Mi 01.08.2018

Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz in Kraft

Seit Juli 2018 ist ein novelliertes Gefahrgutbeförderungsgesetz in Kraft.

Folgende Bereiche sind von dieser Änderung betroffen:
  • Ausbildung von Sicherheitspersonal (PK 12) und entsprechende Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
  • Genehmigung von Schulungsveranstaltern und deren Ausbildungsprogrammen (Durchführung von Schulungen ohne vorherige Anerkennung nur mehr für PK 4 und PK 5 möglich)
  • Aufsichtserweiterung für die Austro Control GmbH auf alle übrigen Beteiligten sowie von den Vorschriften erfasste Dritte (auch Konsulenten)
  • Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten (Transportuntersagung mittels Bescheid, Veröffentlichung der Untersagung auf der Homepage der ACG. Rechtsmittel gegen derartige Bescheide haben keinerlei aufschiebende Wirkung)
  • Wer in eigener Verantwortung Tätigkeiten des Absenders übernimmt, gilt hinsichtlich dieser selbst als Absender und hat die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
  • Klarstellung, dass Schulungs- und Dokumentationspflicht auch für den Abfertigungsagenten gilt.