ACAM - Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring


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Aufsicht über OE-Luftfahrzeuge


Österreichisch registrierte Luftfahrzeuge werden im Rahmen von Vorfeldkontrollen und umfassenden Produktaudits durch Organe der Austro Control GmbH überprüft. Im Zuge dieser stichprobenartigen Inspektionen wird der technische Zustand des Luftfahrzeuges und der dazugehörigen technischen Dokumentation einer Überprüfung unterzogen.

Das Verfahren für diese Inspektionen, im Zuge derer die Einhaltung der geltenden internationalen und nationalen Mindeststandards geprüft wird, ist durch europäische und nationale Verordnungen definiert. Ziel dieser Überprüfungen ist es, den Lufttüchtigkeitsstatus der in Österreich registrierten Luftfahrzeuge zu erfassen. Werden sicherheitskritische Abweichungen oder Entwicklungen festgestellt, müssen von den Luftfahrtbehörden entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Austro Control ACAM Team
Austro Control GmbH
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Österreich

Fax: +43(0)51703 1666


Auf dieser Seite finden sie nähere Informationen zum österreichischen ACAM Programm.
 
 
ACAM ist die Abkürzung für „Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring“. Im Zuge dieses verpflichtenden Aufsichtsprogrammes verschafft sich die Austro Control GmbH über stichprobenartige Überprüfung einen Überblick über den Lufttüchtigkeitsstatus der in Österreich registrierten Luftfahrzeuge.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in M.B.303 des Anhangs I (Teil-M) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 sowie in § 141 des österreichischen Luftfahrtgesetzes.
Im Zuge des ACAM-Programms kommen zwei Arten der Inspektion zur Anwendung:

Vorfeldinspektionen sind unangemeldete, stichprobenartige Überprüfungen der Luftfahrzeuge während des Betriebs auf Flugfeldern oder Flughäfen. Dieser Vorgang dauert in der Regel ca. 15 bis 20 Minuten, kann in begründeten Fällen aber auch länger dauern.

Umfassende Produktaudits sind angekündigte, umfangreiche Überprüfungen, bei denen neben dem Luftfahrzeug auch die dazugehörige Luftfahrzeugdokumentation überprüft wird. Im Gegensatz zu Vorfeldinspektionen finden diese Überprüfungen in Terminabsprache mit dem Halter/der CAMO statt. Abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs dauert dieser Vorgang ein bis zwei Tage. ACAM-Produktaudits können auch gemeinsam mit Ausfuhrnachprüfungen oder im Rahmen der CAMO Aufsicht durchgeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der ACAM-Vorfeldinspektion ist die technische Überprüfung des Luftfahrzeuges auf offensichtliche Mängel. Neben den technischen Aspekten kann auch eine Überprüfung der beim Betrieb mitzuführenden Dokumenten sowie der Notausrüstung erfolgen.
Bei einem Produktaudit wird von den Prüfern der Austro Control GmbH der physische Zustand des Luftfahrzeuges und der dazugehörigen Dokumente überprüft. In jedem Fall wird dabei das Luftfahrzeug auf technischen Zustand, Borddokumente, Notausrüstung, Mindestausrüstung, AD-Status, SB-Status, Modifikationen, durchgeführte Reparaturen, Status der Instandhaltungs- und  Betriebszeitenaufzeichnungen, Aktualität und Übereinstimmung mit dem Instandhaltungsprogramm überprüft.
Die Behörde kann bei Gefahr im Verzug ein Betriebsverbot aussprechen. Im Regelfall passiert das dann, wenn sicherheitskritische Beanstandungen vor dem nächsten Flug behoben werden müssen und die Besatzung oder der Halter dies nicht veranlasst. Auch eine Verweigerung einer ACAM-Inspektion kann zum Aussprechen eines Betriebsverbotes führen, da in diesem Fall das Vorliegen eines sicherheitsrelevanten Mangels angenommen werden muss.

Achtung, der Betrieb eines Luftfahrzeugs kann gemäß den gültigen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen auch dann unzulässig sein, wenn vom Inspektionsteam kein Betriebsverbot erlassen wurde. Die Einhaltung aller zutreffenden Vorschriften/Anforderungen liegt in der Verantwortung des Halters bzw. des verantwortlichen Piloten.
Nach Abschluss einer Vorfeldinspektion bekommt der Pilot vor Ort einen Befundbericht ausgehändigt. Auf diesem Bericht sind der Umfang der Prüfung und gegebenenfalls die vorgefundenen Feststellungen mit eventuell daraus resultierenden Einschränkungen vermerkt.

