Di 21.04.2020

Wichtige Informationen in COVID-19-Zeiten für CAMOs und Halter

ACHTUNG CAMOs !!

Der LTH 75 ermöglicht die Ausstellung einer außerordentlichen 3. ARC Verlängerung für LFZ in überwachter Umgebung (controlled environment) für 6 Monate unter bestimmten Randbedingungen! https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/safety/hinweise__anweisungen/lth


Technisch fit für einen Flugbetrieb nach der Corona-Zwangspause

Aufgrund der derzeitigen erfreulichen COVID-19-Entwicklung zeichnet sich ab, dass eine großflächigere Wiederaufnahme des Flugbetriebs im Bereich der allgemeinen Luftfahrt in absehbarerer Zeit möglich sein wird. Aufgrund des längeren und unfreiwilligen Stillstands sind möglicherweise laut Ihrem Instandhaltungsprogramm vorgesehene Arbeiten fällig geworden. Eventuell ist zwischenzeitig auch die ARC-Prüfung bzw. -Verlängerung oder, falls es sich um ein Luftfahrzeug in nationaler Zuständigkeit handelt, die Nachprüfung überfällig. Austro Control möchte Ihnen in diesem Zusammenhang einige Informationen übermitteln, die Ihnen bei der ordnungsgemäßen Abarbeitung der offenen Punkte helfen können.

Management der Lufttüchtigkeit ist mit Vertrag an eine CAMO übertragen

Bitte wenden Sie sich an Ihre CAMO um festzustellen, ob Instandhaltungsarbeiten vor der Wiederaufnahme des Flugbetriebs notwendig sind. Die CAMO wird Sie auch für den Fall eines Überzugs von Instandhaltungsterminen beraten, wie dieses Problem am besten zu lösen ist. Je nach vorhandenen Möglichkeiten und Umfang der überfälligen Arbeiten können diese z.B. bei Ihnen vor Ort nachgearbeitet werden oder ein Antrag für einen Überstellungsflug in die Werft (Flugbewilligung-Permit to Fly) gestellt werden. Falls aufgrund der Bewegungseinschränkungen Betriebsintervallempfehlungen (z.B. ein Flug/Standlauf innerhalb von 30 Tagen) nicht eingehalten werden konnten, dann wird die CAMO Ihren Fall analysieren (Stillstandszeit, Hangarierung ja/nein, etc.) und eventuell notwendige Maßnahmen vor dem Flug oder im Zuge der nächsten Instandhaltung definieren. Sollte in der Zwischenzeit Ihr ARC-Fälligkeitstermin überschritten sein, Ihre Instandhaltungen liegen aber im vorgesehenen Plan und Ihr LFZ wird seit zumindest 12 Monaten von derselben CAMO betreut, dann besteht für die CAMO die Möglichkeit das ARC in außerordentlicher Weise ein 3. Mal zu verlängern.

Informationen dazu finden sich im Lufttüchtigkeitshinweis Nr. 75, der auf der Austro Control Homepage unter folgendem Link zu finden ist: https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/safety/hinweise__anweisungen/lth

Sind neben dem ARC auch noch Instandhaltungsmaßnahmen überfällig, dann kann das ARC erst nach Durchführung der überfälligen Instandhaltungsmaßnahmen (siehe erster Absatz) verlängert werden.

Management der Lufttüchtigkeit durch den Halter selbst.

Die Feststellung, ob Instandhaltungsarbeiten vor der Wiederaufnahme des Flugbetriebs gemäß Ihrem Instandhaltungsprogramm notwendig sind, liegt in Ihrer Verantwortung als Halter. Falls Sie hier unsicher sind, dann wird Sie Ihre Werft oder Ihr Wart auf Anfrage fachkundig beraten können, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Überfällige Instandhaltungsmaßnahmen sind jedenfalls vor Aufnahme des Flugbetriebs im Rahmen eines ARC durchzuführen. Dabei ist auch der Umgang mit Betriebsintervallempfehlungen (z.B. ein Flug/Standlauf innerhalb von 30 Tagen) zu berücksichtigen. Überfällige Arbeiten können je nach Möglichkeit entweder bei Ihnen vor Ort nachgearbeitet werden oder Sie können einen Antrag für einen Überstellungsflug in die Werft (Flugbewilligung-Permit to Fly) an Austro Control stellen (airworthiness@austrocontrol.at). Die Ausstellung erfolgt auf individuellen Antrag.

