METAR-Meldungen sind zur allgemeinen Beschreibung der Wettersituation am Flughafen und dessen Umgebung bestimmt. METAR-Meldungen werden international via ROC Wien (Regional Opmet Center = WFZ / Wetterfernmeldezentrale) verbreitet und über VOLMET ausgestrahlt. Die folgenden Regelungen gelten für Flugwetter­beobachtungsstationen auf internationalen Flughä­fen. Für einfache Flugwetterbeobachtungsstationen gilt die VA MET OBSINS 005.
                    
METAR     CCCC    YYGGggZ   AUTO    dddffGfmfm KMH oder KT                  dndndnVdxdxdx
   oder  MPS
NsNsNshshshs
R DRDR/VRVRVRVRi                                                    oder
VVVV                                   oder                                                            w´w´         VVhshshs
oder                                      R DRDR/VRVRVRVRVVRVRVRVRi                                 oder
CAVOK                                                                                                                    SKC
 
T´T´/ T´dd      QPHPHPHPH                          WS ALL RWY?    REw'w'      R DRDR/ERCReReRBRBR
                                                                        oder
                                                                        WS RDRDR
                                                                       NsNsNshshshs
                                                             KMH oder       VVVV                w´w´              oder
TTTTT TTGGgg dddffGfmfm KT oder                       oder                   oder               VVhshshs
oder                                                      MPS                CAVOK             NSW             oder
NOSIG                                                                                                                         SKC
oder
NSC
oder
NCD
RMK..........
 
 
 
 
 
 
METAR ist der Schlüsselname für die Routineflug­wetterbeobachtungsmeldung. Die METAR-Meldungen der österreichischen, internationalen Flughäfen beinhalten eine TREND-Landewetter­vor­hersage.
Die einzelnen Gruppen des METAR-Schlüssel sind un­gleich lang. Wenn ein Element oder eine Er­scheinung nicht auf­tritt, entfällt in der betref­fenden Meldung die ent­spre­chende Gruppe oder die Erweiterung einer Gruppe.
 
 
Die Bezeichnung des Ortes ist eine 4-buchstabige ICAO-Ortskennung (Location-Indicator).
 
 
YY                            Monatstag
 
GGgg                       Beobachtungszeit in Stunden (GG) und Minuten (gg) UTC
 
Z                               Kennung für UTC
 
AUTO                      Kennung für vollautomatisch erstellte Meldung
 
Diese Kenngruppe ist zu melden, wenn eine Meldung vollautomatisch, ohne jede menschliche Mitwirkung erstellt wird.
Wenn ein Wetterelement nicht festgestellt werden kann, ist die jeweilige Gruppe durch Schrägstriche zu ersetzen; die Anzahl der Schrägstriche entspricht der Anzahl der Schlüsselsymbole der jeweiligen Gruppe z.B.: 4 für die Sicht, 2 für das gegenwärtige Wetter.
 
 

 
ddd                                  Mittlere Windrichtung aus welcher der Wind weht, bezogen auf geographisch Nord, in Graden, auf die nächst­liegende 10 Grad-Stufe gerundet; Windrichtung Nord: ddd=360
 
ff                                      Mittlere Windgeschwindigkeit in Knoten (KT)
 
G                                      Kennung für den Maximalwert der Windgeschwindigkeit.
 
fmfm                                  Maximalwert der Windgeschwindigkeit in Knoten (KT)
 
KT                                   Einheit der Windgeschwindigkeit(Knoten).
 
dndndn                                   Extreme Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn, bezogen auf geographisch Nord, eines variablen Windes, auf die nächstliegende 10 Grad-Stufe gerundet.
 
V                                      Kennung zwischen den Extremwerten eines variablen Ele­men­tes.
 
dxdxdx                             Extreme Richtung im Uhrzeigersinn, bezogen auf geo­graphisch Nord, eines variablen Windes, auf die nächstliegende 10 Grad-Stufe gerundet.
 
Anmerkungen:
 
1.)   In Österreich ist die Einheit Knoten (KT) zu ver­wen­den.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
1)    An den österreichischen internationalen Flughäfen ist die „Prevailing Visibility“, die vorherrschende Sicht zu melden.
 
2)    Die vorherrschende Sicht auf Flughäfen ist jene Bodensicht, die:
 
a)    innerhalb der gesamten Hälfte des Flughafens mindestens erreicht oder überschritten wurde (Sektor von 180 Grad oder mehr), wobei die Sektoren zur Bildung der Hälfte nicht zusammenhängend sein müssen UND die
b)    für die flugbetrieblich signifikanten Bereiche, wie Pisten-, Bewegungsflächen und An- und Abflugsektoren repräsentativ sein muss.
 