Die im Zuge von Vorfeldinspektionen oder Produktaudits identifizierten Feststellung werden nachfolgend seitens der Austro Control GmbH bewertet. Daraus resultierende Beanstandungen werden dem Halter bzw. der zuständigen CAMO, schriftlich übermittelt und sind durch diesen oder die zuständige CAMO innerhalb der vorgegebenen Fristen zu beheben. Nachweise über die Behebung sind fristgerecht an die Austro Control GmbH zu übermitteln.
Wenn im Zuge einer ACAM-Inspektion den Organen der Austro Control GmbH kein Zutritt zum Luftfahrzeug bzw. keine Einsicht in die Dokumente gewährt bzw. die Inspektion behindert wird, kann die Austro Control GmbH ein Betriebsverbot aussprechen bzw. das Lufttüchtigkeitszeugnis aussetzen/widerrufen. Kann ein geplantes Produktaudit aus nachvollziehbar zwingenden Gründen nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, so ist dies dem zugeteilten Prüfer rechtzeitig bekannt zu geben. Ein Ersatztermin für diese Überprüfung wird daraufhin vereinbart.
Bei einem Produktaudit wird von den Organen der Austro Control GmbH der physische Zustand des Luftfahrzeuges und der dazugehörigen Dokumente überprüft. Die Organisation des Zugangs zum Luftfahrzeug und die Vorlage eines übersichtlichen Lebenslaufakts vereinfachen den Ablauf der Überprüfung.
Im Zuge des ACAM-Programms können alle in Österreich registrierte Luftfahrzeuge überprüft werden. Dies gilt auch für Annex I Luftfahrzeuge (nationale Zuständigkeit).

Ausländische Luftfahrzeuge können im Rahmen des SAFA-Programms oder gemäß Artikel 16 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt bzw. § 79 ZLLV einer Prüfung in Österreich unterzogen werden.
Werden im Zuge einer Inspektion Beanstandungen identifiziert, so werden diese in Form einer Beanstandungsliste dem Luftfahrzeughalter oder der zuständigen CAMO übermittelt. Der Halter oder die CAMO ist für die fristgerechte Behebung verantwortlich. Nachweise über die Behebung sind fristgerecht an die Austro Control GmbH zu übermitteln. Ist eine fristgerechte Behebung nicht möglich, so kann ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung bei der Austro Control GmbH gestellt werden.
Die Austro Control GmbH geht grundsätzlich davon aus, dass die Mehrheit der Piloten und Halter ihre Verantwortlichkeiten wahrnehmen und die vorgeschriebenen Standards einhalten. Daher besteht kein Grund eine Kontrolle zu fürchten!

Eine Behebung etwaiger Beanstandungen liegt jedenfalls im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt. In begründeten Fällen (z.B. absichtliche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen) wird die Austro Control GmbH die Verwaltungsübertretung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln. Diese stellt in einem separaten Ermittlungsverfahren den Sachverhalt fest und kann Verwaltungsstrafen erlassen.
Behördliche Aufwände für ACAM-Inspektionen, die in Österreich durchgeführt werden, werden nicht verrechnet. Jedoch sind ACAM-Produktaudits, die auf österreichischen Luftfahrzeugen im Ausland durchgeführt werden, nach der Austro Control GmbH Gebührenverordnung (ACGV) idgF an den Halter zu verrechnen.

Aufwände auf Halterseite (zur Verfügungstellung von Wartungspersonal, Räumlichkeiten, Luftfahrzeugbetriebsstoffen, etc.) die für die Durchführung der Inspektionen notwendig sind, müssen vom Halter getragen werden.
Wenn Sie der Austro Control GmbH relevante Informationen, welche in Österreich registrierte Luftfahrzeuge (OE) betreffen, zukommen lassen wollen, ersuchen wir Sie, diese an den nachstehenden Kontakt zu übermitteln oder das Online Meldetool der Austro Control GmbH zu verwenden.

Die Identität der meldenden Personen wird vor der Weitergabe der sicherheitsrelevanten Informationen durch die Austro Control GmbH anonymisiert.
Unter den folgenden Links finden sie nähere Informationen zu diesen Kontrollen:

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