Pistensichtweite

engl. "Runway Visual Range", abgek. RVR. An größeren Flughäfen wird neben der meteorologischen Horizontalsicht eine spezielle Sichtweite entlang der Start- und Landebahn bestimmt. Sie wird angegeben, wenn die meteorologische Sicht und/oder die Landebahnsicht geringer als 1500 m ist. Die RVR wird mit speziellen Sichtmeßgeräten (Transmissiometer) gemessen, die entlang der Piste aufgestellt sind (meist drei Geräte pro Piste). Dabei wird die Lichtdurchlässigkeit der Luft zwischen einer Lichtquelle und einer photoelektrischen Zelle gemessen. Die Meßbasis liegt in etwa 2,5 m über Grund, die Meßstrecke beträgt je nach Anlage 15 bis 75 m. Im Meßwert werden auch die Umfeldhelligkeit und der eigentlich benötigte "Blick aus der Pilotenkanzel" (Schrägsicht) nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Pistensichtweiten bilden zusammen mit den Wolkenuntergrenzen (Vertikalsicht) die Flughafenminima oder Wetterminima, die durch die Flughafen- und Flugsicherungsbehörde festgelegt und vorgeschrieben werden. Diese Werte sind in den nationalen Luftfahrthandbüchern (AIP, Aeronautical Information Publication) enthalten. Siehe Wetterminima.