Do 12.03.2020

Eingeschränkte Pilotenlizenzierung

Bis 3. April finden keine Prüfungen statt. Anträge sind in digitaler Form zu übermitteln.
Bezugnehmend auf die von der österreichischen Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus ersuchen wir Sie ab sofort, Anträge in digitaler Form an uns zu übermitteln. Die Maßnahme ist jedenfalls bis 3. April 2020 aufrecht und wird rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt neu evaluiert werden.

Auch in Bezug auf Pilotenprüfungen in der Austro Control Zentrale, Wagramer Straße 19, werden ebenfalls bis einschließlich 3. April 2020 keine Prüfungen durchgeführt. Eine Anmeldung für einen alternativen Prüfungstermin ist erst ab dem vorgenannten Datum möglich bzw. sinnvoll. Ebenso betroffen von diesen Maßnahmen sind alle Prüfungen in Bezug auf Part 66. Aktuell werden alternative Prüfungsmöglichkeiten evaluiert.

Individuelle Auswirkungen auf Grund der oben angeführten Maßnahmen auf die im Regulativ für Pilotenprüfungen angegeben Fristen (in der Regel 18 Monate) werden von Austro Control derzeit mit der EASA abgeklärt. Austro Control strebt eine unbürokratische Vorgangsweise an, das heißt eine einfache Verlängerungsmöglichkeit über vorgegebene Fristen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und werden Sie über weitere Veränderungen über unsere Homepage informieren.