von Punkt zu Punkt ermöglichen. Sie dürfen nicht zu komplex ausfallen, weil das eine Hauptquelle für Pilotenmissinterpretationen wäre. Auch muss eine große Bandbreite an eingesetzten Flugzeugtypen mit verschiedenen Leistungsparametern berücksichtigt werden. Beispielhaft sei hier die Minimalgeschwindigkeit im Kurvenflug bei hohem Startgewicht erwähnt.
Standard-Instrumentenabflugverfahren beinhalten im Wesentlichen folgende Elemente:
- Mindeststeiggradienten
- Geschwindigkeitsvorgaben
- Vorgaben zur maximalen Neigung im Kurvenflug (bank angle)
- Navigationsvorgaben (Beschreibung der Strecke) im Regelfall anhand von Wegpunkten (Waypoints)
- Beschreibung der Art dieser Waypoints
- Richtungsänderung bei einem Waypoint
- Abstände zwischen Waypoints
- Technische Voraussetzung zur Nutzung
Dabei stehen das gesetzlich vorgegebene Ziel der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs ebenso im Mittelpunkt wie Umwelt- und Lärmschutzaspekte.
Hierzu werden Berechnungen zu Lärm- und Schadstoffentwicklung angestellt und, um die örtlichen Belange bestmöglich berücksichtigen zu können, auch Anrainer:innen, Gemeinde- und Interessensvertretungen konsultiert.
Es gilt insbesondere auch einen Ausgleich zu finden, zwischen den Zielen einer Reduzierung von CO2 Emissionen beispielsweise durch kürzere Flugwege einerseits und einer Verringerung der Fluglärmbelastung für die Bevölkerung durch eine mögliche Vermeidung von besiedelten Gebieten andererseits, die mitunter auch zu einer Verlängerung von Flugwegen führen kann.
Flugverfahren werden von einer Vielzahl verschiedener Luftfahrzeuge genutzt, deren technische Ausstattung und Flugeigenschaften sich ganz erheblich unterscheiden können. So gibt es beispielsweise noch Luftfahrzeuge, die in den 1980er Jahren gebaut wurden – zu einer Zeit, in der GPS noch nicht zur Standardausrüstung gehörte. Auch wirken sich Größe, Gewicht und Triebwerksleistung des Luftfahrzeugs entscheidend aus. Zudem ist der konkrete Flugverlauf von äußeren Einflüssen (z.B. Windverhältnissen und Temperatur) abhängig. Dies führt dazu, dass die individuellen Flugverläufe – besonders im Kurvenflug – selbst bei Anwendung eines Flugverfahrens immer einer gewissen Streuung unterliegen, sowohl seitlich als auch in der Höhe, wobei vorgegebene und verlautbarte Mindestflughöhen niemals unterschritten werden dürfen. Der umgangssprachlich für Flugverfahren verwendete Begriff der „Flugrouten“ ist daher insoweit irreführend.
Die wichtigsten Schritte zu einer neuen Flugroute:
- Prüfung auf Machbarkeit, technische und flugoperationelle Umsetzbarkeit sowie Sinnhaftigkeit
- Erste spezifische Berechnung & Konstruktion: Ein Rohentwurf des zu erstellenden/zu ändernden Instrumentenflugverfahrens wird zur weiteren Bearbeitung erstellt. Wichtige Aspekte sind hier Sicherheit, Kapazität, Leistungsvermögen der Luftfahrzeuge, Hindernisfreiheit, Komplexität des Geländes, Immissionsbelastung (Lärmschutz, Schadstoffausstoß), Luftraumnutzung, Navigationsmethoden, Flugweglänge, Anbindung an das sonstige Streckennetz u.a.m.
- Einbindung von Nutzern und Betroffenen (z.B. Dialogforum Flughafen Wien, BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg BBFS)
- Berechnungen von Lärm- und Schadstoffemissionen bei gänzlicher Neuerstellung von Verfahren oder wenn Änderungen ergänzende Berechnungen erforderlich machen
- Verpflichtende Sicherheitsbewertung
- Flugevaluierung und finale Bewertung: Überprüfung der Entwürfe durch Flugvalidierungspiloten/-experten und anschließende fliegerische Bewertung in Bezug auf Arbeitsbelastung und Durchführbarkeit des Verfahrens. Dabei erfolgen eine erneute Prüfung der Karten und weiterer flugbetrieblicher Fragen, z.B. die Eignung der veröffentlichten Funkfrequenzen, Signalverfügbarkeit (Stich-wort Satellitennavigation) und eine qualitative Hindernisbewertung. Von zentraler Bedeutung ist die Validierung der Navigationsdatenbank (im Flight Management System) auf Übereinstimmung mit dem Verfahren.