3)    Zusatzsicht: beträgt eine festgestellte schlechteste Sicht:
a)    < 1500m oder
b)    < 50% und < 5000m
der vorherrschenden Sicht, dann ist zusätzlich die schlechteste Sicht mit Richtungsangabe in Relation zum Flughafenreferenzpunkt zu melden. Wird die schlechteste Sicht in mehrere Richtungen festgestellt, dann ist die für den Flugbetrieb signifikanteste Richtung anzugeben.
 
4)    Ist durch rasche Sichtschwankungen die vorherrschende Sicht nicht bestimmbar, dann ist anstelle dieser die schlechteste Sicht zu melden.
 
5)    DieSicht ist in Metern (m) und zwar in folgenden Stufenwerten zu melden:
 
 
Sichtwerte:
 
 
 
Stufen:
 
von:
 
bis:
 
 
 
 
 
800m
 
50m
 
800m
 
5000m
 
100m
 
5000m
 
10000m
 
1000m
 
 
 
10000m
 
wird mit 9999 verschlüsselt
 
Wenn die festgestellte Sicht zwischen zwei der meldbaren Stufen liegt, so ist der geringere Stufenwert zu melden.
 
6)    Unter bestimmten Bedingungen kann die Meldung der Sicht entfallen; sh. unter CAVOK.
Beispiele zur Bestimmung der „Prevailing Visibility“ PV:
Anm.: der schwarze Balken symbolisiert die Lage Piste
 
                                                                                                                   2000m     3000m
      2000m        3000m                   2000m               3000m
                                                                                                                                            4000m
       4000m        5000m                                                                          6km
                                                                4000m                                                 5000m
 
 
                PV = 4000                           PV = 3000                                           PV = 4000
 
                                                                                                                     1000m      1500m
   5000m           3700m                   3000m               5000m
                                                                                                                6km                   4000m      
   4000m           1400m                              1400m                                                    
                                                                                                                                    3800m
 
                                                                                                                   
 
       PV = 4000 1400N                        PV = 3000 1400S                           PV = 3800 1000NW
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
RDRDR/VRVRVRVRi                             Pistensichtweite (RVR)-Mittelwert  
oder
RDRDR/VRVRVRVRVVRVRVRVRi          Pistensichtweite (RVR)-Extremwerte
 
R                           Kennung für die Pistensichtweite (RVR)
 
DRDR                    Pistenkennzahl der Piste, auf welche sich die unter
VRVRVRVR gemeldete Pistensichtweite bezieht.
 
Parallele Pisten werden durch anfügen der ent­sprechenden Buchstaben an die Pistenkennzahl unter­schieden:   L (left-linke Piste)
                                    C (central-mittlere Piste)
                                    R (right-rechte Piste)
 
Eine entsprechende Kombination dieser Buchstaben kann für maximal 5 par­allele Pisten verwendet wer­den. Diese Buchstaben sollen, falls notwendig, an die Pistenkennzahl entsprechend den Vorschrif­ten für die Pistenbezeichnung, welche durch die ICAO festge­legt sind, angefügt werden.
 
Auf den österreichischen internationalen Flughäfen wird die Pistensicht mit Hilfe von Vorwärtsstreumessanlagen (Sender und Empfänger in einem Gerät) gemessen. Das so genannte „Human RVR“ erfolgt lediglich bei Ausfall der Anlagen und zieht in der Regel eine Rückstufung auf die Flughafenbetriebskategorie CAT I nach sich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
VRVRVRVR            Pistensichtweite in Meter.
 
1.)   RVR-Werte bis 400m sind in 25m-Stufen, Werte von 400m-800m in 50m-Stufen und Werte über 800m sind in 100m-Stufen zu melden.
 
2.)   Wenn die festgestellte Pistensichtweite zwischen zwei der meldbaren Stufen­werte liegt, so ist der geringere Stufenwert zu melden.
 
i                            Tendenz der Pistensichtweite.
 
I
Tendenz
 
U
 
Ansteigend
 
D
 
Absinkend
 
N
 
Keine markante Tendenz
 
V                           Kennung zwischen den Extremwerten eines variablen Ele­men­tes.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur Meldung des gegenwärtigen Wetters dienen die Symbole und Buchstabenkürzungen der folgenden Tabelle:
 
 
Für die Meldung aller flugbetrieblich wichtigen ge­gen­wär­tigen Wettererscheinun­gen, die im Sta­tions­bereich (Flugplatzbereich) und/oder in dessen Umgebung be­obach­tet werden, sind eine oder mehrere, höchstens jedoch 3 Gruppen beste­hend aus einer Kombination von Symbolen und/­oder Buchsta­ben zu verwenden. Zur Beschreibung der gegenwärtigen Wettererscheinungen, sind die ent­sprechenden Intensitäts­be­zeich­nungen und Buchstabenabkürzungen der Ta­belle in Gruppen von 2-9 Zeichen zu kombi­nieren.
Kann das beobachtete gegenwärtige Wetter mit der dies­be­zügli­chen Tabelle nicht beschrieben werden, hat die Meldung der Gruppe zu entfallen.
 
