Die LAPL für die Flugzeug- (FCL.105.A) bzw. Hubschrauberkategorie (FCL.105.H) ist grundsätzlich auf Luftfahrzeuge mit einem maximal zugelassenen Abfluggewicht von 2.000kg und auf die Mitnahme von maximal 3 Passagieren beschränkt. Die Lizenz ist zunächst gemäß FCL.125 b) auf jene Klasse bzw. Muster (Hubschrauber) beschränkt, in welcher die Praktische Prüfung abgelegt wurde (z.B. Prüfungsflug mit Motorsegler, Klasse TMG). Wenn eine andere Klasse, bzw. ein anderes Muster angestrebt wird ist eine weitere Prüfung abzulegen (FCL.135.A bzw. FCL.135.H).