Aus gegebenem Anlass weist die Austro Control GmbH darauf hin, dass Lithium Ionen Batterien in Ausrüstung, eingestuft als UN 3481, Gefahrenklasse 9, die als Antriebssätze beispielsweise für Elektrofahrräder verwendet werden, für den Gefahrguttransport im Luftverkehr verboten sind, wenn der Antriebssatz so konstruiert ist, dass er als im Betrieb befindlich beurteilt werden muss.