Meldewesen
Mit der VERORDNUNG (EU) Nr. 376/2014 wurden gemeinsame Vorschriften ím Bereich der Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt festgelegt.
Diese Verordnung gilt gemäß § 136 Abs. 2 LFG auch auf Ereignisse und andere sicherheitsbezogene Informationen, die im österreichischen Luftfahrzeugregister eingetragene oder von Inhabern österreichischer Zivilluftfahrerscheine oder im österreichischen Hoheitsgebiet betriebene Luftfahrzeuge gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 betreffen.