Mi 16.06.2021

Update Zutritt Pilotenprüfungen (Stand: 15.06.2021)

Entsprechend zu den aktuellen Bestimmungen seitens der Bundesregierung folgende Information:
Im Sinne des Schutzes der Kandidaten und unserer Mitarbeiter ist das Betreten der Räumlichkeiten der Austro Control nur unter Einhaltung der 3 – G Bestimmungen gestattet. Diese lauten im Detail:
 
Die Nachweise sind in zu überprüfender Form mitzubringen (Hardcopy, elektronischer Nachweis am Handy, „grüner Pass“).
 
Für Getestete                                                                         
  • negatives Antigen-Selbsttest-Ergebnis (bis max. 24 Stunden), das in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist
  • negatives Antigen-Testergebnis (bis max. 48 Stunden) von einer befugten Stelle z.B. Teststraße oder Apotheke
  • negatives PCR-Testergebnis (bis max. 72 Stunden nach Testdurchführung) 
 
Für (Teil)Geimpfte
Nachweis (Impfpass, Impfkarte oder Auszug über die erhaltene Impfung z.B. aus dem elektronischen Impfpass) für eine Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19.
  • ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung (bis max. 3 Monate)
  • nach der Zweitimpfung (bis max. 9 Monate)
  • ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (bis max. 9 Monate)
  • nach der Impfung, wenn mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag (bis max. 9 Monate)
 
Für Genesene
  • ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen 6 Monaten überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde (nach Ablauf der Infektion bis max. 6 Monate)
  • Absonderungsbescheid von bestätigten COVID-Fällen (nach Ablauf der Infektion bis max. 6 Monate)
  • Positiver Nachweis über neutralisierende Antikörper (ab Antikörper-Testzeitpunkt bis max. 3 Monate)
 
Weiterhin gelten die folgenden Schutzmaßnahmen und sind wie folgt einzuhalten:
  • Alle Kandidaten sind verpflichtend dazu angehalten eine FFP2 Maske (oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard (z.B. KN95, N95, etc.) ohne Ventil während der gesamten Dauer der Prüfung zu tragen. Die genannte Maske ist vom jeweiligen Kandidaten selbst mitzubringen!
  • Der Mindestabstand von einem Metern ist während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Austro Control einzuhalten
  • Pausenzeiten sind so gering wie möglich zu halten und dürfen nur einzeln angetreten werden
 
Für weitere Fragen zu den Bestimmungen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an examinations@austrocontrol.at.