DZ, RA, SN?
 
 
SG?Schneegriesel: lichtundurchlässige Körner
IC?Eiskristalle
PL?Eiskörner:           durchsichtige / durchscheinende Körner
GR?Hagel: teils durchsichtige aber auch undurchsichtige Körner
GS?Frostgraupel und            Reifgraupel
UP?Unbekannter Niederschlag: wird nur von vollautomatischen Stationen gemeldet.
 
FU, HZ, DU, SA und VA (aus­ge­nommen DRSA) Sichtbehinderung hauptsächlich aus Litho­meteoren (rel. Feuchte erfahrungsgemäß weniger als 80%) und die Sicht durch diese Wetter­erschei­nun­gen auf ≤ 5000m herabge­setzt wird (be­stim­mend ist die schlechte­ste Sicht).
 
 
DR?Drifting: wenn Staub, Sand oder Schnee durch Wind auf eine Höhe bis etwa 2m AGL aufgewirbelt werden.
BL...Blowing: wenn Staub, Sand oder Schnee durch Wind auf eine Höhe von über 2m AGL aufge­wirbelt wer­den.
BR?Feuchter Dunst: Sichtbehinderung hauptsächlich aus Wasser­tröpfchen (erfahrungsgemäß beträgt die relative Feuchte mindestens 80%) oder Eis­kristal­len besteht und die Sicht durch diese Wettererscheinung auf ≤ 5000m nicht jedoch < 1000m herabgesetzt wird (be­stimmend ist die schlechteste Sicht).
 
FG?Nebel: Sichtbehinderung aus Wassertröpfchen oder Eiskristallen besteht (Nebel oder Eisnebel).      Wird FG ohne die Bezeichnungen MI, BC, PR oder VC gemel­det, muss die zu meldende Sicht < 1000m betragen.
 
MI?Flach: nur in Zusammenhang mit FG zur Meldung von flachem Bodennebel < 2m AGL zu verwenden. Für die Mel­dung von MIFG muss die Sicht < 2m AGL < 1000m betragen.
 
VCFG?für jede Art von Nebel (FZ, BC, MI), in der Umgebung.
 
BC?Schwaden: nur in Zusammenhang mit FG zu verwenden. BCFG ist bei Nebelschwaden ≥ 2m AGL und vereinzelt im Flugplatzbereich beobachtet, zu melden. Die Sicht im Nebel beträgt < 1000m, in Teilen des Flugplat­zes ≥1000m; die zu meldende Sicht kann, muss aber nicht < 1000m betragen.
 
PR?Teilweise: nur in Zusammenhang mit FG zu verwenden. PRFG ist bei Nebelschwaden ≥ 2m AGL und wenn ein wesentlicher Teil des Flugplatzes beständig und zusammenhängend bedeckt ist, während der restliche Teil nebelfrei ist, zu melden. Die Sicht im Nebel beträgt < 1000m, in Teilen des Flugplat­zes ≥1000m; die zu meldende Sicht kann, muss aber nicht < 1000m betragen.
 
SQ?Windbö: plötzliche Zunahme der Windgeschwindigkeit um ≥ 16kt auf ≥ 22kt, die ≥ 1 Minute andauert. SQ steht nicht unbedingt im Zusammenhang mit einer SQL, einer Squall Line (Böenlinie) sondern kann auch kleinräumig also im Platzbereich auftreten.
 
 
 
 
 
 
 
1.9      Wolkengruppe Ns                     NsNshshshs
oder
VVhshshs                                Vertikalsicht
oder
SKC                                        Abkürzung für sky clear - wolkenlos 
 
NsNsNs                                    Wolkenbedeckungs­grad
hshshs                                      Höhe der Wolkenun­tergren­ze bzw. Ver­tikal­sicht
VV                                           Kennung für die Vertikal­sicht
 
Regelungen:
1.)   Zur Mel­dung mehrerer Wol­kenschich­ten oder Wol­ken­massen ist die Gruppe mehrmals zu ­mel­den. Im Normalfall sollen maxi­mal 3 Grup­pen ge­mel­det wer­den; da aber signi­fi­kante Kon­vektions­wol­ken, falls sie beobach­tet wer­den, immer zu mel­den sind, können es in diesen Fäl­len auch mehrere Grup­pen sein.
Anmerkung: Als signifi­kante Konvek­tionswolken gel­ten Cu­mu­lo­nim­bus-Wol­ken (CB) und Cumu­lus congestus-Wolken mit großer verti­kaler Ausdehnung (TCU ? Towering Cumu­lus); siehe "Internationaler Wolken­at­las".
 