Ist ein AD/LTA ALIs/CMRs überzogen, sind dafür zusätzlich von der EASA genehmigte „Flight Conditions“ notwendig, die direkt bei der EASA zu beantragen sind. https://www.easa.europa.eu/document-library/application-forms/focert00037.

Auch hier ist es sinnvoll sich von seiner Werft bzw. seinem Wart unterstützen zu lassen.

Sollte in der Zwischenzeit Ihr ARC-Fälligkeitstermin überschritten sein, Ihre Instandhaltungen liegen aber im vorgesehenen Plan, dann können Sie einen individuellen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Artikel 71(1) bei der Austro Control GmbH einbringen (airworthiness@austrocontrol.at). Unter den folgenden Voraussetzungen kann die ACG einen Überzug des ARC-Fälligkeitstermins für bis zu 3 Monate genehmigen:
  • eine ARC-Prüfung ist in absehbarer Zeit nicht möglich (z.B. CAMO Auslastungen) - es sind keine Instandhaltungen nach Instandhaltungsprogramm überfällig
  • es sind keine Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA/AD) überfällig
  • alle seit der letzten ARC-Inspektion eingebauten Modifikationen und Reparaturen sind genehmigt und ordnungsgemäß freigeschrieben
  • das Luftfahrzeug ist flugklar (keine unzulässigen Beschädigungen, Fehler und Defekte)
Entsprechende Nachweise und Deklarationen sind einem solchen Antrag anzuschließen.

Sind neben dem ARC auch noch Instandhaltungsmaßnahmen überfällig, dann kann das ARC erst nach Durchführung der überfälligen Instandhaltungsmaßnahmen (siehe erster Absatz) verlängert werden.

Luftfahrzeuge in nationaler Zuständigkeit (Annex I-LFZ).

Für Annex I-Luftfahrzeuge (z.B. PA-18 „Super Cub“) gelten betreffend Instandhaltung ähnliche Bestimmungen wir für EASA Luftfahrzeuge. Die Feststellung, ob Instandhaltungsarbeiten vor der Wiederaufnahme des Flugbetriebs gemäß Ihrem Instandhaltungsprogramm notwendig sind, liegt in Ihrer Verantwortung als Halter. Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, dann wird Sie Ihre Werft oder Ihr Wart auf Anfrage fachkundig beraten können, die Verantwortung verbleibt aber bei Ihnen. Überfällige Instandhaltungsmaßnahmen sind jedenfalls vor Aufnahme eines ordentlichen Flugbetriebs (Betrieb mit gültiger Nachprüfbescheinigung) durchzuführen. Dabei ist auch der Umgang mit Betriebsintervallempfehlungen (z.B. ein Flug/Standlauf innerhalb von 30 Tagen) zu berücksichtigen. Überfälligen Arbeiten können je nach Möglichkeit entweder bei Ihnen vor Ort nachgearbeitet werden oder Sie können einen Überstellungsflug in die Werft (Überstellungsbewilligung nach §20 LFG) bei Austro Control beantragen (airworthiness@austrocontrol.at).

Im Verkehrsministerium (BMK) sind derzeit verschiedene Fragen in Abklärung, um eventuell eine Nachfrist zum bestehenden Ablaufdatum der Nachprüfbescheinigung rechtskonform zu ermöglichen. Wir werden Sie dazu nach Vorliegen eines Ergebnisses informieren.

Safety First!

Der Drang nach fliegerischer Betätigung im Sinne des Flugsportes ist nun sicher bei vielen Piloten sehr hoch. Bitte beachten Sie aber gerade in einer solchen Situation und unter der Berücksichtigung der vorangegangenen Winterpause, dass technisch, aber auch menschlich rasch Grenzen erreicht werden und handeln Sie entsprechend sicherheitsbewusst!

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre CAMO, Ihren Instandhaltungsbetrieb oder an Austro Control (airworthiness@austrocontrol.at).