Do 10.12.2020

Der Drohnenführerschein ist da – für mehr Sicherheit im Luftraum

Luftfahrtstaatssekretär Magnus Brunner und Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl präsentierten Details zu den neuen EU-Regeln für das Fliegen mit Drohnen, die mit 31.12.2020 in Kraft treten.
Der Bereich Drohnen entwickelt sich auch in Österreich enorm dynamisch. Die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen hat sich zuletzt mehr als versechsfacht. 2019 wurden insgesamt 2.680 Anträge bewilligt, 2020 waren es bis Anfang Dezember knapp 2.000. Das EU-Regulativ regelt das Fliegen mit Drohnen im gesamten EU-Raum ab 31.12.2020 neu und hat sich in vielen Punkten das derzeit in Österreich geltende Regelwerk mit einem risikobasierten Ansatz zum Vorbild genommen. Expertinnen und Experten von BMK und Austro Control haben sich in die Entwicklung der europäischen Regeln mit Ihrer Expertise und Ihren Erfahrungen eingebracht.

Teil des Gesamtpakets ist die Registrierungspflicht für Drohnen-Betreiber und für Drohnen-Pilotinnen und -Piloten der sogenannte Drohnenführerschein. 

Eckpunkte der neuen EU-Verordnung

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Open“, „Specific“ und „Certified“.

Die Kategorie „Open“ deckt - je nach Einsatzgebiet - Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen. Die „Specific“- Kategorie erlaubt auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über vier kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein. In die Kategorie „Certified“ werden künftig auch Drohnenflüge mit Passagieren an Bord fallen, Lufttaxis gehören zu dieser Kategorie. Das genaue Regelwerk für diese Kategorie ist derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung, die Bestimmungen werden sich aber an jenen für die bemannte Luftfahrt orientieren. 

„Unser Ziel ist es, das Innovationspotenzial der Drohnen zu nutzen und dabei gleichzeitig ein größtmögliches Maß an Sicherheit in der Luft und am Boden zu gewährleisten. Bei steigender Beliebtheit und wachsenden Anwendungsgebieten, birgt dies neue Herausforderungen. Durch die Online-Registrierung für Drohnen-Betreiber und den Drohnenführerschein für Drohnen-Pilotinnen und -Piloten wird der Prozess mit 31.12. wesentlich einfacher und auch kostengünstiger, als bisher. Damit können wir auch künftig einen sicheren Luftraum gewährleisten,“ so Staatssekretär Magnus Brunner. 

„Mit der Online-Registrierung für Drohnenbetreiber und dem Drohnenführerschein für Drohnen-Pilotinnen und -Piloten wird das Fliegen mit Drohnen im österreichischen Luftraum künftig einfacher und günstiger. Gleichzeitig wird durch den Drohnenführerschein sichergestellt, dass Drohnenpiloten auch das nötige Fachwissen für den Betrieb ihres unbemannten Luftfahrzeuges mitbringen. Registrierung und Drohnenführerschein sind nach erfolgreicher Absolvierung künftig sofort verfügbar. Über die Plattform dronespace.at ermöglichen wir somit einen unbürokratischen und raschen, aber auch sicheren Weg zum Fliegen mit Drohnen“, sagt Austro Control-Geschäftsführerin Valerie Hackl. 

Registrierung und Drohnenführerschein ab 31.12.2020

Für Betreiber einer Drohne wird der Weg zum sicheren Fliegen ab 31.12.2020 mit der Registrierung unter dronespace.at beginnen. Es genügt eine einmalige Registrierung, die Kosten dafür belaufen sich auf 31,20€ (inkl. Ust), das vergebene Kennzeichen muss auf sämtlichen Fluggeräten angebracht werden. Nach drei Jahren ist eine Erneuerung der Registrierung erforderlich. Die Drohnen müssen außerdem verpflichtend versichert werden.

Drohnenpilotinnen und -piloten benötigen künftig einen Drohnenführerschein, den sie beim Drohnenfliegen immer dabei haben müssen. Das Training dafür ist ab sofort auf dronespace.at möglich. Kenntnisse sind unter anderem in den Bereichen Luftfahrtrecht, betriebliche Verfahren und Allgemeinwissen zum Thema Drohnen erforderlich. Der Test soll das Sicherheitsbewusstsein fördern. Es geht dabei um Fragen wie: Wo darf ich fliegen, wie hoch darf ich mit der Drohne steigen, wo ist das Fliegen strengstens verboten oder welcher Abstand zu Unbeteiligten muss eingehalten werden. Dieser Kompetenznachweis muss in Form eines Online-Multiple-Choice-Tests, bestehend aus 40 verschiedenen Fragen, erbracht werden und wird ebenfalls ab 31.12.2020 möglich sein. Der Drohnenführerschein kann dann sofort ausgedruckt oder als pdf-Dokument mitgeführt werden, er gilt für fünf Jahre. Der Online-Vorbereitungskurs und der Online-Test sind kostenfrei.

Modellflug

Der Betrieb von Modellflugzeugen (auch auf Modellflugplätzen) wird ab 31.12.2020 ebenso vom europäischen Regulativ erfasst. Das heißt, dass sich auch Betreiber von Flugmodellen registrieren und den Drohnenführerschein erwerben müssen.

Online-Training ab sofort auf dronespace.at möglich

Wer sich für den Drohnenführerschein vorbereiten will, hat ab sofort die Möglichkeit auf dronespace.at, ein Online-Training zu absolvieren. Test und Registrierung sind ab 31.12.2020 möglich.

Hier geht's zum Online-Kurs für den Drohnenführerschein.