Do 18.04.2013

AOCV-Novelle - "Opt-out" Durchführungsvorschriften Flugbetrieb

Wie bereits angekündigt, hat die Republik Österreich von der in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vorgesehenen Möglichkeit des „opt-out“ Gebrauch gemacht und wird die Anhänge I bis V vorerst nicht anwenden. Die entsprechende rechtliche Umsetzung auf nationaler Ebene ist nun mit einer Novellierung der AOCV 2008, die im BGBl II Nr. 78/2013 vom 22.3.2013 veröffentlicht wurde und am 1.4.2013 in Kraft getreten ist, erfolgt. Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen legt diese Novelle vor allem die einzelnen Implementierungsschritte zur stufenweisen Einführung der neuen unionsrechtlichen Bestimmungen fest. Grundsätzlich wird von der Möglichkeit des "opt-out" zur VO (EU) Nr. 965/2012 bis zum maximalen Zeitpunkt des 28.10.2014 Gebrauch gemacht. Es wird geregelt, in welchem Zeitraum seitens der Luftfahrtunternehmen die entsprechenden Anträge zu stellen sind, sieht für den Bereich der Hubschrauber einen Betriebstüchtigkeitshinweis (BTH)  für den Zeitpunkt sowie die für die AOC-Umwandlung notwendigen Anforderungen vor und gibt Austro Control GmH auch die Möglichkeit mittels BTH festzulegen, dass die VO (EU) Nr. 965/2012 bereits vorher ganz oder teilweise anwendbar ist bzw. dementsprechend auch schon Anträge gestellt werden können.
Austro Control GmbH wird nach Vorliegen dieser BTH darüber entsprechend informieren und diese in luftfahrtüblicher Weise auf elektronischem Weg kundmachen."