2.)   Die Anzahl der Gruppen darf 5 nicht übersteigen. Die Auswahl der Wolken­schichten oder Massen hat in Übereinstimmung mit den folgenden For­derungen zu erfolgen:
A.) Die tiefste geson­derte Wolken­schicht (oder Masse) ohne Bezug auf den Bedeckungs­grad (NsNsNs = FEW, SCT, BKN oder OVC);
B.) Die nächst­e höhere geson­derte Wolken­schicht (oder Masse) mit einem Be­deckungs­grad von mehr als 2 OKTAS (NsNsNs= SCT, BKN oder OVC);
C.) Die nächste ­höhere geson­derte Wolken­schicht (oder Masse) mit einem Be­deckungs­grad von mehr als 4 OKTAS (NsNsNs= BKN oder OVC);
D.) CB- und TCU-Wol­ken, wann immer sie be­ob­ach­tet werden, aber gemäß A.), B.) und C.) nicht mit ei­ner Gruppe, welche sich ausschließ­lich auf diese signifi­kanten Konvek­tions­wolken bezieht, gemeldet wer­den.
 
3.)   Die Reihen­folge der Meldung die­ser Gruppen muss immer von den tiefen zu hohen Wolken­untergren­zen erfolgen. Werden CB- und/­oder TCU-Wol­ken mit gleicher Untergrenze wie eine allenfalls vorhandene andere Wolkengruppe beobach­tet, so ist die CB/TCU-Wolkengruppe zusätzlich nach der anderen Wolkengruppe mit derselben Untergrenze zu melden.
 
4.)   Zur Be­stimmung des Wolkenbedeckungsgrades der für die einzelnen Wolken­schich­ten in diesen Grup­pen gemeldet wird, schätzt der Be­obach­ter unter Berücksichti­gung der Bewölkungs­ent­wicklung den Bedeckungs­grad der ein­zelnen Wolkenschichten in den verschiede­nen Höhenlagen so, als wären keine anderen Wolken vor­handen.
 
5.)   Im allgemei­nen wird die Wolkengattung nicht ge­mel­det. Wenn jedoch signifikante Konvektions­wolken (CB und TCU) beobachtet werden, so ist die ent­sprechende Buchstaben­abkürzung ohne Zwi­schen­raum der Wolken­gruppe anzufügen.
 
6.)   Falls CB- und TCU-Wolken mit der glei­chen Höhe der Untergrenze beobachtet werden, soll für die­se Gruppe als Wolkengattung nur CB gemel­det wer­den, wobei die Bedeckungs­grade zusam­menge­zogen wer­den.
 
7.)   Bei wolkenlo­sem Himmel ist die Abkürzung SKC zu melden.
 
8.)   Im österreichischen Flugwetterdienst werden zur Erhaltung der Informationsgüte Wolken gemeldet sobald sie beobachtet bzw. gemessen werden. Aus diesem Grund wird die Abkürzung „NSC“ (no significant clouds) in den Flugwetterbeobachtungsmeldungen nicht verwendet.
 
9.)   Wenn das Him­melsgewölbe nicht erkenn­bar ist, soll die Gruppe in der Form VVhshshs gemel­det werden, wobei hshshs die Vertikal­sicht an­gibt. Die Vertikalsicht ist in 100ft-Stufen bis maximal 2000ft zu melden.
 
Anmerkung:
Die Vertikal­sicht ist als vertikaler Sichtbe­reich in ein den Himmel verdeckendes Medium definiert.
 
10.)       Siehe auch Regelungen unter CAVOK.
 
 
 
 
 
 
 
 

 
NsNsNs                 Betrag der Bedeckung der mit der Höhe der Untergren­ze in hshshs gemel­deten gesonderten Wolkenschicht.
 
Regelungen:
 
1.)   Siehe Erläu­terungen be­treffend die Meldung der Gruppe NsNsNshshshs.
 
2.)   Wenn Wolken durch Nebel oder ähnliche Erschei­nungen beobachtet werden, ist der Bedeckungs­grad so zu ermitteln und zu mel­den, als ob diese Er­scheinungen nicht vorhan­den wären.
 
3.)   Kondensa­tionsstreifen und Wolken­teile, welche sich offensichtlich aus Kon­densationsstreifen entwickelt haben, sind als Wolken zu melden, wenn sie ungefähr 10 Minuten oder länger sicht­bar sind.
 
 
NsNsNs
 
OKTA(S) - Achtel des Himmelgewölbes
 
FEW
 
1 bis 2
 
SCT
 
3 bis 4
 
BKN
 
5 bis 7
 
OVC
 
8
 
 
hshshs                  Höhe (über Grund) der Untergrenze der Wolkenschicht oder Masse, deren Bedeckungsgrad unter NsNsNs gemel­det wird, oder Vertikalsicht nach der Kennung VV.
 