- Freigabe des neu erstellten oder geänderten Instrumentenflugverfahrens
- Veröffentlichung des Verfahrens im Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria)
Einzelfreigaben sind daher von Gesetzes wegen von Pilotinnen und Piloten stets vorrangig zu befolgen. Dabei sind Fluglotsinnen und Fluglotsen nicht an festgelegte Flugverfahren gebunden. Ab einer für das jeweilige Gebiet festgelegten Mindestflughöhe können sie die Luftfahrzeuge vielmehr auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig von Flugverfahren frei leiten. Es kommt daher auch abseits von Flugverfahren zu Überflügen.
Flugrouten in der Praxis - die wichtigsten Informationen
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SIDs (Abflugrouten) definieren Ideallinien, die möglichst genau beflogen werden sollten [+/- 0,5 nautische Meilen]. Die Definition des Flugweges erfolgt im Wesentlichen mittels Wegpunkten, den sogenannten "Waypoints".
Mittels geografischer Koordinaten, Distanzen und genauen Kursangaben kann die Programmierung der Flugzeuge, die mit satellitengestützten Systemen ausgestattet sind, optimiert werden und alle SIDs - unabhängig von bodengestützten Funkeinrichtungen - mit Satellitennavigation geflogen werden.
Der Name einer Abflugroute [SID] ist so gestaltet, dass sie möglichst prägnant, kurz und bündig formuliert ist. Beginnend mit dem Namen des Wegpunktes auf der Luftstraße im oberen Luftraum [z.B. ADAMA], gefolgt von einer einstelligen Versionsnummer und einer spezifischen Endung [je nach Piste] wird die Bezeichnung gestaltet.
Die Endungen einer SID setzen sich wie folgt zusammen:
"A" - SID Piste 11 "B" - SID Piste 16
"C" - SID Piste 29 "D" - SID Piste 34
Beispiel:
ADAMA1A ist daher jene SID, die von Piste 11 startet.
ADAMA1B ist die SID für Piste 16, ADAMA1C für die Piste 29 usw.
Durch Vorgabe von präzisen Wegpunkten mittels geografischer Koordinaten, Distanzen und genauen Kursangaben kann die Programmierungen der Flugzeuge, die mit satellitengestützten Systemen ausgestattet sind, optimiert werden. Die Flugzeuge sind nun in der Lage, vorteilhaftere Kurvenradien zu fliegen. Damit wird ein besseres Vermeiden von Ortschaften möglich. Die von Austro Control angegebene Korridorbreite beträgt auf sämtlichen Abflugstrecken jeweils eine halbe nautische Meile links bzw. rechts der Centerline (je ca. 900m). In der Praxis wird jedoch deutlich exakter geflogen. Im Geradeausflug befindet sich der weitaus größte Teil der Flugzeuge direkt auf der Centerline.
Auf Navigationskarten wird zwischen Fly-by-Waypoint und Fly-over-Waypoint unterschieden. Wenn nicht anders von der Flugsicherung vom Piloten im Funkverkehr angegeben, dann ist immer ein Fly-by-Waypoint gemeint.
Der bei beiden Verfahren geflogene Radius des Kurvenfluges ist geschwindigkeitsabhängig. Je schneller ein Flugzeug fliegt, desto größer wird der Radius der Kurve. Wetterbedingungen, Windsituation und das Gewicht des Flugzeugs beeinflussen zudem die mögliche Flugroute.
Fly-By-Waypoints
Bei einem Fly-by-Waypoint wird mit Kurvenflug vor dem Passieren des Waypoints begonnen, um nicht den Kurs zu überschießen - overshoot. Das erspart nachträgliche Überkorrekturen, um weiter auf die vorgegebene Kurslinie zu gelangen.
Fly-Over-Waypoints
Bei einem Fly-over-Waypoint wird der Kurvenflug beim Passieren des Waypoints eingeleitet.
RNAV [RF-TURNS]
Darunter versteht man eine Kombination aus Wegpunkten und Kurvensegmenten mit fix vorgegeben Radien [RF: Radius Fixed] was im Wesentlichen geringere Streuungen im Kurvenflug bedeutet.
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