Mi 20.12.2023

Verfahrensänderung bei Sichtflügen in Lufträumen der Klassen C und D - Allgemeine Transponderpflicht

Ab dem 28. Dezember gilt in den Lufträumen C und D für alle Luftfahrzeuge eine allgemeine Transponderpflicht. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Wie berichtet, wird es mit dem 28. Dezember, 2023 zu einer Änderung der Verfahren bei Sichtflügen in Lufträumen der Klassen C und D kommen. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Flüge beim Durchfliegen dieser Lufträume in Kontakt mit den zuständigen Fluglotsinnen und Fluglotsen von Austro Control stehen. Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter folgendem Link: Verfahrensänderung bei Sichtflügen in Lufträumen der Klassen C und D.
 
Zusätzlich bzw. aufgrund dieser Verfahrensänderung gilt ab dem 28. Dezember 2023 eine allgemeine Transponderpflicht für alle Luftfahrzeuge (somit auch für Segelflugzeuge, Ballone, Hubschrauber und Tragschrauber) in Lufträumen der Klassen C und D, damit diese Flüge in diesen Lufträumen für unsere Fluglotsinnen und Fluglotsen immer sichtbar sind und bestmöglich betreut werden können.
 
Ausnahmegenehmigungen sind innerhalb von Kontrollzonen bzw. militärischen Flugplatzverkehrszonen möglich, sofern die zuständige Flugverkehrskontrollstelle zugestimmt hat.
 
Details zur allgemeinen Transponderpflicht finden Sie in der AIP GEN 1.5 (Punkt 2.1.7), welche mittels NOTAM A2927/23 und NOTAM A2928/23 angepasst wird.

AIP
WEF 28 DEC 2023: GEN 1.5 (austrocontrol.at)
WEF 29 DEC 2023: GEN 1.5 (austrocontrol.at)

NOTAMs



Für Rückfragen stehen die Expertinnen und Experten von Austro Control unter info@austrocontrol.at zur Verfügung.