 
 
 
 
 
 

 
Kennung:  Sicht, Bewölkung und gegenwärtiges Wetter besser als vorgeschriebene Werte oder Bedingungen. (Abk.: „Clouds And Visibility OK“)
 
Regelungen:
 
1.)   Der Ausdruck CAVOK soll statt den Gruppen betreffend Sicht, Pistensichtweite, gegen­wärtiges Wetter und Wolken in die Meldung aufgenommen werden, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig zur Zeit der Be­obachtung auftreten!
 
A.) Sicht: ≥ 10km und keine Meldung einer Zusatzsicht
B.) Wolken:
-          kein TCU (nationale Regelung)
-          kein CB
-          keine Wolken unterhalb 5000ft oder unterhalb der höchsten Sektor-Mindestflughöhe (MSA); der jeweils höhere Wert gilt als Kriteri­um. Das bedeutet für die österr. Flughäfen (gerundet) keine Wolken unterhalb:
 
LOWW:           7800 ft                           AAL
LOWL:             6600 ft                           AAL
LOWS:            8600 ft                           AAL
LOWI:             12200 ft                         AAL
LOWG:            7000 ft                           AAL
LOWK:            9500 ft                           AAL
 
C.) Wettererscheinungen: keine markante Wettererscheinung im Flugplatzbereich oder in dessen Nähe (VC); kein w´w´ gemäß WMO Code 4678 und Pkt. 1.8 zu melden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.)   Die Lufttemperatur und die Taupunktstemperatur werden in ganzen Graden Celsius angegeben; d.h.: die auf Zehntel­grade Celsius abge­lesenen Temperaturen werden auf den nächstliegen­den ganzen Grad auf- bzw. abgerundet (5 Zehntel werden immer auf den ganzen Grad aufgerundet, der dem wärmeren Temperaturwert ent­spricht). Werte unter 10 Grad werden durch Voranstellung einer Null ebenfalls 2-stellig gemeldet;
 
                                        z.B.: + 9 Grad C wird als 09 gemeldet.
 
2.)   Temperaturen unter 0 Grad C werden durch Voranstellung eines M (für Minus) gekennzeichnet;
                                        z.B.: - 9 Grad C wird als M09 gemeldet.
 
3.)   Falls die Temperatur nicht zur Verfügung steht, ent­fällt die Meldung der Gruppe.
4.)   Wenn die Taupunktstemperatur nicht zur Verfügung steht ist sie durch 2 Schräg­striche (//) zu ersetzen.
5.)   Beispiele:          
Gemessene Werte
Gemeldete Werte
Temperatur
Taupunkt
T´T´/T´dT´d
+
24
+
14,6
24 / 15
+
18,5
+
9,3
19 / 09
+
7,2
-
4,1
07 / M04
+
0,3
-
6,5
00 / M06
-
2,6
-
13,8
M03 / M14
+
0,4
-
0,5
00 / M00
-
4,5
fehlt
M04 ///
 
 
 
 
 
 

 
Q                     Kennung für den QNH-Wert in Hectopascal (hPa)
 
PHPHPHPH       QNH-Wert in ganzen Hectopascal (hPa)
 
Regelungen:
 
Der auf Zehntel-Hectopascal abgelesene QNH-Wert ist auf den nächstliegenden ganzen Hectopascalwert abzurunden (die Zehntel sind wegzulassen).
 
QNH-Werte unter 1000 hPa sind durch Voranstellung einer Null ebenfalls 4-stellig zu melden; z.B.: QNH 995.6 wird als Q0995 gemeldet.
 
In Österreich ist die Einheit Hectopascal (hPa) zu ver­wenden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
REw´w´               Kürzlich vergangene Wettererscheinungen(Nach-Wettererschei­nungen)
von flugbetrieblicher Bedeutung.
 
RE                        Kennung für Nach-Wettererscheinungen (Recent weather)
w´w´                     Wettererscheinungen
 
Regelungen:
1.)Die folgenden Wettererscheinungen sind als Nach-Wettererscheinungen zu melden, wenn:
-          sie während des Zeitraums seit der offiziellen Beobachtungszeit der letzten Routine-Flugwetterbeobachtungsmeldung oder in der letzten Stunde (der kürzere Zeitraum gilt als Kriterium) im Stationsbereich (Flugplatzbereich) aufgetreten sind und
-          zur Beobachtungszeit nicht mehr auftreten:
-          Gefrierende                    Niederschläge
-          Mäßige oder starke        Niederschläge auch in Schauerform
-          Schneetreiben
-          Sand- oder Staubsturm
-          Gewitter
-          Trichterwolke                  (Trombe, Wind- oder Wasserhose, Tornado)
-          Vulkanasche
 
2.)Die Meldung erfolgt im Prinzip in der selben Art wie die Mel­dung des gegenwärtigen Wetters jedoch mit folgenden Ausnahmen:
-          ohne Intensitätsangabe
-          Gewitter und Niederschläge können in einer Gruppe zusammengezogen werden, auch wenn sie nicht gleichzeitig aufgetreten sind.
 
3.)Es können maximal 3 RE-Gruppen gemeldet werden.
 
 
 
 
 
 
 
WS RDRDR                                                      
oder
WS ALL RWY
 
WS                                  Kennung für die Windscherung
 
 
R                                      Abkürzung für RUNWAY - Piste
 
DRDR                                Pistenkennzahl (siehe Erläuterungen unter Pistensichtweite)
 
ALL                                 Kennung für „alle Pisten“
 
 
 
Regelungen:
1.)   Wenn aktuelle Berichte betreffend die Existenz von signifikanten Windscherungen entlang des Start- oder An­flugweges unterhalb von 1600 ft (in LOWI 3100 ft) über der offiziellen Seehö­he des Flughafens (AAL) einlangen, sind diese ent­sprechend zu melden.
 
2.)   Beispiele:
 
WS R34
WS R16 R30
WS ALL RWY

 
R              Bezeichnung für Runway
 
DRDR        Pistenbezeichnung
L, R          Left, Right nur bei Parallelpistensystem
/                Trennstrich
 
ER             Niederschlagsbelag
 
CR             Ausmaß der Pistenverunreinigung
 
eReR          Stärke/Höhe des Niederschlagsbelages
 
BRBR        Reibungskoeffizient oder Bremswirkung
 
Die Pistenzustandsgruppe wird von der Flughafenbetriebsleitung ermittelt und ist ein Teil des METAR-Schlüs­sels. Sie ist gemäß WMO No.306 vor der TREND-Gruppe einzu­fü­gen.
 
In Österreich wird die Pistenzustandsgruppe für die Flug­hä­fen Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Kla­gen­furt verbrei­tet.
 
Regelung Wien Schwechat nach Absprache mit der FH-Betriebsleitung und ATM:
 
1.)   wird die Pistenzustandsgruppe aus dem SNOWTAM via X-MEDAS automatisch in den Metar übernommen.
 
2.)   nach einer Laufzeit von 24h wird der Observer via X-MEDAS erinnert, die Pistenzustandsgruppe zu löschen sofern keine neue angeliefert wurde.
 
3.)   wird vor Ablauf der 24h ein so genanntes NIL SNOWTAM publiziert, das im T) Feld den Text: „Snowtam Canx ? Normal Conditions“ enthält, wird es automatisch vom METAR, ATIS und ADD gelöscht.
 
Allgemein gültige Regelungen:
 
1.)   Die Pistenzustandsgruppe ist aus den im SNOWTAM-Form­blatt enthaltenen Angaben zu bilden. Wird die Pistenzustandsgruppe bereits durch die FH-Betriebsgesellschaft erstellt und übermittelt, ist deren Richtigkeit durch Ver­gleich mit den Angaben im SNOWTAM zu über­prüfen.
 
2.)   Die Wetterbeobachtungsstelle fügt die Pistenzu­standsgrup­pe in jede der folgenden METAR- Meldun­gen so­lange ein, bis ein neues SNOWTAM bzw. eine neue Pisten­zustands­gruppe angelie­fert wird.
 
3.)   Wenn nicht zeitgerecht eine neue oder gültige Pistenzustandsmeldung zwecks Verbreitung über MOTNE zur Verfügung steht, d.h. falls nach Ablauf der ma­ximalen Gültigkeits­dau­er eines SNOWTAM´s (24 Stun­den), kein neues SNOWTAM bzw. keine neue Pistenzustandsgruppe einlangt, ist die alte Pisten­zu­standsgruppe zwar weiter zu übermitteln, je­doch ist DRDR = 99 zu melden. Dieses Verfahren sollte jedoch nur ausnahmsweise angewendet werden. Es soll daher vor Durch­führung dieser Maßnahmen bei der Flughafenbetriebsgesellschaft i.k.W. nachgefragt werden.
 
4.)   Auf Flughäfen, die keine durchgehende 24‑stündige Betriebszeit aufrechterhalten, ist ab Betriebsschluß, auch vor Ablauf der maxi­malen Gültigkeitsdauer eines SNOWTAM (24 Stunden) die Gruppe in der Form R88/////// zu melden.
 
5.)   Wird außerhalb der Betriebszeit eines Flughafens durch die Wetter­beobachtungsstelle angenommen, dass auf der Piste Nieder­schlagsbeläge vorhanden sind (aufgrund der Niederschlagsbeläge auf dem Vorfeld), und von der FH-Betriebsges. kein SNOWTAM angeliefert, ist die Gruppe ebenfalls in der Form R88/////// zu verbreiten. Dies ist der FH-Betriebs­ges. entsprechend lokaler Vereinbarung mitzuteilen. Die FH-Be­triebs­ges. er­stellt dann entweder ein SNOWTAM oder teilt mit, dass auf der Piste keine Nieder­schlags­beläge mehr vorhan­den sind, worauf im METAR die Gruppe in der Form RDRDR/CLRD//­meldet wird.
 
6.)   Wenn durch den Wetterbeobachter wahrgenommen wird bzw. nach Information durch die FH-Be­triebs­ges. (lokale Regelung), dass eine Piste von Eis, Schnee, Schneematsch usw. gesäubert wird, soll die Gruppe in der Form RDRDR///99// gemeldet werden - z.B.: R09///99//.
7.)   Wenn auf einer Piste, oder auf allen Pisten eines Flughafens keine Niederschlagsbeläge mehr vorhanden sind (SNOWTAM Spalte F nur NIL), ist die Pistenzustandsgruppe in der Form RDRDR/CLRD// zu melden, z.B.: R14/CLRD// bzw. R88/CLRD//. Diese Gruppe ist nur mehr der nachfolgenden METAR‑Meldung anzu­fügen und zeigt an, daß bis zum Eintritt neuerlicher Niederschlags­beläge auf der Piste, die Übermittlung der Pistenzustands­gruppe entfällt. Auf Flughäfen mit mehreren Instrumentenpisten ist, auch wenn eine Piste bereits frei von Niederschlagsbelägen ist, die Pisten­zustandsgruppe immer für alle Instrumentenpi­sten zu melden z.B.: R12/CLRD// R16493028 bzw. R12///99// R16/CLRD//. Die Übermittlung der Pistenzustandsgruppe kann erst entfallen, wenn mit der Gruppe R88/CLRD// die Beendigung des Vorhandenseins eines Niederschlagsbelages auf allen Pisten angezeigt wurde.
 
8.)   Wenn ein Flughafen wegen Schnee auf den Pisten geschlossen ist, dann ist anstelle der 8‑stelligen Pistenzustandsgruppe die Abkürzung SNOCLO zu melden.
 
9.)   Einzelheiten bzgl. der Zusammenarbeit zwischen der FH-Be­triebs­gesellschaft und der Flug­wetterstelle hinsichtlich Erstellung und Übermittlung der Pistenzustandsgruppen sind lokal abzusprechen.
 
10.)Die lokalen Regelungen bzgl. der Erstellung und Übermittlung der Pistenzustandsgruppe sind in Form einer Arbeitsanweisung auszu­geben.
 
11.)Aus SNOWTAM‑Spalte C; 2‑stellige Pistenbezeichnung z.B.: 09, 16
       Es ist die niedrigere Pistenbezeichnungszahl zu verwenden d.h. 16 statt 34.
 
12.)Flugplätze, auf denen parallele Pisten vorhanden sind, melden nach RDRDR für die linke Piste die Pistenbezeichnung gefolgt von „L“ und für die rechte Piste die Pistenbezeichnung gefolgt von „R“ Beispiele: R08L
                                        R08R
                                        R17L
                                        R17R
                                        DRDR = 88 bedeutet "alle Pisten".
 
13.)Unter bestimmten Umständen wird DRDR = 99 gemeldet; d.h. eine neue oder gültige Zu standsmeldung steht nicht zur Verfügung, die alte Pistenzustandsgruppe wird wiederholt.
14.)Informationen der Pistenzustandsmeldungen sollen sich auf die Hauptinstrumentenbe­triebspiste(n) beziehen. Wenn Parallelpisten in Betrieb sind, sollen Informationen für beide Pisten gegeben werden. Ist das nicht möglich, soll die Pistenzustandsinfor­mation für die Piste mit den besseren Bedingungen aber keinesfalls zwischen den beiden Pisten abwechselnd gegeben werden.
 
 
 
ER                    Niederschlagsbelag
 
 
 
ER
 
Niederschlagsbelag
 
0
 
rein und trocken
 
1
 
Feucht
 
2
 
nass oder Wasserstellen
 
3
 
mit Reif oder Raureif bedeckt (Stärke der Schicht weni­ger als 1mm)
 
4
 
trockener Schnee
 
5
 
nasser Schnee
 
6
 
Matsch
 
7
 
Eis
 
8
 
gepresster oder gewalzter Schnee
 
9
 
gefrorene Rillen, Furchen oder Höcker
 
/
 
Art des Niederschlagsbelages nicht gemeldet (z.B. während Pistenräumung)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
CR                         Ausmaß der Pistenverunreinigung
                            
 
 
CR
 
Ausmaß der Pistenverunreinigung
 
1
 
10% oder weniger der Piste verunreinigt (bedeckt)
 
2
 
11% ‑ 25% der Piste verunreinigt (bedeckt)
 
5
 
26% ‑ 50%             ‑ " ‑
 
9
 
51% ‑100%             ‑ " ‑
 
/
 
Nicht gemeldet (z.B. wegen im Gange befindl. Pistenräumung)
 
eReR                      Stärke/Höhe des Niederschlagsbelages
 
1.)   Die Millimeterskala erfordert nicht unbedingt, die Stärke des Niederschlags­belages bis auf einen Millimeter genau zu messen. Größere Abstände bis 90 können unter Verwendung der unmittelbaren Ableseskala ausgedrückt werden.
 
2.)   Wenn die Stärke/Höhe des Niederschlagsbelages an mehreren Stellen entlang der Piste gemessen wird, ist der höchste Wert zu melden.
 
3.)   Die Schlüsselziffer 91 wird nicht verwendet. Die Schlüsselziffern 92 ‑ 98 ermöglichen die Angabe der Stärke/Höhe des Niederschlags­belages in Zentimetern, indem die letzte Stelle mit 5 multi­pliziert (z.B.: 94 = 4 x 5 = 20cm)
 
4.)   Wenn für ER Niederschlagsbeläge entsprechend der Schlüsselziffern 3, 7, 8 und 9 gemeldet werden, ist die Stärke/Höhe dieser Beläge im allgemeinen nicht signifikant und es werden nur 2 Schrägstriche (//) gemeldet (XX im SNOWTAM Spalte G). Ebenso wird die Höhe von stehendem Wasser nur ge­meldet, wenn eine repräsentative Messung möglich ist.
 
 
 
 
 
 
eReR
 
Stärke/Höhe des Niederschlagsbelages        
 
00
 
Weniger als          1mm
 
01
 
1mm
 
02
 
2mm
 
usw.
 
 
 
10
 
10mm
 
usw.
 
 
 
15
 
15mm
 
usw.
 
 
 
20
 
20mm
 
usw.
 
 
 
90
 
90mm
 
danach
 
 
 
92
 
10cm
 
93
 
15cm
 
94
 
20cm
 
95
 
25cm
 
96
 
30cm
 
97
 
35cm
 
98
 
40cm oder mehr
 
99
 
Piste(n) wegen Schnee, Matsch, Eis, hoher Schneeverwehungen oder Pisten-räumung nicht benützbar, jedoch keine Stärke/Höhe gemeldet
 
//
 
Stärke/Höhe des Niederschlagsbelages betrieblich nicht signifikant / messbar

BRBR                    Reibungskoeffizient oder Bremswirkung
 
 
1.)   Der Reibungskoeffizient oder, falls dieser nicht verfügbar ist, die geschätzte Bremswirkung soll mit 2 Stellen beschrieben werden.
 
2.)   Wenn die Bremswirkung an mehreren Stellen entlang der Piste festge­stellt wird, so ist der schlechteste Wert zu melden.
 
3.)   Wenn Messgeräte die Messung der Reibung nicht mit zufrieden stellender Zuverlässigkeit erlauben, was etwa bei nassem Schnee, Matsch oder lockerem Schnee möglich ist, soll die Schlüsselziffer 99 ge­meldet werden.
 
4.)   Wenn die Bremsbedingungen nicht gemeldet werden können (z.B. während der Pistenräumung, Piste nicht betriebs­bereit, Pistenzustand wegen Betriebssperre nicht überwacht usw.) sollen 2 Schrägstriche (//) einge­setzt werden.
 
 
BRBR                   Reibungskoeffizient (gemessen)
 
 
 
 
28
35
 
die gemeldeten Werte sind wie folgt zu verwenden: z.B.:
Reibungskoeffizient 0,28
Reibungskoeffizient 0,35
 
BRBR
 
Bremswirkung (geschätzt) entspricht Reibungskoeffizient
 
95
 
gut                                 0,40
 
94
 
mittel bis gut                  0,39 ‑ 0,36
 
93
 
mittel                             0,35 ‑ 0,30
 
92
 
mittel bis schlecht         0,29 ‑ 0,26
 
91
 
Schlecht                        0,25
 
99
 
unzuverlässig
 
//
 
Bremswirkung nicht festgestellt, Piste nicht betriebsbereit

 
 
Kennung für REMARK
 
Regelungen:
 
1.)   Im Allgemeinen ist in Österreich die Meldung von Klartextzusätzen nicht vorgesehen.
 
2.)   In außergewöhnlichen Fällen kann ein Klartextzusatz gemeldet werden; z.B.: Falls bei Teilausfällen einer RVR-Anlage die Meldung des Meßwertes der Meßstrecke "Mitte" erforderlich wird.
 
3.)   Beispiel:          RMK RVR RWY 16 MID 175M
 
 
 
 
1.)   Die Vorschriften bzgl. der Erstel­lung und Aus­gabe von TREND-Lande­wet­tervorhersa­gen sind im Prozess „TAF / TREND erstellen“ gere­gelt.
 
2.)   Die TREND-Vorhersage ist i.A. durch den Wetterbeobachter vom Forecaster/Nowcaster einzuholen. Erfolgt die Wetterbeobachtung durch einen Nowcaster, so gibt dieser selbst die TREND-Vorhersage ein.